FAHRKARTENSORTIMENT

Unentgeltliche Beförderung von Sachen und Tieren
Welche Dinge werden unentgeltlich befördert?
Kinderwagen und Rollstühle werden grundsätzlich unentgeltlich befördert, wenn die Bauart der Kinderwagen oder der Rollstühle sowie der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
Handgepäck und sonstige Gegenstände (Schlitten, Skier et cetera) können grundsätzlich unentgeltlich mitgenommen werden, wenn dadurch die anderen Fahrgäste nicht gefährdet werden beziehungsweise der Betrieb nicht gestört wird.
Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
Sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind.
Sonstiges
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.












