Darmstädter Sozialticket

- Das Sozialticket ist eine vergünstigte Monatskarte für den ÖPNV im Stadtgebiet Darmstadt.
- Täglich ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags: kostenlos einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitnehmen.
Tarifdetails
![]() | Anschussfahrkarteja |
![]() | Mitnahme weiterer Personen möglichja, es gilt die RMV-Mitnahmeregelung |
![]() | Übertragbarkeitnein |
![]() | 1.-Klasse-Nutzungja, mit 1 Zuschlag pro Person und Fahrt oder mit Zeitkarten-Zuschlag |
![]() | Übergangstarifnein |
![]() | AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt) |
![]() | IC-Nutzungnein |
![]() | eTicket RheinMainja |
- Das Sozialticket gilt in allen RMV-Verkehrsmitteln für beliebig viele Fahrten.
- Der Starttermin ist frei wählbar, bis zu 8 Wochen im Voraus.
- Das Sozialticket gilt im Folgemonat bis zum gleichen Kalendertag (einschließlich) und darüber hinaus bis 5.00 Uhr des Folgetags.
- Zusammen mit einer RMV-Anschlussfahrkarte kann das Sozialticket auch für Fahrten über seinen räumlichen Geltungsbereich hinaus genutzt werden.
- Die vergünstigte Monatskarte ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.
Wer ist berechtigt?
- Berechtigt sind Darmstädter Bürgerinnen und Bürger, die laufende Leistungen erhalten nach dem
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
- dem 3. oder 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder
- dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
- Nicht berechtigt sind Personengruppen, die einen vorrangigen Anspruch auf Vergünstigungen zur Nutzung des ÖPNV haben. Hierzu zählen insbesondere:
- Schwerbehinderte Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos), H (hilflos), Bl (blind) oder G bzw. aG (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt) besitzen,
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Anspruch auf das Schülerticket Hessen,
- Arbeitssuchende im Rahmen von SGB II-Maßnahmen sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen von Integrationskursen, sofern zum Besuch der Maßnahme ein Fahrtkostenersatz gezahlt wird,
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitgeberleistungen wie Jobtickets oder vergleichbare Zuwendungen.
Wie bekomme ich das Sozialticket?
- Wer Leistungen nach dem SGB II erhält, stellt einen Antrag auf Erwerb einer vergünstigten Monatskarte im:
Jobcenter Darmstadt
Hilpertstraße 24
64295 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 4 28 54 00 - Wer Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII oder dem AsylbLG erhält, wendet sich an das Amt für Soziales und Prävention:
Amt für Soziales und Prävention
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Tel. (0 61 51) 13 31 79
E-Mail: sozialticket@darmstadt.de - Den Berechtigungsnachweis legen Sie zusammen mit einem Ausweisdokument beim HEAG mobilo Kundenzentrum am Luisenplatz oder der RMV-MobilitätsZentrale am Darmstädter Hauptbahnhof vor und kaufen sich dort eine vergünstigte Monatskarte.
Preise und Geltungsbereiche
- Stadtpreisstufe Darmstadt = Fahrten innerhalb der Darmstädter Innenstadt (Tarifgebiet 4001):
21,85 Euro im Monat - Preisstufe 1 = Fahrten innerhalb der Stadtteile Kranichstein, Arheilgen, Wixhausen (Tarifgebiet 4035) oder Eberstadt (Tarifgebiet 4045):
21,30 Euro im Monat - Preisstufe 2 = Fahrten von der Darmstädter Innenstadt (Tarifgebiet 4001) in die Stadtteile Kranichstein, Arheilgen, Wixhausen (Tarifgebiet 4035) oder Eberstadt (Tarifgebiet 4045) und umgekehrt:
34,00 Euro im Monat - Preisstufe 3 = Fahrten wie in der Preisstufe 2 sowie weitere Fahrziele gemäß der Preisstufenmatrix der HEAG mobilo:
40,00 Euro im Monat
Sonstiges
- Weitere Informationen zum Sozialticket finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Darmstadt.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.