Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen
Besondere Bedingungen für die "CleverCard"
Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende „CleverCard“ - bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus - im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 11.12.2011
- Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. - Berechtigter Personenkreis (Nutzer)
Zur Nutzung der CleverCard sind alle Personen berechtigt, die nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind. - Geltungsbereich/-zeitraum
a) Die CleverCard wird für die zwischen Wohnort und Schulort/Ausbildungsort benötigten Tarifgebiete ausgegeben.
b) Die CleverCard gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate.
c) Die CleverCard gilt während der Schulzeit ausschließlich im auf dem CleverCard-Ausweis eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich. Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten RMV-Verbundraum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann sie bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Im Bereich der Übergangstarife gilt die CleverCard, auch während der hessischen Ferien, ausschließlich in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten.
d) Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die beweglichen Ferientage sind ausgenommen. - Allgemeines und Nutzung
a) Die CleverCard besteht aus dem auf den/die Nutzer(in) ausgestellten CleverCard-Ausweis und zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken. Sie berechtigt nur in Kombination von CleverCard-Ausweis und der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die CleverCard wird bei Nachweis der Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs ausgestellt und ist nicht übertragbar.
b) Der Nachweis der Berechtigung zum Erwerb der CleverCard erfolgt durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem/der Besteller(in)/Nutzer(in) mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss ab dem ersten Gültigkeitstag der CleverCard für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen.
c) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen in der vom RMV festgelegten Form bis spätestens zum 10ten des Vormonats.
d) Bei Abbuchung (einmalig oder mehrmalig) wird eine Einzugsermächtigung erteilt.
e) Der CleverCard-Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der Nutzer(in) mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber) unterschrieben sein. Die CleverCard-Nummer auf dem CleverCard-Ausweis und auf den dazugehörigen Wertmarken muss immer über einstimmen. Unvollständige CleverCards berechtigen nicht zur Fahrt. Unvollständig ausgefüllte CleverCards sind ungültig und berechtigen nicht zur Fahrt. - Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung
a) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.
b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich. - Zustandekommen des Vertrages
Mit Abgabe des Bestellscheins für eine CleverCard gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner dieses Angebot annimmt, indem er die CleverCard an den/die Besteller(in) oder den/die Nutzer(in) übergibt oder an einen von diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet). Handelt es sich bei dem/der Besteller(in) und dem/der Nutzer(in) um unterschiedliche Personen, ist der/die Nutzer(in) ausdrücklich zur Entgegennahme der CleverCard berechtigt. - Preise
a) Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten die von der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard. Bei einmaliger Abbuchung oder Barzahlung im Voraus wird ein Skonto von 2% gewährt.
b) Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus. Versandkosten können bis zu einer Höhe von 5,– Euro in Rechnung gestellt werden.
c) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird in den ersten acht Monaten der von der RMV GmbH festgelegte monatliche Abbuchungsbetrag (1/8 des Jahrespreises der CleverCard) abgebucht. - Preisänderungen während der Geltungsdauer
a) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus führen Preiserhöhungen zu einer Anpassung der Abbuchungsbeträge in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. Als Zeitpunkt der Anpassung ist der erste Abbuchungstermin nach Inkrafttreten der Preiserhöhungen definiert.
b) Bei einmaliger Abbuchung oder Barzahlung im Voraus führen Preiserhöhungen während der Laufzeit des Vertrages zu keinen nachträglichen Ansprüchen durch die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen.
c) Bei Preissenkungen besteht Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises ab dem Zeitpunkt der Preisänderung. Als Zeitpunkt der Anpassung ist der erste Abbuchungstermin nach Inkrafttreten der Preiserhöhungen
definiert. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. - Fristgemäße Abbuchung
a) Mit der Einzugsermächtigung wird der Vertragspartner des Bestellers ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die
jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer
Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen.
b) Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist der/die Besteller(in) bzw. Kontoinhaber(in) verpflichtet, zu den Abbuchungsterminen für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt
dies zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats.
c) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber(in) trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die CleverCard ungültig. Die CleverCard ist unverzüglich
an die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen (Vertragspartner) zurückzugeben. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich.
d) Solange die CleverCard bei Kündigung nicht zurückgegeben wurde, hat der/die Besteller(in) den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen.
e) Kosten, die dem Vertragspartner des Bestellers infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Kontoinhaber(in) in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben. Der/die Besteller(in) hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. - Änderungen durch den/die Besteller(in)
a) Alle Änderungen der CleverCard (Anschrift, Schulwechsel, Bankverbindung usw.) müssen dem Vertragspartner des Bestellers von dem/der Besteller(in) schriftlich bis zum 10. des Vormonats vor Inkrafttreten der Änderung gemeldet werden.
b) Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder ein nachweislicher Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot (hierzu zählt auch ein Wechsel auf ein JobTicket oder ein SemesterTicket) sind jeweils zum Monatsersten möglich. Ein Wechsel zu einem anderen Jahreskartenangebot muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der CleverCard erfolgen.
c) Die Änderung der CleverCard erfolgt in der Weise, dass eine neue CleverCard (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschtem Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen CleverCard muss die bisherige CleverCard an die ausgebende Stelle (Vertragspartner des Bestellers) zurückgegeben werden. Solange die CleverCard der ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/die Besteller(in) den monatlichen Preis der CleverCard weiterhin zu zahlen. Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderung werden nach dem zum Änderungstermin gültigen Tarif ver-/berechnet.
d) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus für jeden nicht genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der CleverCard gutgeschrieben. Der sich so ergebende Betrag wird ggf. mit dem Preis für die restliche Laufzeit der neuen CleverCard bzw. mit dem Preis für das neue Jahreskartenangebot verrechnet. Bei monatlicher Abbuchung bleibt das bereits erworbene anteilige Anrecht auf die abbuchungsfreien Monate erhalten. Eine entstehende Differenz wird beim nächsten Abbuchungstermin verrechnet (4/12 des zuletzt gültigen monatlichen Abbuchungsbetrages je genutzten Monat.)
e) Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot im abbuchungsfreien Zeitraum (d. h. in den letzten vier Monaten der Vertragslaufzeit) wird 1/12 des neuen Jahrespreises von 1/12 des bereits gezahlten Jahrespreises subtrahiert und mit der restlichen Vertragslaufzeit multipliziert. Der sich ergebende Betrag wird mit dem/der Besteller(in) verrechnet. - Ersatz oder Verlust
a) Ersatz der CleverCard:Nicht mehr vollständig lesbare oder beschädigte CleverCard-Ausweise bzw. Wertmarken werden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,– Euro ersetzt, wenn sie zweifelsfrei den Nutzern zugeordnet werden können. Dem/der Besteller(in) steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/die Besteller(in) bzw. der/die Nutzer(in) der CleverCard ist verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren oder beschädigten CleverCard-Ausweis mit allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er/sie dann einen neuen CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken.
b) Verlust des CleverCard-Ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n): Bei Verlust des CleverCard-Ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n) ist der/die Besteller(in)/ Nutzer(in) verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen CleverCard-Ausweis/ die noch vorhandenen Wertmarke(n) abzu geben. Gegen ein Entgelt von 10,– Euro für die Ersatzausstellung des CleverCard-Ausweises sowie weiteren 10,– Euro je verlorengegangener gültiger Wertmarke erhält der/die Nutzer(in) an der ausgebenden Stelle einen neuen CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind Wertmarken des laufenden Monats; diese können nur ersetzt werden, wenn der CleverCard-Ausweis noch vorhanden ist. Bei
Abholung des Ersatzausweises hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in) oder Besteller(in) der CleverCard ist bzw. in deren Auftrag die CleverCard entgegennimmt. Der in Verlust geratene CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz des CleverCard-Ausweises und der Wertmarke(n).
c) Verlust aller Wertmarken und des CleverCard-Ausweises: Bei Verlust aller noch gültiger Wertmarken und des dazugehörigen CleverCard-Ausweises erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz.
d) Ein für verloren erklärter CleverCard-Ausweis oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden
unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben.
Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der Karten ist nicht möglich. - Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Dauer des Vertrages
Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert. - Vorzeitige Beendigung
- durch den/die Besteller(in)
a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf durch eine vollständige Rückgabe der noch gültigen Wertmarken und des CleverCard-Ausweises gekündigt werden. Bei Kündigung wird der/die Besteller(in) so behandelt, als habe er/sie von Beginn an den regulären Ausbildungstarif erworben.
b) Die Rückgabe des CleverCard-Ausweises und der Wertmarken muss spätestens zum Kündigungstermin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels. Das Verlustrisiko trägt der/die Besteller(in). Das Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als letzter Nutzungstag.
c) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben, auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,– Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet. Dem/der Besteller(in) steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
d) Bei einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus wird für jeden bereits genutzten Monat der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Auszubildende berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Der sich so ergebende Differenzbetrag zum bezahlten abskontierten Preis der CleverCard wird erstattet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung und keine Nachbelastung.
e) Bei mehrmaliger Abbuchung wird für die bereits genutzten Monate der reguläre Preis der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende berechnet. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden nicht genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der entsprechenden Monatskarte für Schüler und Auszubildende erstattet. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung und keine Nachbelastung. - durch die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation/ das abwickelnde Verkehrsunternehmen (Vertragspartner)
Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertragspartner des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, den CleverCard-Ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu erklären und einzuziehen.
- durch den/die Besteller(in)
- Dauer des Vertrages
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