FAHRKARTENSORTIMENT

Bonusprogramm Persönliches JahresAbo - Mobilitätsgarantie
Wer kann das Bonusprogramm in Anspruch nehmen?
Das Bonusprogramm richtet sich an die Inhaberinnen und Inhaber von persönlichen JahresAbos und von persönlichen 9-Uhr-Jahres-Abos.
Was hat das Bonusprogramm zu bieten?
Mobilitätsgarantie
Was leistet die Mobilitätsgarantie?
Sie gilt bei Verspätungen im Regionalverkehr (RegionalBahn, StadtExpress, RegionalExpress, S-Bahn und Regionalbus) von mehr als 20 Minuten oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung (als Verspätung gelten Fahrplanabweichungen von mehr als 5 Minuten) im Regionalverkehr Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert. Zusätzlich darf keine andere Möglichkeit bestehen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln das Reiseziel pünktlich zu erreichen.
Sie gilt nicht bei Verspätung durch höhere Gewalt wie Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid.
Sie können zur Weiterfahrt die Züge des Fernverkehrs oder ein Taxi nutzen.
Der Mehraufwand wird Ihnen bis zu einer Höhe von 15 Euro erstattet. Sollte der letzte fahrplanmäßige Anschluss nicht erreicht worden sein, erhöht sich der Erstattungsanspruch auf maximal 30 Euro.
Bitte füllen Sie das unten angefügte Erstattungsformular aus. Benötigt werden außerdem eine Kopie Ihres persönlichen Jahresabo und die Originalbelege der Weiterfahrt (Taxiquittung beziehungsweise IC/ICE-Fahrschein).
Erstattungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach dem Vorfall gestellt wurde.
Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Damit Sie leichter erkennen können, ob die verspätete Bus- oder Bahnlinie zu den regionalen Verkehren gehört, finden Sie im Anhang zwei Listen mit allen regionalen Bahn- und Buslinien.












