Allgemeine Geschäftsbedingungen On-Demand-Verkehre über RMVplus ("On-Demand RMVplus AGB")

Gültig seit 01.03.2024

1 Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung und Bezahlung von an der Mobilitätsplattform teilnehmenden Mobilitätsanbietern (MA), die On-Demand Verkehre anbieten und die über die Mobilitätsplattform RMVplus vermittelt werden.
  2. Zu den teilnehmenden und OnDemand Verkehre anbietenden Mobilitätsanbietern gehören die Partner des Förderprojekts "OnDeMo FRM", dies sind
     
    • die Rhein-MainVerkehrsverbund GmbH (RMV),
    • die MainTaunus-Verkehrsgesellschaft mbH (MTV) (Colibri),
    • die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (SiGGi),
    • der Stadtlinienverkehr Limburg a.d. Lahn (Lahnstar),
    • die RheingauTaunus-Verkehrsgesellschaft mbH (EMIL in Idstein)

    Der RMV ist von den Partnern des Förderprojekts "OnDeMo FRM" für die Vermittlung von On-Demand-Services im gesamten Verbreitungsgebiet bevollmächtigt und die Partner des Förderprojektes sind ihrerseits von den, die On-Demand-Verkehre jeweils durchführenden Verkehrsunternehmen, bevollmächtigt.
  3. Soweit in diesen AGB keine anderweitigen Regelungen getroffen werden, gelten neben diesen AGB die Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre im RMV. Die jeweils aktuellen Fassungen stehen den Kunden auch auf den Internetseiten der Partner zur Verfügung.

2 Änderungen

  1. Die MA, die OnDemand Verkehre anbieten, behalten sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für RMVplus nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programmzusammensetzung, -gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Ebenso behalten sie sich Änderungen vor, soweit diese durch Vorgaben des Fördermittelgebers erforderlich werden. Der Kunde wird per E-Mail oder postalisch über Änderungen unverzüglich informiert.
  2. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der RMV den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den RMV absenden.

3 Buchung von Fahrten

  1. Voraussetzung für die Buchung einer On-Demand-Verkehrsleistung über die RMVplus App ist
     
    • die Registrierung in der RMVplus App sowie
    • die Hinterlegung eines Zahlungsmittels (vgl. dazu AGB für RMVplus, Ziffer 3).

    Darüber hinaus muss der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung in der RMVplus App eingeloggt sein; ist er dies nicht, fordert ihn die App dazu auf.
  2. Nach Auswahl einer On-Demand-Leistung und Betätigung des Buttons "zum Angebot" bekommt der Kunde die Information, dass er mit Betätigung des Buttons die vertragliche Sphäre des RMV verlässt und diese AGB gelten. Bestätigt der Kunde die AGB, werden die Kundendaten an den MA übertragen.
    Durch Anklicken der Schaltfläche "Jetzt Kaufen" gibt der Kunde gegenüber dem MA ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Berechtigung zur Nutzung der ausgewählten Beförderungsdienstleistung (Nutzungsberechtigung) ab.
  3. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen, soweit dieses lokal verfügbar ist. Die Verfügbarkeit/nicht Verfügbarkeit wird in der App nach Auswahl des Optionsfeldes "Rollstuhl", angezeigt. Die Buchung barrierefreier Fahrzeuge ist im Regelfall mobilitätseingeschränkten Fahrgästen vorbehalten. Weitere Details sind den Besonderen Beförderungsbedingungen, § 7, und den Besonderen Tarifbestimmungen, § 3, zu entnehmen.
  4. Nach Eingang seiner Buchung erhält der Kunde über die RMVplus App unverzüglich eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die RMVplus App unterstützt bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standortdiensterkennung mit einem Fußwegerouting.
  5. Mit Hinterlegung der Buchungsbestätigung in der RMVplus App durch den MA kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
  6. Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Kunden und dem befördernden Verkehrsunternehmen ein Beförderungsvertrag zustande. Der Kunde muss die Fahrt persönlich antreten, die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.

