AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für get»in, das elektronische Ticket in Hanau
- Vertragsgrundlagen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für get»in, das elektronische Ticket in Hanau.
Im übrigen bleibt die Geltung der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen in der jeweils aktuellen Fassung unberührt. - Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge ist der Kunde bei der Bekanntgabe besonders hinzuweisen.
- Geltungsbereich
- Teilnahme
- Teilnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme an get»in ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der vom RMV festgelegten Form beim RMV oder einer festgelegten Verkaufsstelle des lokalen Anbieters. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen.
Der lokale Anbieter behält sich vor, eine Bonitätsprüfung vor dem Vertragsabschluss durchzuführen.
Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Mit der Einzugsermächtigung wird der lokale Anbieter ermächtigt, die jeweiligen Beträge, die über das An- und Abmelden mit der Chipkarte an den get»in-Terminals, ermittelt werden und in einer monatlichen Aufstellung dem Teilnehmer zugesendet werden, von einem Girokonto einer Sparkasse oder Bank innerhalb Deutschlands abzubuchen.
Die freigeschaltete get»in-Chipkarte wird dem Teilnehmer - wenn möglich - in einer festgelegten Verkaufsstelle direkt nach Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen und Überprüfung durch das Verkaufspersonal ausgehändigt oder, gegen Kostenbeteiligung in Höhe eines Einwurf-Einschreibens (aktuell 2,15 Euro) an die in der Bestellung angegebenen Anschrift zugeschickt.
Mit der Eröffnung eines persönlichen Kartenkontos beginnt die Teilnahme an get»in. Pro Person kann nur ein Hauptkarten-Konto eröffnet werden.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. - Vertragsdauer/ Kündigung/ Programmbeendigung
Beide Seiten können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die Teilnahmebedingungen weiter. - Geltungsbereich
Das Angebot get»in beschränkt sich zunächst auf die Fahrzeuge der Hanauer Straßenbahn GmbH (HSB) als Verkehrsunternehmen und deren Unterauftragnehmer.
- Teilnahmevoraussetzung
- Leistungen und Verfahren
- An- und Abmeldeverfahren/ Fahrtenermittlung
Das get»in-System ermittelt auf Basis der An- und Abmeldedaten den jeweils korrekten Preis einer Einzelfahrt. Hierfür ist das lückenlose An- und Abmelden des Fahrgastes an den in den Fahrzeugen befindlichen get»in-Terminals notwendig. Fehlen An- oder Abmeldedaten, werden die Daten vom System bestmöglich rekonstruiert. Bei nicht rekonstruierbaren An- oder Abmeldedaten wird das System automatisch den Fahrpreis von der Anmeldung bis zum Linienende beziehungsweise vom Linienbeginn bis zur Abmeldung ansetzen, der im Einzelfall über dem Preis einer tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung liegen kann. Es steht dem Teilnehmer jedoch frei nachzuweisen, dass er die unterbliebene An- oder Abmeldung nicht zu vertreten hat. - Best-Preis-Abrechnung
Das get»in-System ermittelt bei der monatlichen Abrechnung den günstigsten Preis für die innerhalb des Abrechnungszeitraums getätigten Fahrten auf Basis von Einzel-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Dabei wird zusätzlich auch der vorangegangene Abrechnungszeitraum einbezogen, um gegebenenfalls Zeitkarten zu bilden, die im vorangegangenen Abrechnungszeitraum beginnen und im aktuellen Abrechnungszeitraum enden. Erreicht der Preis der in den vergangenen 12 Monaten ausgestellten Fahrkarten (mit gleicher Tarifgebietskombination) den Preis der entsprechenden Jahreskarte, so wird vom System eine Jahreskarte gebildet. Der Beginn einer Jahreskarte ist dabei nicht auf den 1. eines Monats festgesetzt.
