Herzlich willkommen auf der Informationsseite der RMV-10-Minuten-Garantie!

Wichtiger Hinweis: Die freiwillige Garantieerklärung RMV-10-Minuten-Garantie wurde zum 1. Februar 2024 eingestellt. Erstattungsanträge können nicht mehr gestellt werden.


Alle Informationen zur RMV-10-Minuten-Garantie


Regeln der RMV-10-Minuten-Garantie

Stand: 17.8.2023

Garantieerklärung

Die RMV-10-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Garantieerklärung der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV).

Im Fall einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Fahrtziel hat ein betroffener Kunde Anspruch auf anteilige Erstattung des Fahrpreises, soweit die Garantiebedingungen erfüllt sind. Anstelle der Rückerstattung des Fahrpreises kann der Kunde in den Abend- und Nachtstunden Taxikosten in begrenzter Höhe erhalten.

Die Höhe der Fahrpreiserstattung ist den jeweils aktuellen Erstattungstabellen (für die 1. Klasse, für die 2. Klasse) zu entnehmen, die Voraussetzungen des Ausgleichs von Taxikosten finden sich unter "Erstattung" (siehe unten).

Weiter gehende Ansprüche bestehen nicht.

Der RMV behält sich vor, die Regeln der RMV-10-Minuten-Garantie sowie die Erstattungstabellen aus wichtigem Grund zu ändern.

Garantiebedingungen

Die RMV-10-Minuten-Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der betroffene Kunde für die reklamierte Fahrt im Besitz einer gültigen RMV-Fahrkarte und bei rabattierten RMV-Fahrkarten zusätzlich im Besitz des RMV-SparPasses ist. Für die Erstattung von Taxikosten ist zusätzlich die originale Taxiquittung vorzulegen. Kosten für Taxifahrten, die ohne gültige Fahrkarte in Anspruch genommen werden, werden nicht erstattet.

Der Kunde kann die RMV-10-Minuten-Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn er auf die gleichzeitige Geltendmachung einer Erstattung oder Entschädigung aus

oder

verzichtet. Je reklamierter Fahrt darf nur eine der drei Möglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Auch wenn der Kunde im Besitz einer gültigen Fahrkarte ist, sind dennoch folgende Fahrkarten, Sparkarten/-pässe und Verkehrsmittel grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen:

  • unentgeltlich ausgegebene Fahrkarten, wie zum Beispiel kostenlos zur Verfügung gestellte Schülertickets
  • RMV-KombiTickets zu allen Arten von Veranstaltungen
  • die BahnCard 100 sowie das DB-Jobticket, da dies reine DB-Angebote sind
  • der RMV-SparPass (in Kombination mit dem RMV-SparPass erworbene rabattierte Fahrkarten werden erstattet)
  • Fahrten mit bedarfsorientierten Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel Rufbusse, Anruf-Sammel-Taxi (AST) oder Anruf-Linien-Taxi (ALT)
  • das Deutschlandticket, das Deutschlandticket JobTicket und das Semesterticket Upgrade Deutschland
  • Schulausflugticket

Eine Erstattung für eine Verspätung von mehr als 10 Minuten ist ausgeschlossen, soweit der betroffene Kunde das Fahrtziel mit einem anderen als dem zunächst vorgesehenen Verkehrsmittel früher hätte erreichen können (zum Beispiel U-Bahnen im 5-Minuten-Takt).

Die reklamierte Fahrt muss in der elektronischen Fahrplanauskunft auf www.rmv.de als Verbindung ausgewiesen worden sein.

Start und Ziel der reklamierten Fahrt müssen innerhalb des RMV-Verbundgebietes (ohne Übergangstarifgebiete) liegen.

Unter dem Fahrtziel ist der Endpunkt der gesamten Fahrt zu verstehen, auch wenn zur Erreichung des Zieles mehrere Verkehrsmittel genutzt werden müssen (Reisekette).

Die reklamierte Fahrt inklusive aller Umsteigeverbindungen muss mit Nahverkehrsmitteln (Regionalzug, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn oder Bus) durchgeführt worden sein.

Soweit Fahrkarten für mehrere Fahrten gültig sind (zum Beispiel Zeitkarten), werden maximal 3 Erstattungen pro Fahrkarte und Tag gewährt, soweit an diesem Tag tatsächlich 3 Verspätungen oder Ausfälle vorgelegen haben.

Antragstellung und Auszahlung

Die Auszahlung eines Erstattungsbetrages ist nur möglich, wenn dieser zuvor über das Internetportal www.rmv.de/rmv-10-minuten-garantie-antrag beantragt und die Fahrgelderstattung genehmigt wurde.

Die Erstattung muss innerhalb von 7 Folgetagen nach der verspäteten oder ausgefallenen Fahrt beantragt werden.

Nach Eingang des Antrages erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen.

Wird der Antrag genehmigt, erhält der Kunde eine weitere E-Mail und kann nun die Erstattung innerhalb von 3 Monaten – und zwar ausschließlich in bar – in den genannten RMV-Mobilitätszentralen beziehungsweise RMV-Vertriebsstellen abholen (siehe Auszahlungsstellen). Eine Überweisung ist aufgrund der erforderlichen Fahrkartenprüfung sowie der Entgegennahme der Belege in der Auszahlungsstelle nicht möglich.

Kunden, die mit falschen Angaben eine Erstattung beantragen, können von der RMV-10-Minuten-Garantie ausgeschlossen werden. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Erstattungsbetrag trotz bereits erteilter Genehmigung nicht ausbezahlt wird, wenn die falschen Angaben erst nach Erteilung der Genehmigung festgestellt werden.

