Wichtige Tarifregelungen
Rechnungen für Vorsteuerabzug
- Steuerrechtlich gelten Fahrkarten als Rechnung
Tarifdetails
Die von den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrkarten gelten nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung, sofern nicht eine gesonderte Rechnungsstellung (RMV-TicketShop) erfolgt.
Für die Berechnung gilt der Steuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
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RMV