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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen RMV-TicketShop und RMV-HandyTicket, gültig seit 11.12.2011

  1. Vertragsgrundlagen
    1. Allgemeiner Geltungsbereich
      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der internetbasierten Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" zum Erwerb von Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und den angeschlossenen Übergangstarifgebieten.
      Weiterführende Angaben zum Leistungsumfang der Verkaufsdienste "RMV-TicketShop" und "RMV-HandyTicket" sind unter www.rmv.de abrufbar.
      Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus (im Folgenden "RMV" genannt) ist  bevollmächtigte Stelle für den Fahrkartenverkauf und zur Fahrkartenabrechnung zwischen dem Kunden und den Verkehrsunternehmen. Die Rechnungsstellung für RMV-HandyTickets sowie für im RMV-TicketShop erworbene Monats-, Wochen- , Gruppentages- und Tageskarten, von Zuschlagkarten 1. Klasse Woche und Monat, des Hessentickets sowie für alle bis zum 10.12.2011 durchgeführten Bestellungen von Jahreskarten-Abonnements erfolgt im Namen und für Rechnung der im RMV die verkehrlichen Leistungen jeweils erbringenden Unternehmen durch die Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH (OVB). Bei Bestellungen von Jahreskarten-Abonnements sowie Jahreskarten-Bestellungen (Barzahlung) im RMV-TicketShop ab dem 11.12.2011 – die als eTicket RheinMain (Chipkarte) herausgegeben werden - erfolgt die Rechnungsstellung hingegen durch den Vertragspartner, der dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilt wird. Die Zuordnung erfolgt dabei entweder über die vom Kunden gewählte Internetseite, die auf den RMV-TicketShop verlinkt oder über die Postleitzahl des Kunden (Bestellers).
      Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden. Im Übrigen bleibt die Geltung der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen  der im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen in der jeweils aktuellen Fassung unberührt.
    2. Änderungen
      Der RMV und seine Partner behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für den "RMV-Ticketshop" und das "RMV-HandyTicket" vorzunehmen. Der Kunde wird per elektronischer Post (E-Mail) über Änderungen informiert.
      Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der RMV bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den RMV absenden.
    3. Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst "RMV-TicketShop"
      Im internetbasierten Verkaufsdienst "RMV-TicketShop" können nur ausgewählte Zeitkarten aus dem RMV-Fahrkartensortiment und keine Einzelfahrkarten erworben werden. Die Ausgabe der jeweiligen Fahrkarte erfolgt entweder als Chipkarte (eTicket RheinMain) oder als Papierfahrkarte bzw. als einfache Plastikkarte. Die Fahrkartenbestellungen haben je nach Fahrkartenart bestimmte Vorlauffristen. Für die Bearbeitung und Zustellung der Fahrkarte bzw. Chipkarte per Post werden i.d.R. fünf Tage benötigt. Das elektronische System ist so eingerichtet, dass nur Fahrkarten für Gültigkeitstage bestellt werden können, die diese Vorlauffristen beachten.
      Die Fahrkarten werden schnellstmöglich zugestellt. Hat der Kunde bereits eine Chipkarte, werden die entsprechenden Änderungen auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Sie müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomat mit Akzeptanzsymbol aktualisiert werden.
      Treffen bestellte Fahrkarten nicht rechtzeitig beim Kunden ein, so hat er dies unverzüglich dem RMV mitzuteilen. Wird eine Fahrkarte nicht oder zu spät aus Gründen zugestellt, die der RMV,  die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH oder der zuogeordnete Vertragspartner beim eTicket RheinMainzu vertreten haben, erfolgt keine Abbuchung beziehungsweise eine Rückerstattung des abgebuchten Betrages. Die Rücknahme elektronisch bestellter Fahrkarten im Rahmen des § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen ist nur dann erstattungsfähig, wenn sie – im Falle der Papierfahrkarten oder einfache Plastikkarten. - mit frankierter Postsendung an das TicketShop-Service-Center bei den Offenbacher Verkehrs-Betrieben gesandt oder dort persönlich abgegeben werden. Im Falle von Chipkarten sind diese mit frankierter Postsendung oder persönlich dem zugeordneten Vertragspartner zurückzugeben.
    4. Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket"
      Im internetbasierten Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" können nur elektronische Fahrtberechtigungen für Einzelfahrkarten, Tageskarten und Gruppentageskarten erworben werden. Fahrkarten der Übergangstarife sind nicht erhältlich. Die Einführung von BahnCard-ermäßigten Einzelfahrkarten und Kinderfahrkarten ist geplant; deren Einführung wird gesondert bekannt gegeben. Es sind bis zu drei zeitgleich gültige Fahrkarten je Handy zulässig.
      Voraussetzung für den Kauf von elektronischen Fahrtberechtigungen im internetbasierten Verkaufsdienst "RMV-HandyTicket" ist das Herunterladen und Installieren der "RMV-HandyTicket"-Software. Eine Nutzung auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops, iPad ist nicht zulässig.
      Das Programm ermöglicht es dem Kunden nach erfolgtem Herunterladen bargeldlos elektronische Fahrtberechtigungen zu erhalten. Die bestellte elektronische Fahrtberechtigung wird unverzüglich auf das Handy des Kunden gesendet. Der RMV weist jedoch darauf hin, dass die Übertragung der Fahrtberechtigung durch den Mobilfunknetzbetreiber des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss die elektronische Fahrtberechtigung vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrtberechtigung überzeugen.
      Die elektronische Fahrtberechtigung muss zu Kontrollzwecken im Display des Mobilfunkgerätes angezeigt werden können. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Handys sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes der Fahrtberechtigung zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch. Kann der Erwerb oder der Nachweis der elektronischen Fahrtberechtigung bei einer Kontrolle wegen Versagens des Handys nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Übertragung der elektronischen Fahrtberechtigung ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Das Programm wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen entstehen. Kosten können abhängig vom Mobilfunknetzbetreiber variieren. Die Höhe dieser Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem Mobilfunkbetreiber (Preisliste des Mobilfunkbetreibers).
  2. Geschäftsfähigkeit und Personalisierung
    Jeder Kunde, der die internetbasierten Verkaufsdienste nutzen möchte, muss voll geschäftsfähig sein sowie sich entweder auf der Internetseite www.rmv.de unter "meinRMV"  oder alternativ per mobiler Anmeldung für das RMV-HandyTicket auf seinem Mobiltelefon mit seinen persönlichen Angaben und den Angaben zum Bezahlverfahren registrieren (Personalisierung). Dazu muss er die in der Registrierungsmaske abgefragten Daten übermitteln.
  3. Bereitstellung der "RMV-HandyTicket"-Software
    Mit Anmeldung zur Teilnahme am "RMV-HandyTicket" und Bestätigung der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Gebrauchsüberlassungsvertrages für die "RMV-HandyTicket"-Software ab. Die Annahme des Gebrauchsüberlassungsvertrages durch den RMV kommt mit Zusendung einer SMS, in der sich der Downloadlink zum Herunterladen der "RMV-HandyTicket"-Software befindet, zustande.
    Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung des Programms ist nicht  gestattet. Insoweit ist der Kunde auch nicht berechtigt, das ihm an dem Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
     
