Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung ihrer Fahrtkosten beantragen.

Informationen zur Erstattung

Bedingungen und Informationsblätter für die Fahrtkostenerstattung von Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Main-Taunus-Kreis.

Informationen nach Hessischem Schulgesetz (HSchG)

Antragsformulare

Mit einem MTV-Abo für das Schülerticket Hessen kann die Erstattung bereits direkt mit dem Bestellschein beantragt werden.

Anträge zur Fahrtkostenerstattung

RMV-Servicetelefon 069 / 24 24 80 24Täglich 24 Stunden für Sie da!
 
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