Fahrkarten für spezielle Personengruppen
JobTicket
- Für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern
- Gilt in den freigegebenen Tarifgebieten zwischen Wohn- und Arbeitsort
Tarifdetails
| Anschlussfahrkarte ja, wenn JobTicket Preisstufeneintrag enthält |
| Mitnahme weiterer Person möglich nein |
| Übertragbarkeit nein |
| 1.-Klasse-Nutzung ja, mit 1 Zuschlag pro Fahrt oder Zuschlag-Zeitkarte |
| Übergangstarif VRN oder NVV: ja; VAB oder RNN: nein |
| AnrufSammelTaxi (AST), Schnellbus etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) |
| IC-Nutzung ja, mit DB-Aufpreis |
- Unternehmen oder Organisationen im RMV-Gebiet mit mehr als 100 Mitarbeitern können JobTickets zur Verfügung stellen.
- Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem RMV.
- JobTickets sind persönliche Zeitkarten, die an das Arbeits- oder Dienstverhältnis gebunden sind.
- Sie gelten in allen freigegebenen Tarifgebieten zwischen Wohn- und Arbeitsort.
- Die Vertragsdauer beläuft sich auf mindestens ein Jahr.
Verkaufs- und Ausgabestellen
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten das JobTicket über ihr Unternehmen oder ihre Organisation.
- Grundlegende Informationen erhalten Sie beim RMV-Service-Telefon.
Preise
Der vom Unternehmen beziehungsweise der Organisation monatlich zu zahlende Pauschalpreis wird individuell kalkuliert.
Sonstiges
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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