FAHRKARTENSORTIMENT

Übergangstarife
Was haben die Übergangstarife zu bieten?
Im Übergangsverkehr zwischen RMV und den Übergangstarifgebieten können ausgewählte Relationen mit nur einer Fahrkarte befahren werden.
Der Übergangsverkehr gilt maximal bis zur RMV-Preisstufe 6 und einer speziellen Übergangspreisstufe 17.
RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7 gelten nicht in den außerhalb des RMV-Raumes liegenden Gebieten des Übergangstarifs.
Über die angebotenen Tarifgebietskombinationen hinausgehende Fahrten sind wie bisher nach Haustarif des befördernden Verkehrsunternehmens zu bezahlen.
Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkartenangebote des RMV zur Anwendung.
Einige Fahrkartenangebote des RMV besitzen in den Übergangstarifgebieten keine Gültigkeit. Die Ausnahmeregelungen finden Sie in unseren Hinweisen zu den verschiedenen Fahrkartenarten.
Soweit im Übergangsverkehr auf Schienenverkehrsprodukten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 5, 6, 17 oder 45 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard 25 und BahnCard 50 genutzt werden.
Wo gelten die Übergangstarife?
Bei ausgewählten Fahrtbeziehungen in Übergangstarifgebiete der benachbarten Verbünde gilt der Übergangstarif: Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) sowie auf ausgewählten Linien im Rhein-Lahn-Kreis (RLK).
Sonstiges
Für Relationen, die ausschließlich in den Übergangstarifgebieten verlaufen, gilt der RMV-Tarif nicht.
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Im Übergangstarif zwischen RNN und RMV-Tarifgebiet 65 (Mainz/Wiesbaden) gilt eine gesonderte Regelung:












