Fragen und Antworten zum Schülerticket Hessen
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Das Schülerticket Hessen können nutzen:
- Schülerinnen und Schüler (von der Grundschule bis zum Abitur)
- Auszubildende
- Freiwilligendienstleistende (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
- Beamtenanwärterinnen und -anwärter im einfachen oder mittleren Dienst
Voraussetzung: Wohnort, Schule, Ausbildungsplatz oder der Träger des Dienstes müssen in Hessen liegen.
Hinweise:
- Auch nicht schulpflichtige Kinder dürfen das Ticket nutzen.
- Studierende sind nicht berechtigt, da es dafür das RMV-Semesterticket gibt.
- Eine vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Tarifbestimmungen und auf dem Bestellschein.
Das Schülerticket Hessen kostet:
- 379 Euro bei Einmalzahlung für ein Jahr
- Oder 12 Monatsraten zu je 32,20 Euro
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, deren Fahrtkosten vollständig übernommen werden, erhalten das Ticket kostenlos.
Hinweis: Für Wiesbaden gibt es eine Sonderregelung: Schülerticket Hessen WI15.
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Das Schülerticket Hessen gilt 12 Monate ab dem 1. eines beliebigen Kalendermonats. Im Abo verlängert es sich bis zum 18. Geburtstag automatisch.
Das Schülerticket Hessen gilt in ganz Hessen und Mainz. Auch einige Bahnhöfe in benachbarten Bundesländern können erreicht werden. Einen Überblick der Knotenbahnhöfe finden Sie auf der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich.
Das Schülerticket Hessen gilt in allen Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, RegioTrams und Regionalzügen in Hessen und Mainz. Auch Nacht- und Expressbuslinien können genutzt werden.
Für zuschlagspflichtige Angebote müssen Sie entsprechende Aufpreise zahlen. Das Ticket ist nicht gültig in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE) oder bei Privatbahnen. Sie können auch kein IC-Aufpreisticket oder den 1. Klasse-Zuschlag nutzen.Ab dem letzten Halt im Gültigkeitsbereich muss ein extra Ticket vorliegen. Eine Übersicht über den Knotenbahnhöfe finden Sie auf der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)
Nein, das ist nicht erlaubt – auch nicht mit Aufpreis.
- Bei Wohnsitz in Hessen und Schul- oder Ausbildungsort in einem anderen Bundesland: Das Ticket Schülerticket Hessen gilt bis zur hessischen Landesgrenze oder bis zu den Umsteigestationen zu anderen Verkehrsverbünden.
- Bei Wohnsitz außerhalb Hessens und Schul- oder Ausbildungsort in Hessen: Das Ticket gilt ab der hessischen Landesgrenze oder ab den Umsteigestationen.
Eine Übersicht der Knotenbahnhöfe finden Sie auf der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).
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Nein.
Nein. Das Schülerticket Hessen ist personengebunden und darf nur von der eingetragenen Person genutzt werden.
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- spezielle Wochen- und Monatskarten des RMV für alle Preisstufen
- Die CleverCard wird angeboten für Fahrten in Mainz/Wiesbaden (TG 6500) und für Fahrten in Übergangsräume, d.h. in die Übergangstarifgebiete im RNN (TG 68XX und 69XX), für Fahrten in Teile des Westerwaldkreises (TG 70XX, 7101 und 72XX), Teile des Rhein-Lahn-Kreises (TG 74XX und 75XX) sowie in Teile des Kreises Siegen-Wittgenstein (TG 79XX).
- Das MAXX-Ticket des VRN kann gekauft werden. Beim MAXX-Ticket handelt es sich nicht um ein Ticket des RMV.
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Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG).
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schulwegkostenerstattung (mehr als 2 km zur Grundschule oder 3 km zur weiterführenden Schule bzw. gefährlicher Schulweg). Infos zu einer möglichen Erstattung gibt das zuständige Schulamt.
Weitere Infos finden Sie unter Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und AzubisSie können das Ticket online im RMV-TicketShop oder in einer RMV-Vertriebsstelle kaufen. Bestellscheine gibt es auch auf der RMV-Website. Der Bestellschein bzw. der Berechtigungsnachweis kann auch auf rmv.de unter Bestellscheine heruntergeladen werden.
- Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen:
- Müssen Alter und Wohnort nachweisen
- Eine erziehungsberechtigte Person muss den Bestellschein unterschreiben
- Jugendliche mit Wohnsitz außerhalb Hessens: Benötigen eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des Ausbildungsbetriebs
- Junge Erwachsene ab 18 Jahren: Lassen sich den Nachweis direkt auf dem Bestellschein von der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb ausfüllen
- Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen:
- Im Abo: monatliche Abbuchung oder Einmalzahlung.
