CleverCard - Jahreskarte für Schüler/-innen und Auszubildende

Beispiel einer Clevercard, zweigeteiltes Papier mit Angaben zum Inhaber und der Gültigkeit
Chipkarte eTicket RheinMain - die RMV-Mobilitätskarte

© RMV

Die CleverCard wird für Mainz (Tarifgebiet 6500), Bad Laasphe (Tarifgebiet 7901) sowie für Fahrten in die Übergangstarifgebiete Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund, Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis angeboten. Für andere Relationen kann das Schülerticket Hessen genutzt werden.

Tarifdetails

Anschlussfahrkarte

nur für die CleverCard in Mainz (Tarifgebiet 6500) - zu CleverCards in den Übergangstarifgebieten können keine Anschlussfahrkarten gekauft werden

Mitnahme weiterer Personen möglich

nein

Übertragbarkeit

nein

1.-Klasse-Nutzung

ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag

Übergangstarif

teilweise - die CleverCard kann für Fahrten in folgende Übergangstarifgebiete ausgestellt werden:

  • im Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) die Tarifgebiete 68XX und 69XX
  • im Westerwaldkreis die Tarifgebiete 70XX, 7101 und 72XX
  • im Rhein-Lahn-Kreis die Tarifgebiete 74XX und 75XX

AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte)

IC-Nutzung

nein

eTicket RheinMain

teilweise - nicht für CleverCards in die Übergangstarifgebiete; Details siehe eTicket RheinMain

Clever Card

  • Für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in Mainz und für Fahrten in Übergangstarifgebiete außerhalb Hessens (außer VAB)
  • Gilt in den hessischen Schulferien im ganzen RMV-Gebiet
  • Die CleverCard gibt es für Fahrgäste von 6 bis einschließlich 17 Jahre (Altersnachweis genügt) und für ältere Schüler/-innen, Gastschüler/-innen, Austauschschüler/-innen, Auszubildende und Teilnehmer/-innen an einem freiwilligen sozialen Jahr, freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten, wie z.B. Bundesfreiwilligendienst (die vollständige Liste der Anspruchsberechtigten ist auf dem Bestellschein abgedruckt). Ab dem 18. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ ausbildende Stelle und ist mit der Bestellung einzureichen.
  • Die Anspruchsberechtigung muss noch für mindestens ein halbes Jahr ab dem 1. Gültigkeitstag bestehen.
  • Sie gilt während der Schulzeit täglich in den von der Karte abgedeckten Tarifgebieten für beliebig viele Fahrten.
  • Sie gilt in den hessischen Schulferien (ohne bewegliche Ferientage) im gesamten RMV-Gebiet. Hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Samstag/Sonntag) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. CleverCards, die in einem Übergangstarifgebiet gelten, sind in den hessischen Schulferien (ohne bewegliche Ferientage) im gesamten RMV-Gebiet gültig. In den Übergangstarifgebieten gelten sie aber nur in den von der CleverCard abgedeckten Bereichen.
  • Sie besteht aus dem CleverCard-Ausweis und 12 Monatswertmarken oder wird als eTicket RheinMain ausgegeben.
  • Die CleverCard gibt es als Abonnement oder ohne automatische Verlängerung.
  • Die CleverCard ohne Abonnement gilt ab dem 1. eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate und verlängert sich nicht automatisch. Der Bestellschein muss bis spätestens zum 10. des Vormonats abgegeben werden.
  • Der Vertrag zur CleverCard kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, zum Beispiel Schulwechsel, Umzug, Härtefall beziehungsweise Reiseunfähigkeit, gekündigt werden. Die Kündigung läuft über das Verkehrsunternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss in der Regel schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen, die genauen Modalitäten erfragen Sie bitte beim ausgebenden Unternehmen.
  • Bei Verlust der CleverCard als eTicket RheinMain gibt es Ersatz gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro.

Preis und Geltungsbereich

  • Der Preis einer Fahrkarte hängt von der genutzten Tarifrelation ab.

Verkaufsstellen

Die CleverCard kann bis zu 8 Wochen im Voraus erworben werden.

Den Bestellschein zur CleverCard können Sie auf unserer Seite Bestellscheine Fahrkarten herunterladen.

Zahlungsbedingungen

  • Einmalige Barzahlung im Voraus: 365,00 Euro
  • Abonnement-Abbuchung:
    • Einmalabbuchung im Voraus: 365,00 Euro
    • 12 monatliche Abbuchungen à 31,00 Euro: 372,00 Euro

Sonstiges

  • Die CleverCard im Abonnement gibt es mit jährlicher Abbuchung oder mit monatlicher Abbuchung.
  • Die CleverCard im Abonnement kann jeweils zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Solange das Abonnement nicht gekündigt wird, verlängert es sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung läuft über das Verkehrsunternehmen, bei dem das Abonnement abgeschlossen wurde. Die Kündigung muss in der Regel schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen, die genauen Modalitäten erfragen Sie bitte beim ausgebenden Unternehmen.
  • Bei Kündigung während der ersten 12-Monats-Periode wird für jeden Nutzungsmonat der Preis der entsprechenden Monatskarte berechnet.
  • Nach Ablauf einer gesamten 12-Monats-Periode kann monatlich ohne Nacherhebung gekündigt werden. 
  • Es gelten die