Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler

Für das aktuelle Schuljahr besteht für Kunden, die bei der MTV ein Abonnement für das Schülerticket Hessen abgeschlossen haben, die Möglichkeit, bereits mit dem Bestellschein die Erstattung zu beantragen. Hierzu bitte unter Punkt 1 „Erstattungsantrag nach § 161 (HSchG)“ ankreuzen und die Angaben ausfüllen.  Bei Berechtigung erfolgt die Erstattung nach Ablauf des Schuljahres. Voraussetzung dafür ist, dass der Bestellschein bis zum 31.12. des aktuellen Schuljahres bei der MTV eingereicht wird.

Dies gilt nicht für Einsteiger mit Abo-Beginn ab dem 01.01. bis zum 31.07. eines Jahres und Bar- bzw. EC-Kartenzahler. Hier muss die Erstattung rückwirkend mit dem Erst- oder Folgeantrag beantragt werden (siehe unten).

Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsschule besuchen, müssen die Erstattung ebenfalls rückwirkend mit einem Erstantrag beantragen. Hier sind zusätzliche Angaben zum Schulbesuch notwendig.

Für das abgelaufene Schuljahr kann man mit dem Erst- bzw. Folgeantrag die Erstattung der Beförderungskosten rückwirkend beantragen.

Die Erst- und Folgeanträge erhalten Sie im Service Büro der MTV, in Schulsekretariaten und online als PDF-Datei (s. unten).

 

Bitte beachten:

  • Letzter Abgabetermin für die Beantragung der Erstattung ist immer jeweils der 31.12. des Jahres, in dem das zu erstattende Schuljahr endet (gesetzliche Ausschlussfrist).
  • Der Antrag auf Erstattung muss trotz Abonnement des Schülertickets Hessen jedes Jahr neu erfolgen.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Fahrtkostenerstattung“ hilft Ihnen das Erstattungsteam der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft gerne weiter unter 06192 951 09 83 oder per Mail unter erstattung@mtv-web.de.


Schülerticket Hessen: Anträge zur Fahrtkostenerstattung zum Download

MTV Erstantrag 2022/23

Neu! Kann online ausgefüllt werden.


MTV Folgeantrag 2022/23

Neu! Kann online ausgefüllt werden.


Antrag Betriebspraktikum

Antrag Betriebspraktikum