Informationen für spezielle Personengruppen
Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke fahren kostenlos
- Wenn im Ausweis vermerkt, fährt auch eine Begleitperson kostenlos
Tarifdetails
| Anschlussfahrkarte nein |
| Mitnahme weiterer Person möglich nein (außer nachgewiesenem Begleiter) |
| Übertragbarkeit nein |
| 1.-Klasse-Nutzung ja, wenn im Schwerbehindertenausweis Eintrag 1. Klasse, sonst mit Zuschlag |
| Übergangstarif ja |
| AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Fahrt) |
| IC-Nutzung nein |
- Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch den Aufdruck "B" im Schwerbehindertenausweis bestätigt ist, können auch dann kostenfrei mitfahren, wenn der Schwerbehinderte selbst kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat.
Ausgabestellen
Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.
Sonstiges
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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