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DB-Kooperationsfahrkarten
BahnCard 100
- In verschiedenen Tarifgebieten gültig für alle RMV-Verkehrsmittel
- Für beliebig viele Fahrten
Tarifdetails
| Anschlussfahrkarte nein |
| Mitnahme weiterer Person möglich nein |
| Übertragbarkeit nein |
| 1.-Klasse-Nutzung ja, wenn Fahrkarte 1. Klasse beinhaltet, ansonsten nur im Rahmen der City-Ticket-Nutzung mit 1 Zuschlag je Fahrt |
| Übergangstarif nein |
| AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc. ja, im Rahmen der CityTicket-Gültigkeit, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) |
| IC-Nutzung ja - gemäß DB-Tarif |
- Inhaber der BahnCard 100 können in folgenden Tarifgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten nutzen:
- Bad Homburg: Tarifgebiet 5101
- Darmstadt: Tarifgebiete 4001 (Darmstadt Mitte), 4035 (Darmstadt-Arheilgen) und 4045 (Darmstadt-Eberstadt)
- Frankfurt/Main: Tarifgebiet 50 ohne Flughafen
- Fulda: Tarifgebiet 2001
- Gießen: Tarifgebiet 1501
- Hanau: Tarifgebiet 3001
- Mainz: Tarifgebiet 65 (ohne Wiesbaden - bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf)
- Marburg: Tarifgebiete 0501, 0540, 0546
- Offenbach: Tarifgebiet 3601
- Wiesbaden: Tarifgebiet 65 (ohne Mainz - bis zum Rhein, ohne Ginsheim, Gustavsburg und Walluf)
- Sie gilt außerhalb der CityTicket-Gültigkeit auf allen Schienenverkehrsprodukten im RMV-Gebiet außer U-Bahnen und Straßenbahnen – innerhalb der CityTicket-Tarifgebiete auf allen RMV-Verkehrsmitteln.
Verkaufsstellen
- Die BahnCard 100 gibt es nur bei der DB AG .
Sonstiges
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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