Wochenkarten
Wochenkarte zum Ausbildungstarif

- Für beliebig viele Fahrten
- Für Schüler/-innen und Auszubildende
Tarifdetails
![]() | Anschlussfahrkarte |
![]() | Mitnahme weiterer Personen möglich |
![]() | Übertragbarkeit |
![]() | 1.-Klasse-Nutzung |
![]() | Übergangstarif |
![]() | AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc. |
![]() | IC-Nutzung |
![]() | eTicket RheinMain |
- Sie gilt in den freigegebenen Tarifgebieten in allen RMV-Verkehrsmitteln.
- Sie ist gültig für Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende, Gastschüler/-innen, Austauschschüler/-innen, Praktikanten/-innen, Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD). Die vollständige Liste ist auf dem Bestellschein abgedruckt.
- Die Wochenkarte besteht entweder aus der Papier-Kundenkarte und der Papier-Wertmarke oder wird als eTicket RheinMain (Chipkarte) mit dem Berechtigungsnachweis und der Fahrkarte ausgegeben. Auf dem Chip ist die Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert.
- Die Wochenkarte zum Ausbildungstarif ist nur gültig in Verbindung mit der zugehörigen Kundenkarte (Papier) beziehungsweise dem zugehörigen Berechtigungsnachweis auf dem eTicket für Schüler und Auszubildende. Auf die Wertmarke muss die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber eingetragen sein. Kundenkarte und Wertmarke müssen die gleiche Nummer haben.
- Kundenkarte/Berechtigungsnachweis:
- Ist in der Regel für das ganze Ausbildungsjahr gültig.
- Muss bei einem Verkehrsunternehmen bestellt und abgeholt werden.
- Der Bestellschein ist erhältlich:
- als PDF-Datei zum Download weiter unten auf dieser Seite
- in jeder RMV-Vertriebsstelle
- in den RMV-Mobilitätszentralen
- bei den Verkehrsunternehmen
- Dort kann der Bestellschein auch abgegeben werden.
- Er muss bei Personen ab 18 Jahren von der ausbildenden Stelle unterschrieben sein. Bis dahin genügt ein amtlicher Altersnachweis.
- Wertmarke/Fahrkarte Woche:
- Sie gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen bis 5.00 Uhr des achten Tages.
- Der Starttermin ist frei wählbar, an Verkaufsstellen bis zu 8 Wochen, an Fahrkartenautomaten bis zu 4 Wochen im Voraus.
- Sie sind erhältlich:
- an RMV-Fahrkartenautomaten mit eTicket-Kennzeichnung (für das eTicket)
- bei den RMV-Mobilitätszentralen und RMV-Vertriebsstellen
- online im RMV-TicketShop (für das eTicket)
- bei einigen Verkehrsunternehmen an der Fahrerkasse im Bus (nur als Wertmarke in Papierform)
Hinweise zum eTicket RheinMain
- An den Fahrkartenautomaten mit eTicket-Kennzeichnung wird die Wochenkarte zum Ausbildungstarif auf dem eTicket RheinMain ausgegeben. Nur für die RMV-Übergangstarifgebiete werden die Fahrkarten weiterhin auf Papier ausgegeben. Das bedeutet:
- Sie müssen eine Chipkarte besitzen und auf dieser muss die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs (Berechtigungsnachweis) gespeichert sein. Wenn die zeitliche Berechtigung mit der Fahrkartenauswahl übereinstimmt, wird die Wochenkarte für das RMV-Gebiet ausschließlich als elektronische Fahrkarte ausgegeben. Wenn keine zeitliche Übereinstimmung besteht, kann keine Fahrkarte gekauft werden.
- Eine Mischung aus eTicket und Papierformat (Berechtigung auf dem eTicket und Monatskarte als Wertmarke oder umgekehrt) ist nicht möglich.
Preis und Geltungsbereich
- Der Preis einer Fahrkarte hängt von der genutzten Tarifrelation ab. Bitte nutzen Sie für die Fahrpreisermittlung unsere Tarifauskunft und drucken Sie sich die Liste "Freigegebene Städte/ Gemeinden" aus.
Sonstiges
- Einige Städte und Kreise im RMV bieten Fahrkarten zu besonderen Bedingungen an. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Lokale Fahrkartenangebote.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
RMV - Kundenkarte für Schüler/-innen und Auszubildende - Bestellschein
Der Bestellschein zum Ausdrucken. Größere Mengen an Bestellscheinen (zum Beispiel für Schulen) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsunternehmen bzw. Ihrer Lokalen Nahverkehrsorganisation.
Stand: November 2018
RMV - Berechtigungsnachweis für Schüler/-innen und Auszubildende - Bestellschein
Der Bestellschein zum Ausdrucken. Größere Mengen an Bestellscheinen (zum Beispiel für Schulen) erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsunternehmen bzw. Ihrer Lokalen Nahverkehrsorganisation.
Stand: Mai 2017