Main Content

RMV-Service-Telefon - täglich 24 Stunden für Sie da!

01801 / 768 4636*
* Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.
Verbindungssuche
  1. Verbindungssuche
  2. Nächste Abfahrt
  • Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

  • Mehr Angaben

meinRMV

  • Fahrpläne und Tickets fürs Handy
  • RMV-Fahrkarten online bestellen

meinRMV

Vergessen?

Lokale Fahrkartenangebote

Besondere Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW)

(Stand: 11.12.2011)

Die Besonderen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) sind als Ergänzung zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen des RMV zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass die Besonderen Beförderungsbedingungen des VMW nur in Kombination mit denen des RMV gültig sind.

Abkürzungsverzeichnis

  • MVG = Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
  • ESWE = ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
  • VMW = Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH
  • RMV = Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
  • BB = Beförderungsbedingungen
  • TG = Tarifgebiet

Vertragsgrundlagen

Mit Fahrtantritt werden folgende Vorschriften Bestandteil des Beförderungsvertrags:

  • Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BefBedV)
  • Gemeinsame BB und Tarifbestimmungen des RMV nebst Anlagen
  • Ergänzend Besondere BB des VMW; in Zweifelsfällen und bei Widersprüchen gehen diese den RMV-Vorschriften vor.

§ 1 Gültigkeitsbereich und Fahrkartensortiment

Die unten aufgeführten Tarife und Beförderungsbedingungen gelten ausschließlich im RMV-Tarifgebiet 65. Dieses wird abgegrenzt durch die Stadt- beziehungsweise Ortsgebiete von Mainz, Wiesbaden, Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, Hochheim, Massenheim, Wackernheim, Zornheim, Walluf und Wallau.

(1) Allgemeine Tarife und Beförderungsangebote

a) Sammelkarten

(gültig auf allen Verkehrsmitteln innerhalb RMV-Tarifgebiet 65) 

Der Gültigkeitsumfang der Sammelkarten entspricht dem der Einzelfahrkarten (A.3.3.2c der RMV-Tarifbestimmungen). Sie sind bei Fahrtantritt unverzüglich zu entwerten. Bei Preisänderungen gelten die nicht entwerteten Einzelfahrkarten noch sechs Monate nach dem Tag der Preisänderung weiter. Es werden fünf unentwertete Sammelkarten ausgegeben. Auf www.fahrkartenladen.de sind mindestens zehn Sammelkarten zu erwerben. Bei www.eswe-ticket.de werden im Minimum fünf Sammelkarten verkauft. 

b) Kurzstreckenfahrkarten

(gültig auf allen Verkehrsmitteln innerhalb RMV Tarifgebiet 65 außer in Wallau, Massenheim und Hochheim)

Sie berechtigen zu einer Einzelfahrt bis zu 4 Haltestellen (einschließlich Einstiegshaltestelle). Umsteigen ist, wenn und soweit erforderlich, erlaubt. Ist die Gesamtstrecke länger als 1500 m, können einzelne Haltestellen von dieser Regelung ausgenommen werden.

c) Sonderfahrkarten

(gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV-Tarifgebiet 65)

  • Narrenkarte: Diese gilt von Fastnachtsdonnerstag bis einschließlich Fastnachtsdienstag für zwei Personen
  • Kongressfahrkarte: Für Kongressteilnehmer werden auf Antrag des Veranstalters Kongressfahrkarten ausgegeben.

d) Mitnahmeregelung bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs

(gültig auf allen Verkehrsmitteln innerhalb RMV-Tarifgebiet 65)

Inhaber/-innen von Wochen-, Monats- und Jahreskarten des Erwachsenentarifs können über die Regelung Ziffer 3.4.5 der RMV-Tarifbestimmungen hinaus ganztags alle eigenen beziehungsweise maximal drei Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitnehmen. Im Falle der Nutzung einer Zeitkarte durch ein Kind (6 bis einschließlich 14 Jahre) gilt die Mitnahmeregelung nicht. 

e) Betriebsende der Nachtverkehrwagen

Auf den Linien des Nachtverkehrs der MVG und von ESWE gilt als Betriebsende 4.00 Uhr. 

