Informationen für spezielle Personengruppen
Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte

- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke beziehungsweise dem entsprechenden Aufdruck der Fahrberechtigung fahren kostenlos
- Wenn im Ausweis vermerkt, fährt auch eine Begleitperson kostenlos
Tarifdetails
![]() | Anschlussfahrkarte |
![]() | Mitnahme weiterer Person möglich nein, außer nachgewiesenem Begleiter |
![]() | Übertragbarkeit nein |
![]() | 1.-Klasse-Nutzung ja, wenn im Schwerbehindertenausweis Eintrag 1. Klasse, sonst mit Zuschlag |
![]() | Übergangstarif ja |
![]() | AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc. ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Fahrt) |
![]() | IC-Nutzung nein |
Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch das "B" im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann kostenlos mitfahren, wenn der Schwerbehinderte keine gültige Fahrtberechtigung hat, also selbst bezahlen muss. Die Begleitperson darf in der Wagenklasse mitfahren, für die der Schwerbehinderte eine gültige Fahrtberechtigung besitzt.
Ausgabestellen
Schwerbehindertenausweise mit entsprechender Freifahrtberechtigung oder Beiblätter und Wertmarken werden vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.
Sonstiges
- Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.