4 Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen

  1. Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen ihrer Gültigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch bei RMV On-Demand anerkannt. Hierdurch entfällt der Grundpreis. Zu zahlen ist lediglich der Komfortaufschlag und der Arbeitspreis.
  2. Die Buchung einer Fahrt erfolgt entsprechend Ziffer 3.

5 Stornierung von Fahrten

  1. Buchungen können durch den MA storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Bei einer Stornierung der Buchung durch den MA fallen für den Kunden keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.
  2. Für die Stornierung einer Buchung durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:
     
    • Bei einer Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine kostenlose Stornierung bis 60 Sekunden nach Betätigung des Buttons "Fahrt buchen" kostenfrei möglich.
    • Bei Vorausbuchungen oder Dauerbuchungen kann diese bis 60 Minuten vor Fahrtbeginn kostenfrei storniert werden. Die Stornierung erfolgt in der RMVplus App.

    Werden die Fristen zur Stornierung überschritten (siehe 5.2), kann eine Stornogebühr i. H. v. 50% des bei der Buchung angezeigten Fahrtpreises einbehalten werden.
  3. Erscheint der Kunde ohne vorherige wirksame Stornierung nicht zu dem in der RMVplus App übermittelten Zeitpunkt am Startort, wird der volle Fahrtpreis erhoben. Es besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder der Fahrer Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Nach dreimaligem Nichtantritt einer Fahrt innerhalb von sechs Monaten, erfolgt die Sperrung des Kunden-Accounts.
    Wird die Fahrt vom Kunden oder seinen Mitfahrern vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung/Teilerstattung des geschuldeten Fahrpreises.

6 Zahlung und Abrechnung

  1. Die Rechnungen für die über die Mobilitätsplattform RMVplus vermittelten OnDemand-Verkehrsleistungen werden durch den jeweiligen MA gestellt und den Kunden über die Mobilitätsplattform zur Verfügung gestellt.
  2. Die MA bedienen sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch "LOGPAY").

    Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LOGPAY ist daher ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen
  3. Für die Zahlung der gebuchten Fahrten gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
  4. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:
    a) Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahre
    b) Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
    c) Zahlung per PayPal
    Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
  5. Einzug:
    Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf  Bankarbeitstage nach Buchung, sofern die Buchung nicht rechtzeitig storniert wurde. Im Falle einer verspäteten Stornierung, die jedoch rechtzeitig vor Fahrtantritt ausgeführt wird, erfolgt der Einzug von 50% des Fahrtpreises.
    Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Buchungen (nachfolgend auch "Umsatzübersicht") enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die App RMVplus und nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
  6. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
    Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann, sofern diese zu Unrecht eingezogen wurden. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

    Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der RMVplus App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt auf elektronischem Wege.

    Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY behält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

    Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

    Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
  7. Zahlung per Kreditkarte:
    Die Abrechnung der getätigten Buchungen über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

    Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
    a) Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    b) Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard, American Express)
    c) Nummer der Kreditkarte
    d) Ablaufdatum der Kreditkarte
    e)CVC-Code der Kreditkarte

    und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

    Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

    Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt OnDemand-Angebote Lahnstar, Colibri, SiGGi, Emil: 10 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

    Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

    Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das "3D Secure-Verfahren" (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

    Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
  8. Zahlung per PayPal:
    Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung ("Billing Agreement"), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt OnDemand-Angebote Lahnstar, Colibri, SiGGi, Emil: 10 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.

7 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung der im Rahmen der Buchung und Bezahlung von On-Demand-Verkehren über die RMVplus App vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
    Die MA sind darüber hinaus berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten für verkehrliche Zwecke (z. B. zur Bewertung der Nachfrageentwicklung auf bestimmten Verbindungen) auszuwerten.

8 Kontaktdaten, Kundenservice

Für Fragen zu On-Demand-Verkehren stehen das nachstehende Kundenportal oder die Servicehotline des RMV zur Verfügung: https://www.rmv.de/kundenanliegen.

 

Stand: 01.03.2024