FAHRKARTENSORTIMENT

CityTicket
Was hat das CityTicket im RMV zu bieten?
Grundvoraussetzung ist, dass auf Ihrer Fernverkehrsfahrkarte der DB AG nach der Zielangabe der Vermerk "+ City" aufgedruckt ist.
Zu Fahrkarten des Fernverkehrs der DB AG wird vielfach die Zusatzleistung CityTicket ("+ City") ausgestellt.
Die Fahrkarte mit dem "+ City"-Vermerk berechtigt dann am Zielort zur Weiterreise mit allen RMV-Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, SE-, RB- und RE-Züge) in Richtung auf das endgültige Fahrtziel.
Bei Rückfahrkarten kann die Rückreise mit den genannten RMV-Verkehrsmitteln angetreten werden.
Wie lange gilt das CityTicket im RMV?
Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt (Fahrt vom Bahnhof) bezieht sich auf die Weiterfahrt ab dem Zielbahnhof. Der Termin ist festgelegt durch den Zangenabdruck des Zugpersonals auf der DB-Fahrkarte.
Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf der Fahrkarte angegebene Datum.
Wo gilt das CityTicket im RMV?
Das CityTicket berechtigt am jeweiligen City-Zielort für die Hinfahrt (bei Einzelfahrkarten) und für die Rückfahrt (bei Rückfahrkarten) zur Fahrt mit RMV-Verkehrsmitteln.
Es gilt ausschließlich innerhalb der unten aufgeführten Tarifgebiete, die das Stadtgebiet beschreiben.
Wo gibt es das CityTicket?
Das CityTicket wird mit der Fernverkehrsfahrkarte der DB AG an den Verkaufsstellen der DB AG ausgestellt. Es wird kein Aufpreis berechnet.
Zielorte und Gültigkeitsbereiche im RMV
Bad Homburg: Tarifgebiet 5101
Darmstadt: Tarifgebiete 4001 (Darmstadt Mitte), 4035 (Darmstadt-Arheilgen) und 4045 (Darmstadt-Eberstadt)
Frankfurt/Main: Tarifgebiet 5000 ohne Flughafen
Fulda: Tarifgebiet 2001
Gießen: Tarifgebiet 1501
Hanau: Tarifgebiet 3001
Mainz: Tarifgebiet 6500 ohne Wiesbaden - bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf
Marburg: Tarifgebiete 0501, 0540, 0546
Offenbach: Tarifgebiet 3601
Wiesbaden: Tarifgebiet 6500 ohne Mainz - bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf
Sonstiges
Für Inhaber der BahnCard 100 gilt die Fahrtberechtigung ebenfalls in den genannten Räumen. Hier kann sogar beim Start der Reise der Leistungsumfang des "CityTickets" genutzt werden. Die BahnCard 100 gilt dann wie eine Zeitkarte.
Die Mitnahmeregelung der BahnCard 100 ist ausgeschlossen.
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.












