Übergangstarife
Ein Übergangstarif ist eine besondere Tarifart für Fahrten in Nachbarverbünde. Ziel ist es, eine Doppeltarifierung zu vermeiden und damit einen Preisvorteil anzubieten.
Zur Fahrt in angrenzende Verbünde reicht dann schon die RMV-Fahrkarte. Auch für Fahrten über das RMV-Gebiet hinaus gibt es also Möglichkeiten, mit der RMV-Fahrkarte bis ans Ziel zu gelangen.
- Für Fahrten in Übergangstarifgebiete gibt es RMV-Fahrkarten bis zur Preisstufe 6 und eine spezielle Übergangspreisstufe 17.
- Bei Fahrten aus dem RMV-Gebiet über die Übergangstarifgebiete hinaus gelten die Preise des befördernden Verkehrsunternehmens (wie etwa des Deutschland-Tarifverbundes).
- Einige RMV-Fahrkarten gelten nicht in den Übergangstarifgebieten. Hinweise dazu finden Sie bei den einzelnen Fahrkartenarten in unserem Fahrkartensortiment.
- Besitzer/-innen der BahnCard-25- und BahnCard-50 erhalten in den Preisstufen 5, 6, 17 und 45 auch in den Übergangstarifen in Schienenfahrzeugen (außer U-Bahn und Straßenbahn) 25 Prozent Ermäßigung.
- Fahrkarten der Preisstufe 7 gelten nicht in den Übergangstarifgebieten.
- Zwischen RNN und dem RMV-Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) gilt der RNN-Tarif.
Angrenzende Verbünde
Die RMV-Fahrkarte reicht zum Beispiel für ausgewählte Verbindungen:
- in den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV)
- in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
- in den Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
- in die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB)
- in den Rhein-Lahn-Kreis (RLK): RMV-Linien X76, 201 und 275
- in den Westerwaldkreis: RMV-Linien LM-11, LM-15, 281, 520 und 521
- in den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM): RMV-Bahnlinie RB10
Sonstiges
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
RMV-Servicetelefon 069 / 24 24 80 24Täglich 24 Stunden für Sie da!