FAHRKARTENSORTIMENT

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Freifahrt für Polizeibeamtinnen und -beamte
Für wen gilt die Polizeifreifahrt?
Beamtinnen und Beamte des Polizeidienstes, Mitglieder der Wachpolizei des Landes Hessen und der Bundespolizei werden unentgeltlich befördert, wenn sie die Uniform des Vollzugsdienstes tragen.
Wo gilt die Polizeifreifahrt?
Sie gilt in allen RMV-Verkehrsmitteln bei Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Punkte innerhalb des gesamten RMV-Verbundgebietes (ohne Übergangstarifgebiete).
In den Schienennahverkehrsfahrzeugen der Deutschen Bahn AG (DB) im RMV (S-Bahn, RB, SE und RE) gilt dies nur für die 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist auch bei Hinzulösen eines entsprechenden Zuschlags ausgeschlossen.
Sonstiges
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
© Rhein-Main-Verkehrsverbund 2010. Alle Angaben ohne Gewähr.