In der Auszahlungsstelle sind folgende Belege vorzulegen:

  • ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • eine zum Zeitpunkt der reklamierten Fahrt gültige Fahrkarte
    Dies kann sein:
    • die originale Papierfahrkarte bei Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, Hessenticket
      oder
    • eine Fahrkarte, die auch zum jetzigen Zeitpunkt noch gültig ist
      oder
    • der Ausdruck eines Einzel- oder Sammelbelegs für den Kauf eines RMV-HandyTickets, RMVsmart-Tickets oder RMV-eTickets
  • eine Taxiquittung im Original

Papierfahrkarten, Ausdrucke und Taxiquittungen werden mit Auszahlung des Betrages einbehalten.

Erstattung

Die einzelnen Erstattungsbeträge sind den beigefügten Tabellen (für die 1. Klasse, für die 2. Klasse) zu entnehmen.

  • Einzelfahrkarten, in Kombination mit dem RMV-SparPass erworbene, rabattierte Einzelfahrkarten und RMVsmart-Tickets (2. Klasse) werden bis zu einem Maximalbetrag von 6 Euro erstattet.
  • Einzelfahrkarten und in Kombination mit dem RMV-SparPass erworbene, rabattierte Einzelfahrkarten mit Zuschlag (1. Klasse, AirLiner) werden bis maximal 8 Euro erstattet.
  • Für Jahres-, Monats-, Wochen-, Tages-, in Kombination mit dem RMV-SparPass erworbene rabattierte Tageskarten, Gruppentageskarten und das Hessenticket entspricht der Maximalerstattungsbetrag je reklamierter Fahrt dem Maximalwert für Einzelfahrkarten (6 Euro bzw. in der 1. Klasse 8 Euro).
  • Für Tageskarten, in Kombination mit dem RMV-SparPass erworbene, rabattierte Tageskarten Gruppentageskarten und das Hessenticket erfolgt nur eine Erstattung je verspäteter Fahrt, unabhängig davon, wie viele Personen die Fahrkarte genutzt haben. Soweit mehrere Verspätungen vorgelegen haben, sind Erstattungen für mehrere reklamierte Fahrten möglich, jedoch maximal bis zur Höhe des Kaufpreises der Karte (2. Klasse).
  • Alle übrigen Zeitkarten werden während des Zeitraums ihrer Gültigkeit anteilig erstattet, jedoch maximal bis zur Höhe von 1/3 des Kaufpreises der 2.Klasse. 
  • Bei Jahreskarten werden Erstattungen je Kalendermonat betrachtet und ein monatlicher Kaufpreis (1/12 des Jahreskartenpreises) zugrunde gelegt.
  • Erwirbt der Kunde zusätzlich einen Zuschlag (1. Klasse), erhält er zusätzlich zu der anteiligen Erstattung (2. Klasse) den jeweils zu zahlenden Einzelzuschlagspreis. Der Einzelzuschlagspreis wird auch dann weiter erstattet, wenn die Höhe von 1/3 des Kaufpreises der 2. Klasse erreicht ist. 
  • Erwirbt der Kunde eine Fahrkarte für den AirLiner, werden während des Zeitraums der Gültigkeit dieser Karte Kosten bis maximal zur Höhe von 1/3 des Kaufpreises (Gesamtpreis inklusive Zuschlag) erstattet. Eine darüberhinausgehende Erstattung des AirLiner-Zuschlages erfolgt nicht.
  • Nutzt der Kunde seine Zeitkarte zum Erwerb einer Anschlussfahrkarte (Einzelfahrkarte), hat er im Verspätungsfall die Anschlussfahrkarte, nicht die Zeitkarte, bei einer Antragstellung anzugeben.
  • Alle anderen Fahrkarten (wie zum Beispiel JobTickets, SemesterTickets) werden pauschal mit einem Betrag in Höhe von 0,50 Euro je verspäteter Fahrt erstattet. Die maximalen Erstattungsbeträge sind den beigefügten Tabellen (für die 1. Klasse, für die 2. Klasse) zu entnehmen.
  • Anstelle der anteiligen Erstattung des Fahrpreises können Kunden zwischen 21.00 Uhr (planmäßige Abfahrt) und Betriebsschluss (5.00 Uhr bzw. letzte als Nachtlinie gekennzeichneter Fahrt) Taxikosten in Höhe von maximal 25 Euro erstattet bekommen, sofern absehbar ist, dass das Fahrtziel erst mit einer Verspätung von mehr als 10 Minuten erreicht werden würde. Diese Regelung kann jeweils nur von einer Person je Fahrkarte und Verspätung oder Fahrtausfall in Anspruch genommen werden.

Auszahlungsstellen

In ausgewählten RMV-MobilitätsZentralen und RMV-Vertriebsstellen im gesamten RMV-Verbundgebiet erhalten Sie Ihr Geld zurück.


RMV-10-Minuten-Garantie - Erstattungsbeträge 2. Klasse

Überblick über die Erstattungsbeträge je reklamierter Fahrt in der 2. Klasse, gültig ab 1. Januar 2024.
Stand: 1. Januar 2024


RMV-10-Minuten-Garantie - Erstattungsbeträge 1. Klasse

Überblick über die Erstattungsbeträge je reklamierter Fahrt in der 1. Klasse, gültig ab 1. Januar 2024.
Stand: 1. Januar 2024