Facebook-Timeline-Gewinnspiel - Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter ist die Rhein-Main- Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim (nachfolgend RMV genannt). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an den RMV und nicht an Facebook zu richten.

2. Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle, die 18 Jahre oder älter sind und deren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist. Nicht teilnahmeberechtigt sind Geschäftsunfähige, Mitarbeiter des RMV und andere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen.
  2. Die Teilnahme erfolgt durch das Kommentieren des Faceook-Postings auf der Timeline der RMV-Unternehmensseite "RMV Dialog" auf Facebook.
  3. Teilnehmen kann jeder, der einen Facebook-Account hat und den entsprechenden Post mit der richtigen Antwort kommentiert.
  4. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Benutzerin bzw. der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
  5. Kommentare mit rassistischen, beleidigenden oder verachtenden Inhalten werden gelöscht und sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich der RMV das Recht vor, Personen vom Gewinn auszuschließen.
  2. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesem Fall auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  3. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

4. Durchführung und Abwicklung

  1. Die Gewinner-Auslosung findet zeitnah nach Beendigung des Gewinnspiels statt.
  2. Der Gewinner eines Preises wird, soweit nichts anders angegeben ist, durch das Los ermittelt und zeitnah über eine private Facebook-Nachricht oder durch die Erwähnung in einem öffentlichen Post auf der RMV-Facebook-Seite benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens drei Tage nach Benachrichtigung des RMV gegenüber zu bestätigen und eine Postadresse (oder Postanschrift) über eine private Nachricht mitzuteilen. Andernfalls ist der RMV berechtigt, einen neuen Gewinner gemäß Auslosung zu bestimmen.
  3. Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich.
  4. Der Anspruch auf Gewinn bzw. Gewinnersatz ist ausgeschlossen.
  5. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der RMV behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der RMV von dieser Person den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

6. Datenschutz

Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und verwendet. § 4 (2) bleibt davon unberührt.

7. Haftung

  1. Der RMV wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt.
  2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet der RMV nicht. Der RMV wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. § 521, 523 f. BGB bleiben unberührt.
  3. Der RMV haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

8. Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit vom RMV ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Stand: 1. April 2014