An die Schule denken - okay. Aber nicht nur. Freizeit hat jeder. Und richtig nutzen möchte man sie auch. Als Schülerin oder Schüler, als Auszubildende oder als Auszubildender kann die RMV-Fahrkarte auch für die Freizeit genutzt werden - Ausnahme: Berufsschul-Ausweis.