Wichtige Tarifregelungen
Rückgabe von RMV-Fahrkarten
eTicket RheinMain
(© RMV)
- Anteilige Rückerstattung des Fahrpreises
- Geringe Bearbeitungsgebühr
- Vorzeitige Beendigung von Jahresverträgen
Verschiedene RMV-Fahrkartenarten können zurückgegeben werden - unabhängig von Ansprüchen aus gesetzlichen Rechten oder freiwilligen Garantien.
Generell gilt:
- Eine Erstattung erfolgt nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte.
- Vom Erstattungsbetrag werden 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr sowie eventuell eine Überweisungsgebühr abgezogen.
- Das Verkehrsunternehmen, welches die Fahrkarte ausgestellt hat, ist der richtige Ansprechpartner für die Rückgabe.
Voraussetzungen
- Jahreskarten (Abonnement) und CleverCard: Vertrag kann vor Ablauf gekündigt werden.
- Jahreskarte (Barzahlung), Monats- und Wochenkarten: Ihre Gültigkeit darf noch nicht komplett abgelaufen sein.
- Tageskarten und Gruppentageskarten: Sie müssen vor dem Gültigkeitstag (aufgedrucktes Datum) zurückgegeben werden.
- Einzelfahrkarten: Die Rückgabe ist möglich, wenn das Verkehrsunternehmen für die Nichtnutzung verantwortlich ist (Streiks sind kein Grund).
Sonstiges
- Details zur Fahrkartenrückgabe in § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen
- Fahrpreisentschädigungen/Erstattungen auch im Rahmen der Fahrgastrechte möglich.
- Die Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen im RMV finden Sie unter Ansprechpartner vor Ort.
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