  4. Kauf einer Fahrkarte
    Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten Fahrkarte gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Hierüber erhält er eine systemseitige Bestätigung. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt für den "RMV-TicketShop" per E-Mail, für das "RMV-HandyTicket" durch Übermittlung der elektronischen Fahrtberechtigung.
     
  5. Zahlungsverfahren
    Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
    - Abrechnung über das Lastschriftverfahren oder
    - Abrechnung über Kreditkarte (nur bei ausgewählten Vertragspartnern).
    Das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa oder MasterCard möglich. Es sind nur deutsche Bankverbindungen oder in Deutschland geführte Kreditkarten zulässig.
  6. Bonitätsprüfung
    Im Rahmen des Registrierungsverfahrens erfolgt ein Abgleich der Bankverbindungs- und Personendaten (Kontonummer, Bankleitzahl sowie Angaben zur Person) gegen den Datenbestand der infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. Darüber hinaus wird der RMV im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, entsprechende Daten in den Datenbestand der ICD einmelden, die diese an andere Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Ausgleich der Forderung wird der ICD die Erledigung gemeldet. Bei Jahreskarten-Abonnement-Bestellungen behält sich der dem Kunden zugeordnete Vertragspartner zudem vor, eine weitere Bonitätsprüfung durchzuführen.
  7. Abrechnung
    Die Abrechnung der erworbenen Fahrkarten erfolgt zeitnah. Beim "RMV-HandyTicket" erfolgt die Abrechnung mindestens monatlich zum ersten Bankarbeitstag des auf die Entstehung der Forderungen folgenden Kalendermonats. Der RMV behält sich vor, den Rechnungsbetrag für das erste erworbene Ticket sowie für Rechnungsbeträge, die eine Höhe von EUR 50,- übersteigen, sofort einzuziehen. Bei Nutzung des "RMV-TicketShops" ist die Zahlung mit Erhalt der Rechnung zu leisten. Sie erfolgt im Gegensatz zum RMV HandyTicket anlassbezogen, nicht monatsweise. Die Rechnung wird in Papierform oder elektronisch unter "www.rmv.de - meinRMV" nur vom Nutzer einsehbar und abrufbar zur Verfügung gestellt. Der RMV behält sich für die Zukunft vor, die Rechnung nur noch elektronisch zur Verfügung zu stellen.
    Der Kunde hat die Rechnung mit der Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und  eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt beziehungsweise nach elektronischer Bereitstellung unter "meinRMV" vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
     
