FAHRKARTENSORTIMENT

Fernverkehrs-Ergänzungskarte und ICE-Nutzung
Wie lange gilt die Fernverkehrs-Ergänzungskarte?
Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte gilt im aufgedruckten Zeitraum.
Wo gilt die Fernverkehrs-Ergänzungskarte?
Sie gilt im aufgedruckten Bereich in allen freigegebenen Tarifgebieten.
Was hat die Fernverkehrs-Ergänzungskarte zu bieten?
Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte richtet sich an Pendler, die eine ICE-Streckenzeitkarte mit Start und/oder Ziel im RMV nutzen.
Sie stellt eine Ergänzung zur persönlichen DB-Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung dar, um auch lokale und regionale Verkehrsmittel nutzen zu können.
Sie wird für Erwachsene und Auszubildende angeboten.
Sie ist als Wochen- und Monatskarte, für Erwachsene zusätzlich als Jahreskarte erhältlich.
Die Nutzung der 1. Klasse ist mit einem Zuschlag pro Fahrt oder einer Zuschlag-Zeitkarte möglich.
Sie gilt nur bei gleichzeitiger Vorlage einer gültigen persönlichen Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung. Die Gültigkeitszeiträume der beiden Fahrkarten müssen nicht identisch sein. So kann zum Beispiel eine RMV-Fernverkehrs-Ergänzungskarte Woche zu einer DB-Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung Monat oder Jahr benutzt werden. Entscheidend ist, dass beide Karten zum Zeitpunkt der Nutzung Gültigkeit besitzen.
Sie ist nicht gültig in Übergangstarifgebieten.
Wo gibt es die Fernverkehrs-Ergänzungskarte?
Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte gibt es nur an Verkaufsschaltern der DB AG.
Sie darf nur ab dem Start- oder Endpunkt der Fernverkehrsfahrkarte ausgestellt werden.
Was kostet die Fernverkehrs-Ergänzungskarte?
Fernverkehrs-Ergänzungskarten werden mit 33 bis 45 Prozent gegenüber dem Regelsortiment rabattiert.
Sonstiges
Die Fernverkehrs-Ergänzungskarte berechtigt nicht für sich alleine zur Fahrt; ebenso gilt sie nicht in Verbindung mit übertragbaren Streckenzeitkarten, zu persönlichen Streckenzeitkarten für zuschlagpflichtige Züge des Fernverkehrs ohne ICE-Berechtigung sowie zur BahnCard 100.
Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.












