Besondere Beförderungs- und Tarifbestimmungen für ALT- und AST- sowie Kleinbusfahrten der VGO

Die Verkehre von Anruf-Linien-Taxi (ALT), Anruf-Sammel-Taxi (AST) und Kleinbussen stellen eine besondere Bedienungsform dar. Sie wurden eingerichtet, um auf schwach nachgefragten Strecken, auf denen eine Bedienung mit Standardlinienbussen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen ist, ein ÖPNV-Angebot bereitzuhalten.

Bei ALT- und AST-Verkehren handelt es sich um sogenannte flexible Bedienformen, d.h. Haltestellen ohne Einstiegs- oder Ausstiegswunsch müssen nicht angefahren werden. Dies kann bedeuten, dass die Fahrt nicht genau wie im Fahrplan dargestellt (Fahrweg und Fahrzeiten) durchgeführt wird. Umstiege zwischen ALT/AST und anderen Verkehrsmitteln des ÖPNV werden bei entsprechender Anmeldung aber nach Möglichkeit sichergestellt. Die Beförderung im ALT, AST und Kleinbus ist grundsätzlich auf acht Personen pro Fahrt begrenzt. Es gelten folgende Regelungen ergänzend zu den Beförderungs- und Tarifbestimmungen des RMV:

  1. ALT- und AST-Fahrten werden ausschließlich auf vorherige Anforderung durchgeführt. Die Anforderung kann telefonisch oder mündlich beim jeweiligen Verkehrsunternehmen oder bei den dafür vorgesehenen Serviceeinrichtungen der VGO erfolgen. Rufnummer und spätester Zeitpunkt für eine telefonische Anforderung werden im jeweiligen Fahrplan veröffentlicht. Kleinbusfahrten verkehren nach Fahrplan ohne Anmeldung.
  2. Die Innerortsbedienung ist im ALT- und AST-Verkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Eventuelle Ausnahmen zu dieser Regelung werden direkt im jeweiligen Fahrplan veröffentlicht.
  3. Gruppen von mehr als acht Personen müssen ihren ALT-, AST- oder Kleinbusfahrtwunsch spätestens vier Werktage vor Fahrtbeginn anmelden. Die Entscheidung über die Durchführung der Fahrt liegt bei der VGO.
  4. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen lt. StVO nur in einem Kindersitz mitfahren. Bitte informieren Sie das jeweilige ALT-/AST-Unternehmen bzw. bei Kleinbusfahrten die VGO rechtzeitig, wenn Sie einen Kindersitz benötigen.
  5. Größere Gepäckstücke, Rollstühle, Kinderwagen sowie Fahrräder werden nicht mitgenommen, es sei denn, dass dies ausdrücklich zugesagt wurde.
  6. Im ALT und AST werden nur angemeldete Fahrgäste befördert. Das Fahrpersonal kann Ausnahmen, die im Rahmen der freien Plätze möglich sind, zulassen.
  7. Die Bedienung erfolgt grundsätzlich von Haltestelle zu Haltestelle der ausgewiesenen Linie.
  8. Es gilt der RMV-Tarif. Einzelfahrkarten, und im eingeschränkten Maße auch Zeitkarten, sind beim Fahrpersonal erhältlich.
  9. Bei AST-Fahrten besteht die Möglichkeit, innerhalb des Bedienungsgebietes außerhalb eingerichteter Haltestellen auszusteigen. Das Fahrpersonal entscheidet, ob und an welcher Stelle ein Halt bzw. Ausstieg möglich ist. Für diese Zusatzleistung ist generell ein Komfortzuschlag pro Person und pro Fahrt zu entrichten. Diese zuschlagpflichtigen Fahrten sind in den Fahrplänen unter Angabe der jeweiligen Höhe des Zuschlags entsprechend gekennzeichnet.

Stand November 2021


Download der Beförderungsbestimmungen

Stand November 2021

Einstieg in ein Anruf-Linien-Taxi

© Alex Habermehl

Das ALT im Vogelsbergkreis: kostenlose Broschüre erhältlich

Der Vogelsbergkreis hat sich am BMVI-Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität im ländlichen Raum“ beteiligt. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Wahrnehmung des ÖPNV im Kreis entwickelt. In diesem Zuge kam es im August 2018 zu einem ÖPNV-Informationstag mit Mobilitätstraining bei der VGO im Bahnhof Alsfeld. Gemeinsam mit den Teilnehmern des Informationstags hat die VGO eine umfangreiche Informationsbroschüre zum Anruf-Linien-Taxi erstellt.

Diese Broschüre erklärt kurz und übersichtlich alle wichtigen Themen rund um das ALT:

  • Was ist das ALT?
  • Unterschied ALT – Taxi
  • Wo und wie meldet man sich für die Fahrt an?
  • Wo findet man den Fahrplan und wie liest man ihn?
  • Welche Fahrkarten gibt es und wo kann man sie kaufen?

Die Broschüre ist gedruckt in den VGO-ServiceZentren erhältlich.


Die Broschüre als Download

Broschüre Anruf-Linien-Taxi im Vogelsbergkreis

Das Anruf-Linien-Taxi im Vogelsbergkreis.

Stand: Dezember 2022