Erweiterte Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln

Masken des FFP2-Niveaus ab dem 23. April Pflicht

Am Freitag, den 23. April 2021, treten bundesweit die neuen Regelungen des
Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Ab einer Inzidenz von über 100 reicht das Tragen
einer sogenannten OP-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr aus. In
allen Bussen und Bahnen sowie an allen Bushaltestellen und Bahnhöfen müssen
dann zwingend Masken des FFP2-Niveaus getragen werden. Dazu zählen
vergleichbare medizinische Masken des Standards KN95/N95.


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morgens bis 1.00 Uhr nachts für Sie erreichbar. Informationen erhalten Sie auch im
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