Häufig gestellte Fragen zur 10-Minuten-Garantie

Ist Ihre gesuchte Antwort nicht dabei? Dann einfach die Suchleiste nutzen und Begriff eingeben.

  • Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Fahrtziel. Bitte beachten Sie, dass die Verspätung innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorfall reklamiert werden muss.

  • Wenn Fahrkarten (zum Beispiel Zeitkarten) für mehrere Fahrten gültig sind, können maximal 3 Anträge auf Erstattung pro Fahrkarte und Tag gestellt werden.

  • Klicken Sie in Schritt 3 "Ausfall oder Teilausfall" an. Geben Sie entweder Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Ziel ein oder setzen Sie das Häkchen bei "Fahrt nicht angetreten".

  • Zwischen 21.00 Uhr (planmäßige Abfahrt) und Betriebsschluss (5.00 Uhr bzw. letzter als Nachtlinie gekennzeichneter Kurs) können alternativ statt der Fahrkartenkosten auch Taxikosten bis maximal 25 Euro erstattet werden. Dafür muss aber absehbar sein, dass das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 10 Minuten erreicht werden wird. Diese Regelung kann jeweils nur von einer Person je Fahrkarte und Verspätung bzw. Fahrtausfall in Anspruch genommen werden. Die tatsächlich entstandenen Taxikosten müssen über eine Quittung des Unternehmens bestätigt werden.

  • Zeitkarten werden während des Zeitraums ihrer Gültigkeit anteilig erstattet, jedoch maximal bis zur Höhe von 1/3 des Kaufpreises der 2.Klasse (siehe Erstattungsbeträge-Tabellen für die 2. Klasse), für die 1. Klasse.  

  • Die Eingabe in das Portal ist erst ab 10 Minuten NACH der verspäteten Ankunft am Ziel möglich. 

  • Ja.

Ihr Thema war nicht dabei?

Hier finden Sie weitere Informationen zu den europaweit geltenden Fahrgastrechten und unseren eigenen Garantien.

Ansonsten nutzen Sie gerne unser Serviceportal oder unser Servicetelefon.