Darmstädter Sozialticket

  • Das Sozialticket ist eine vergünstigte Monatskarte für den ÖPNV im Stadtgebiet Darmstadt.
  • Täglich ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags: kostenlos einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitnehmen.

Tarifdetails

Anschussfahrkarte

ja

Mitnahme weiterer Personen möglich

ja, es gilt die RMV-Mitnahmeregelung

Übertragbarkeit

nein

1.-Klasse-Nutzung

ja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag

Übergangstarif

nein

AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)

IC-Nutzung

nein

eTicket RheinMain

ja

  • Das Sozialticket gilt in allen RMV-Verkehrsmitteln für beliebig viele Fahrten.
  • Der Starttermin ist frei wählbar, bis zu 8 Wochen im Voraus.
  • Das Sozialticket gilt im Folgemonat bis zum gleichen Kalendertag (einschließlich) und darüber hinaus bis 5.00 Uhr des Folgetags.
  • Zusammen mit einer RMV-Anschlussfahrkarte kann das Sozialticket auch für Fahrten über seinen räumlichen Geltungsbereich hinaus genutzt werden.
  • Die vergünstigte Monatskarte ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.

Wer ist berechtigt?

  • Berechtigt sind Darmstädter Bürgerinnen und Bürger, die laufende Leistungen erhalten nach dem
    • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
    • dem 3. oder 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder
    • dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
  • Nicht berechtigt sind Personengruppen, die einen vorrangigen Anspruch auf Vergünstigungen zur Nutzung des ÖPNV haben. Hierzu zählen insbesondere:
    • Schwerbehinderte Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos), H (hilflos), Bl (blind) oder G bzw. aG (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt) besitzen,
    • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Anspruch auf das Schülerticket Hessen,
    • Arbeitssuchende im Rahmen von SGB II-Maßnahmen sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen von Integrationskursen, sofern zum Besuch der Maßnahme ein Fahrtkostenersatz gezahlt wird,
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitgeberleistungen wie Jobtickets oder vergleichbare Zuwendungen.

Wie bekomme ich das Sozialticket?

  • Wer Leistungen nach dem SGB II erhält, stellt einen Antrag auf Erwerb einer vergünstigten Monatskarte im:
    Jobcenter Darmstadt
    Hilpertstraße 24
    64295 Darmstadt
    Tel. (0 61 51) 4 28 54 00
  • Wer Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII oder dem AsylbLG erhält, wendet sich an das Amt für Soziales und Prävention:
    Amt für Soziales und Prävention
    Frankfurter Straße 71
    64293 Darmstadt
    Tel. (0 61 51) 13 31 79
    E-Mail: sozialticket@darmstadt.de
  • Den Berechtigungsnachweis legen Sie zusammen mit einem Ausweisdokument beim HEAG mobilo Kundenzentrum am Luisenplatz oder der RMV-MobilitätsZentrale am Darmstädter Hauptbahnhof vor und kaufen sich dort eine vergünstigte Monatskarte.

Preise und Geltungsbereiche

  • Stadtpreisstufe Darmstadt = Fahrten innerhalb der Darmstädter Innenstadt (Tarifgebiet 4001):
    21,85 Euro im Monat
  • Preisstufe 1 = Fahrten innerhalb der Stadtteile Kranichstein, Arheilgen, Wixhausen (Tarifgebiet 4035) oder Eberstadt (Tarifgebiet 4045):
    21,30 Euro im Monat
  • Preisstufe 2 = Fahrten von der Darmstädter Innenstadt (Tarifgebiet 4001) in die Stadtteile Kranichstein, Arheilgen, Wixhausen (Tarifgebiet 4035) oder Eberstadt (Tarifgebiet 4045) und umgekehrt:
    34,00 Euro im Monat
  • Preisstufe 3 = Fahrten wie in der Preisstufe 2 sowie weitere Fahrziele gemäß der Preisstufenmatrix der HEAG mobilo:
    40,00 Euro im Monat

Sonstiges