Hinweis: Für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren gilt die Best-Preis-Abrechung nur für Kurzstrecken-, Einzel- und Tageskarten. - Nebenkarten und Mitnahmeregelung
Pro Person kann nur ein Hauptkarten-Konto eröffnet werden. Jedoch können mehrere Karten über ein Girokonto abgerechnet werden. Bei der Beantragung der get»in-Karte hat der Kunde die Möglichkeit, neben seiner Hauptkarte eine weitere Erwachsenenkarte (Nebenkarte) sowie drei (gegebenenfalls gegen Nachweis auch mehr) Kinderkarten zu erwerben. Alle mit diesen Karten getätigten Fahrten werden in ein get»in-"Konto" einbezogen, welches an die Hauptkarte gekoppelt ist. Gelangt die Hauptkarte in den Status einer Wochen- beziehungsweise Monatskarte (zunächst werden nur die Fahrten der Hauptkarte betrachtet), so werden alle Fahrten, die in den Bereich der Mitnahmeregelung fallen (Fahrten nach 19.00 Uhr, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztags) und parallel zur Hauptkarte auftauchen, das heißt zur selben Zeit im gleichen Fahrzeug in gleicher Richtung unterwegs sind, mit 0,- Euro berechnet. Auch die Nebenkarte kann bei ausreichenden Fahrten den Status einer Zeitkarte erreichen.
- An- und Abmeldeverfahren/ Fahrtenermittlung
- Zahlung
- Rechnung
Die über die get»in-Karte in Anspruch genommenen Leistungen werden gemäß den in Abschnitt 3 genannten Bedingungen grundsätzlich monatlich abgerechnet und von dem vom Teilnehmer angegebenen Konto abgebucht. Der Teilnehmer ist zur Überprüfung der Korrektheit der Bankverbindung, die auf der ersten Rechnung angegeben ist, verpflichtet. Der lokale Betreiber behält sich vor, erst bei Erreichen eines Betrages in Höhe von 15,- Euro die in Anspruch genommenen Leistungen abzurechnen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich den Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Abbuchungstermin bereitzuhalten. Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Teilnehmer trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag vom abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt und die get»in-Chipkarte gesperrt werden. Die get»in-Chipkarte ist dem abwickelnden Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Teilnehmer kann von einer weiteren Teilnahme am get»in-Verfahren ausgeschlossen werden, es sei denn, er weist nach, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat.
Kosten, die dem abwickelnden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 3,- Euro erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. - Kontoauszug
Für jedes get»in-Konto wird grundsätzlich monatlich ein Kontoauszug erstellt und zusammen mit der Rechnung dem Teilnehmer zugesendet. Der lokale Betreiber behält sich vor, einen Kontoauszug erst ab dem Erreichen eines Betrages in Höhe von 15,- Euro zu erstellen. Der Kontoauszug enthält eine summarische Aufstellung der in Anspruch genommenen Leistungen.
Auf eigenen Wunsch erhält der Teilnehmer einen Einzelnachweis der in Anspruch genommenen Leistungen.
Eine Vervielfältigung oder Ersatzlieferung von Kontoauszügen ist grundsätzlich nicht möglich. - Einspruchsfrist
Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kontoauszüge geltend zu machen; danach gilt der ausgewiesene Kontostand als genehmigt.
- Rechnung
- Sonstiges
- Datenschutz
Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt für Zwecke, die der Durchführung des Programms dienen. - Verlust und Ersatz
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der get»in-Chipkarte müssen umgehend dem lokalen Anbieter gemeldet werden. Bis zur Meldung des Verlustes der Chipkarte haftet der Karteninhaber für die bis dahin getätigten Fahrten. Nach Meldung des Verlustes wird die Chipkarte gesperrt und die Ausstellung einer neuen Karte ermöglicht. Der Kartenherausgeber behält sich vor, bei Austausch der Karte ein Entgelt in Höhe von 7,- Euro zu erheben. - Änderungen
Der RMV und seine Partner behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für get»in vorzunehmen.
- Datenschutz
Stand: April 2010
RMV