- Ohne Abo: Zahlung direkt in der Vertriebsstelle (bar, EC, Kreditkarte).
Nein, das Schülerticket Hessen kann zu jedem Monatsanfang gekauft werden und ist dann 12 Monate gültig.
Nein, für das Schülerticket Hessen gibt es keinen Geschwisterrabatt. Das Ticket ist bereits günstiger als frühere Zeitkarten.
Ja, das Schülerticket Hessen verlängert sich für Personen unter 18 automatisch. Ohne Abo ist jedes Jahr ein neuer Bestellschein nötig.
Nein. Sie können es das Schülerticket Hessen in jeder Vertriebsstelle der hessischen Verkehrsverbünde (RMV, NVV, VRN) kaufen.
Wenn Sie keine E-Mail mit der Bestellbestätigung erhalten haben (auch nicht im Spam-Ordner), wurde die Bestellung nicht abgeschlossen. Bitte wiederholen Sie die Bestellung in diesem Fall.
Achten Sie dabei bitte darauf, die Bestellung nicht über den Internet Explorer zu tätigen. Nutzen Sie hierfür bitte einen anderen Internetbrowser, zum Beispiel Mozilla Firefox oder Google Chrome.
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- Kündigung: bei einem Wegzug aus Hessen
- Änderungsantrag: bei einem Umzug oder einem Schulwechsel in Hessen
- Verlängerungsantrag: ab dem 18. Geburtstag, wenn das Ticket darüber hinaus genutzt werden möchte
Richten Sie die Kündigung, den Änderungs- oder Verlängerungsantrag direkt an Ihren Vertragspartner, diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort. Haben Sie das Ticket im Abo und über den RMV-TicketShop erworben, können Sie die Kündigung online über das Kündigungsformular einreichen.
Werden Sie während des laufenden Gültigkeitszeitraum volljährig, verlängert sich das Schülerticket Hessen nicht mehr automatisch. Damit das Ticket weiterhin genutzt werden kann, muss spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats ein Verlängerungsantrag mit einem gültigen Schul- oder Ausbildungsnachweis beim Vertragspartner eingereicht werden.
Füllen Sie dazu einen neuen Bestellschein aus, diesen finden Sie auf rmv.de unter Bestellscheine. Ihren Vertragspartner finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort.
Ja, eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Dabei gelten folgende Kündigungsfristen:
- Im ersten Vertragsjahr:
Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. Tag des Monats eingereicht werden, in dem das Ticket zuletzt gültig sein soll.
Beispiel: Für ein Vertragsende zum 30. Juni muss die Kündigung spätestens am 10. Juni eingehen.
- Ab dem zweiten Vertragsjahr:
Die Kündigung wird zum 01. des Monats wirksam und muss spätestens bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen.
Beispiel: Für ein Vertragsende ab 01. Juli muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen.
Richten Sie Ihre Kündigung direkt an Ihren Vertragspartner. Diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort. Haben Sie das Ticket im Abo und über den RMV-TicketShop erworben, können Sie die Kündigung online über das Kündigungsformular einreichen.
Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der 12 Monate zu einer Nachberechnung führt: Für jeden genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet, jedoch nicht mehr als der volle Jahresbetrag. Im Abo entfällt die Nachberechnung ab dem zweiten Jahr. Bei Einmalzahlung wird ein eventuell zu viel bezahlter Betrag erstattet.
Beispiele zur Berechnung:
- Beispiel 1: Kündigung im 3. Monat bei monatlicher Abbuchung (32,20 €/Monat)
→ Genutzte Monate: 3 × 64,40 € = 193,20 €
→ Bereits gezahlt: 3 × 32,20 € = 96,60 €
→ Nachzahlung: 96,60 € - Beispiel 2: Kündigung im 5. Monat bei Einmalzahlung (379,00 €)
→ Genutzte Monate: 5 × 63,16 € = 315,80 €
→ Bereits gezahlt: 379,00 €
→ Erstattung: 63,20 €
Ein direkter Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot z.B. das RMV-JobTicket oder das RMV-SemesterTicket ist jederzeit zum Monatswechsel und ohne Kostennachteile möglich.
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Du erhältst eine Ersatzkarte. Dafür wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Das Schülerticket Hessen wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben.
Weitere Infos
- Internetseite des Landes Hessen: www.schuelerticket.hessen.de