Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte

- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke beziehungsweise dem entsprechenden Aufdruck der Fahrberechtigung fahren kostenlos
- Wenn im Ausweis vermerkt, fährt auch eine Begleitperson kostenlos
Tarifdetails
![]() | Anschlussfahrkartenein |
![]() | Mitnahme weiterer Person möglichnein, außer nachgewiesenem Begleiter |
![]() | Übertragbarkeitnein |
![]() | 1.-Klasse-Nutzungja, wenn im Schwerbehindertenausweis Eintrag 1. Klasse, sonst mit Zuschlag |
![]() | Übergangstarifja |
![]() | AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) |
![]() | IC-Nutzungnein |
Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch das "B" im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann kostenlos mitfahren, wenn der Schwerbehinderte keine gültige Fahrtberechtigung hat, also selbst bezahlen muss. Die Begleitperson darf in der Wagenklasse mitfahren, für die der Schwerbehinderte eine gültige Fahrtberechtigung besitzt.
Schwerbehinderte über 14 Jahre, die bei der Handhabung des Schwerbehindertenausweises erkennbare Schwierigkeiten haben, dürfen Kopien bzw. laminierte Kopien des Schwerbehindertenausweises bei der Kontrolle vorlegen. Bei Kindern über 14 Jahre (einschließlich) ist ein Kopie des Ausweises – ggf. auch laminiert – zulässig.
Ausgabestellen
Schwerbehindertenausweise mit entsprechender Freifahrtberechtigung oder Beiblätter und Wertmarken werden vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.
Sonstiges
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.