FAHRKARTENSORTIMENT

Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten
Für wen gilt die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter?
Die Vergünstigungen für Schwerbehinderte im RMV richten sich nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - in der jeweils gültigen Fassung. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke) können unentgeltlich alle RMV-Verkehrsmittel nutzen.
Eine Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn die Notwendigkeit der Begleitung im amtlichen Ausweis ausdrücklich vermerkt ist. Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch den Aufdruck "B" im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte selbst kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat.
Wo gilt die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter?
Die unentgeltliche Beförderung eines Schwerbehinderten und gegebenenfalls der Begleitperson gilt in allen RMV-Verkehrsmitteln im gesamten RMV-Verbundgebiet (inklusive Übergangstarifgebiete) - mit folgender Ausnahme: Die Nutzung der Sonder-, Schnell- und Nachtbusse ist gegebenenfalls nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte gemäß Verbundtarif gestattet.
Für die 1. Klasse gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitperson, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist.
Wo gibt es den Schwerbehindertenausweis?
Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.
Sonstiges
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.