  8. Folgen bei Nichtzahlung
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Abbuchungstermin bereitzuhalten. Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Teilnehmer trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag vom abwickelnden Verkehrsunternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Zugang zum "RMV-TicketShop" beziehungsweise zum "RMV-HandyTicket" gesperrt werden. Der Teilnehmer kann von einer weiteren Teilnahme am "RMV-TicketShop" beziehungsweise am "RMV-HandyTicket" ausgeschlossen werden, es sei denn, er weist nach, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat.
    Kosten, die dem abwickelnden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird zudem eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.
  9. Datenschutz
    Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenkaufs vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG). Sie werden ausschließlich für Zwecke genutzt, die zur Durchführung der internetbasierten Verkaufsdienste benötigt werden.
    Die im Zusammenhang mit den internetbasierten Verkaufsdiensten entstehenden Nutzungsdaten werden im elektronischen System (Backoffice) sechs Monate nach erfolgreichem Abschluss der Transaktionen gelöscht. Ferner ist der RMV berechtigt, Nutzungsdaten in anonymisierter Form für verkehrliche Zwecke auszuwerten.
  10. Partner, Kontaktdaten Kundenservice
    • Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
      Alte Bleiche 5
      65719 Hofheim am Taunus
      Telefon: 01801 / 768 4636
      Anfragen per E-Mail: handyticket@rmv.de und ticketshop@rmv.de
    • Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
      "RMV-TicketShop"-Servicecenter
      Hebestraße 14
      63065 Offenbach am Main

       
      beziehungsweise im Falle eines elektronischen Tickets ein Vertragspartner nach folgender Liste:
       
    • Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
      "RMV-TicketShop"-Servicecenter
      Hebestraße 14
      63065 Offenbach am Main
    • Hessische Landesbahn GmbH
      Niederhofheimer Straße 62

      65719 Hofheim
    • Hanauer Straßenbahn GmbH
      Kundenzentrum Am Freiheitsplatz

      63450 Hanau
    • Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH
      Nürnberger Straße 41

      63450 Hanau
    • Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
      Masayaplatz 1

      63128 Dietzenbach
    • Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH
      Zieherser Weg 2

      36037 Fulda
    • Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH des Kreises Groß-Gerau
      Jahnstraße 1

      64521 Groß-Gerau
    • Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
      Mobilitätszentrale Bahnhof Hofheim

      65719 Hofheim a.T.
    • Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH
      Hulster Straße 2

      64720 Michelstadt
    • Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
      RTV-Kundenservice

      Heimbacher Straße 7

      65307 Bad Schwalbach
    • Stadtwerke Gießen AG
      Lahnstraße 31

      35398 Gießen
    • Stadtwerke Marburg Consult GmbH
      Am Krekel 55

      35039 Marburg
    • Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft
      Bahnhofstraße 2

      36037 Fulda
    • Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
      Europaplatz-Gebäude A

      61169 Friedberg
    • Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
      Neuenweg 5

      35390 Gießen
    • Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
      Bahnhofstraße 14

      36304 Alsfeld
    • Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH
      Karl-Kellner-Ring 49

      35576 Wetzlar
  11. Verfügbarkeit
    Der RMV kann nicht für eine jederzeitige Verfügbarkeit der internetbasierten Verkaufsdienste unter www.rmv.de garantieren. Dies gilt sowohl für die Internetverbindung, die zum Kauf des "RMV-HandyTicket"s erforderlich ist, als auch für die erforderliche Verbindung im "R
    MV-TicketShop".
  12. Beförderungsvertrag
    Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten. Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV.
  13. Datum und Uhrzeit
    Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/ oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das angezeigte Server-Datum sowie die Server-Zeit von rmv.de ausschlaggebend.
  14. Rechte und Pflichten des Kunden
    Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages zur "RMV-HandyTicket"-Software berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
    Jeder Kunde erhält einen mit Passwort geschützten Internet-Zugang zu "mein RMV". Dort kann er seine aktuell gespeicherten persönlichen Daten sowie die Zahlungsdaten einsehen und ändern. Beim "RMV-HandyTicket" ist außerdem als Passwort eine "mobil-PIN" zu verwenden.
    Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Der Kunde hat den Anbieter umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder Kunde trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.
    Der Kunde ist ebenso verpflichtet, dem RMV Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für das "RMV-HandyTicket" benutzten Handys beziehungsweise der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer) unverzüglich mitzuteilen und sein "RMV-HandyTicket" unter "mein RMV" oder durch Anruf beim RMV-Service-Telefon vorübergehend zu deaktivieren. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, einen Tausch seiner SIM-Karte vor weiteren HandyTicket-Käufen durch Angabe der dann gültigen Telefonnummer unter meinRMV anzuzeigen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den vom Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die dem RMV dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  15. Kündigung
    Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für den Dienst RMV-HandyTicket und den Dienst RMV-TicketShop jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung von den Diensten unter "www.rmv.de - meinRMV". Bis zur endgültigen Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unbenommen.
    Der RMV kann den Vertrag jederzeit schriftlich an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen.
    Bei Kündigung des Nutzungsvertrages werden mit Ausnahme der Rechnungen alle Stamm- und Nutzungsdaten nach Eingang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse innerhalb eines Monats gelöscht.
  16. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
    Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.

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