„Maskenpflicht“ nun auch an allen Haltestellen

© MTV

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist seit Montag dem 19. Oktober 2020 auch an allen Haltestellen hessenweit verpflichtend.

Seit dem 15. August 2020 müssen in Hessen Maskenverweigerer ein Bußgeld für das Nicht-Tragen einer Maske in Höhe von 50 Euro, ohne vorherige Verwarnung direkt bezahlen.Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in Verkehrsmitteln seit dem 19. Oktober nun auch an allen Haltestellen verpflichtend. Das Prüfpersonal wird gemeinsam mit den Ordnungsämtern des Main-Taunus-Kreises unterwegs sein und die Einhaltung der Maskenpflicht überprüfen.

Die Gesundheit unserer Fahrgäste und Busfahrer*innen steht an erste Stelle. Wir machen Sie daher sehr eindringlich auf die Maskenpflicht aufmerksam. Tragen Sie die Maske ordnungsgemäß, nur dadurch kann es uns gemeinsam gelingen die Corona-Pandemie einzudämmen.