E
EFS steht für "Elektronischer Fahrschein".
Abkürzung für "Eisenbahnverkehrsunternehmen"
Der Ebbelwei-Expreß ist eine speziell gestaltete Oldtimer-Straßenbahn für Stadtrundfahrten in Frankfurt. Die VerkehrsGesellschaft Frankfurt (VGF) bietet jeden Samstag, Sonntag und Feiertag Fahrten mit dem Ebbelwei-Expreß an. Es gilt ein fester Fahrplan. An jeder Haltestelle des Ebbelwei-Expreß kann zugestiegen werden. Die Rundfahrt dauert etwa eine Stunde. Es gilt ein besonderer Preis. Fahrkarten gibt es beim Schaffner.
Ausführliche Informationen zum Ebbelwei-Expreß unter www.ebbelwei-express.com
Verkehre, die ohne öffentliche Teilfinanzierung von Unternehmen gefahren werden
In Bussen verkauft das Fahrpersonal ausgewählte Fahrkarten. Fahrgäste ohne Fahrkarte müssen deshalb vorne beim Fahrer einsteigen. Ein Aufkleber am Bus gibt Auskunft, ob generell vorne beim Fahrer eingestiegen werden muss.
In Regionalzügen, S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen werden keine Fahrkarten verkauft. Diese müssen deshalb bereits vor dem Einstieg ins Fahrzeug erworben werden.
Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren erhältlich. Sie gelten für eine Person zur einmaligen Fahrt mit beliebigem Umstieg in Richtung Fahrtziel. Dabei muss immer der nächstmögliche Anschluss genutzt werden. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, z.B. für Besorgungen, sind nicht gestattet. Die Einzelfahrkarte gilt zum sofortigen Fahrtantritt, ein Erwerb im Vorverkauf ist daher nicht möglich. Nach Fahrtantritt ist diese Fahrkarte nicht mehr auf andere Personen übertragbar.
In einigen Städten gibt es günstigere Kurzstreckenfahrkarten. In Wiesbaden und Mainz sind auch Sammelkarten im Vorverkauf erhältlich, die bei Benutzung entwertet werden müssen.
Weitere Informationen unter Einzelfahrkarte
Die Nutzung von Verkehrsmitteln mit einem elektrischen Antrieb wird als Elektromobilität bezeichnet. Aktuell wird der Begriff Elektromobilität jedoch häufig in Zusammenhang mit Elektroautos oder sogenannten Pedelecs (Fahrräder mit Hilfsmotor) verwendet. Mittlerweile gibt es in einigen Städten derartige Angebote. Die Mitarbeiter in den RMV-Mobilitätszentralen informieren über entsprechende Angebote.
Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro. Wer eine persönliche (also nicht übertragbare) Zeitkarte nur vergessen hat und den Nachweis dafür innerhalb einer Woche beim entsprechenden Verkehrsunternehmen erbringt, reduziert den Betrag auf 7 Euro.
Im RMV greifen folgende Regelungen der Fahrgelderstattung bei Verspätungen: Mobilitätsgarantie Persönliche Jahreskarte, Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Davon abgesehen sind Ersatzansprüche bei Abweichungen vom Fahrplan, wie Zugausfall oder Verspätung, sowie bei Platzmangel ausgeschlossen.
Der Fahrpreis für einzelne Fahrkartenarten kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erstattet werden, wenn diese Fahrkarten nicht oder nur teilweise genutzt und zurückgegeben wurden. So können Tages- und Gruppentageskarten (aber keine Hessentickets) sowie Großgruppenfahrkarten vor dem Gültigkeitstag zurückgegeben werden. Bei Wochen-, Monats- und Jahreskarten kann der Fahrpreis anteilig erstattet werden. Entscheidend ist hierbei der Tag, an dem die Fahrkarte an das Verkehrsunternehmen zurückgegeben wird.
Im RMV greifen folgende Regelungen der Fahrgelderstattung bei Verspätungen: Mobilitätsgarantie Persönliche Jahreskarte, Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Davon abgesehen sind Ersatzansprüche bei Abweichungen vom Fahrplan, wie Zugausfall oder Verspätung, sowie bei Platzmangel ausgeschlossen.
Der Fahrpreis für einzelne Fahrkartenarten kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erstattet werden, wenn diese Fahrkarten nicht oder nur teilweise genutzt und zurückgegeben wurden. So können Tages- und Gruppentageskarten (aber keine Hessentickets) sowie Großgruppenfahrkarten vor dem Gültigkeitstag zurückgegeben werden. Bei Wochen-, Monats- und Jahreskarten kann der Fahrpreis anteilig erstattet werden. Entscheidend ist hierbei der Tag, an dem die Fahrkarte an das Verkehrsunternehmen zurückgegeben wird.
Für eine Fahrt in der 1. Klasse von RMV-Regionalzügen und S-Bahnen ist eine Zuschlagfahrkarte erforderlich. U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse verfügen nicht über 1.-Klasse-Bereiche. Mit dem Seniorenticket Hessen Komfort dürfen Sie ohne Zuschlagfahrkarte die 1. Klasse nutzen.
Laut Tarifbestimmungen des RMV muss ab 15 Jahren eine Fahrkarte für Erwachsene gelöst werden. Schüler und Auszubildende haben bei entsprechendem Nachweis Anspruch auf vergünstigte Zeitkarten zum Ausbildungstarif oder das Schülerticket Hessen.
Fahrkarten im Zeitkartenbereich werden auf einer Chipkarte, dem eTicket RheinMain, gespeichert. Die meisten Jahres-, Monats- und Wochenkartenkunden sind mit dem eTicket RheinMain unterwegs, das zudem die Mobilitätskarte des RMV ist. Neben den darauf abgespeicherten Fahrkarten kann es als Zugangsberechtigung für Angebote aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing und Fahrradausleihe genutzt werden.
Fahrgäste mit Elektroscooter können im RMV unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Fahrgäste entsteht.
Weitere Informationen zur Mitnahme von Elektroscootern
Expressbusse bieten eine schnelle und komfortable Fahrtmöglichkeit ohne Umstieg zwischen den größeren Städten des Rhein-Main-Gebiets. Das Expressbus-Netz ist nicht wie die Schienenstrecken sternförmig nach Frankfurt ausgerichtet, sondern verbindet die Orte am Rande der Mainmetropole direkt miteinander. Derzeit verkehren 19 Expressbus-Linien (Stand: Dezember 2019) Diese sind durch ein "X" vor der Liniennummer gekennzeichnet.