(2) Sondertarife

a) Sondermonatskarte (SK)

aa) Mainz

(gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV-Tarifgebiet 65)

In Mainz wird die SK an Inhaber/-innen eines in diesem Zeitraum gültigen Sozialausweises der Stadt Mainz ausgegeben.

ab) Wiesbaden

(gültig auf allen Verkehrsmitteln im RMV-Tarifgebiet 65)

In Wiesbaden wird die SK bei Vorlage einer durch das Sozialamt der Stadt Wiesbaden ausgestellten und durch ESWE gültig gemachten Kundenkarte ausgegeben. Die Karte ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und der genannten Kundenkarte.

ac) zeitliche Gültigkeit

Die SK ist gültig für einen Monat ab aufgedrucktem Datum bis einschließlich des gleichen Datums des Folgemonats. 

b) Zeitkarten (ZK) des Ausbildungstarifs (AT) für kinderreiche Familien

(gilt nur für Familien mit drei und mehr Kindern mit Hauptwohnsitz in Mainz, gültig nur auf MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV-Tarifgebiet 65)

Wird für zwei Kinder eine ZK des AT erworben, erhalten die anderen Kinder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr unentgeltliche ZK des AT. Diese werden nur unter Vorlage des Ausweises für kinderreiche Familien und bei gleichzeitigem Erwerb von zwei bezahlten ZK des AT der jeweils gültigen Woche, des gültigen Monats beziehungsweise Schuljahres ausgegeben. Sie sind ebenso wie die bezahlten ZK des AT nur in Verbindung mit einer Kundenkarte und übertragener Kundenkartennummer gültig. Ausweise für kinderreiche Familien werden gegen Vorlage einer von der zuständigen Behörde genehmigten Familienstandsbescheinigung, der Bescheinigung zur GEZ-Befreiung und des Sozialausweises der Stadt Mainz jährlich ausgestellt.

c) Park+Ride Sondertarife

Parkscheine der Kurzparker sämtlicher PMG-Parkhäuser und -plätze berechtigen 24 Stunden ab aufgedrucktem Parkzeitbeginn zu beliebig vielen Fahrten auf den linksrheinischen MVG- und ESWE-Linien innerhalb RMV-Tarifgebiet 65. Innerhalb dieses Gebietes können bis zu vier Personen unentgeltlich mitgenommen werden.

§ 2 Beschädigung/ Verunreinigung

Der Fahrgast hat die von ihm durch Beschädigung der Fahrzeuge oder Betriebsanlagen und -einrichtungen verursachten Kosten zu erstatten. Bei vorsätzlicher Verunreinigung eines Fahrzeugs oder eines Aufenthaltsraumes werden Reinigungskosten erhoben und, sollte in Folge der Beschmutzung eine sofortige Auswechslung des Wagens erforderlich sein, auch die Kosten für die Wagenauswechslung in Rechnung gestellt. 

§ 3 Fahrradmitnahme

Ergänzend zu den gemeinsamen BB und Tarifbestimmungen des RMV gilt Folgendes: Die Beförderung von Fahrrädern ist unentgeltlich. Maximal vier Fahrräder dürfen befördert werden, sofern die Raumkapazität vorhanden ist. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen haben Vorrang. Besteht für diese Bedarf, so müssen so viele Fahrräder aus den Fahrzeugen genommen werden, wie es für eine sichere Beförderung notwendig ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal verbindlich. In diesem Fall besteht nach dem Aussteigen weiterhin ein Beförderungsanspruch in einem nachfolgenden Linienfahrzeug. Wegen der beengten Verhältnisse wird empfohlen, Fahrräder nicht während der Hauptverkehrszeit mitzunehmen. Die Mitnahme von Fahrrädern des Fahrradvermietsystems MVGmeinRad ist grundsätzlich nicht gestattet.

RMV-Service-Telefon - täglich 24 Stunden für Sie da!

01801 / 768 4636*
* Festnetzpreis 3,9 ct./min; Mobilfunkpreis max. 42 ct./min.

Wir haben die Antwort

Sie haben Fragen? Schauen Sie nach, ob die Antwort auf Ihre Fragen dabei ist.

Kontakt zum RMV

Schirm vergessen? JahresAbo ändern? Oder ein anderes Anliegen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Newsletter + RSS-Feeds

Neuigkeiten rund um den RMV liefern Ihnen unser Newsletter und unsere RSS-Feeds: topaktuell und kostenlos.