Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für den Verkaufsdienst „Airport-to-City-Ticket“
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Service-gesellschaft mbH (im Folgenden "Verkäufer") und Ihnen aus dem Ticketverkauf über den Verkaufsdienst „Airport-to-City-Ticket“.
- Der Fahrkartenverkauf über den Verkaufsdienst „Airport-to-City-Ticket“ erfolgt durch den Verkäufer in eigenem Namen und für Rechnung der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH, Hebestraße 14, 63065 Offenbach am Main (OVB), die hier für alle Verkehrsunternehmen, die im Verbund Beförderungsleistungen erbringen, die Fahrgeldeinnahmen entgegennimmt.
Der Verkäufer ist als Kommissionär gemäß §§ 383 ff. HGB für die OVB tätig. Dabei übernimmt er als Dienstleister lediglich den Fahrkartenverkauf und die Ausgabe der Fahrkarten. Hierbei handelt es sich nicht um den Abschluss eines Beförderungsvertrags mit dem Verkäufer, der OVB oder einem anderen VU. Der Verkäufer ist daher nicht Schuldner der Beförderungsleistung. - Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer iSd §§ 13, 14 BGB.
- Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung, welche jedoch Änderungen nach § 11 Abs. 3 unterliegen. Sind Änderungen nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 vorgenommen worden, gilt jeweils die Fassung jüngeren Datums.
- Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Airport-to-City-Ticket werden ausschließlich als elektronisches Ticket (im Folgenden „eTicket“ genannt) für den lokalen ÖPNV im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ausgestellt. Der Kauf kann nicht widerrufen oder storniert werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei Nicht- oder nur teilweiser Nutzung dieser Fahrtberechtigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Verkäufer stellt Ihnen in einem ersten Schritt digitalen Zugang (QR-Code oder Weblink) zum Kaufeines Airport-to-City-Ticket zur Verfügung. Hierbei handelt es sich tariflich um
a) eine RMV-Tageskarte Erwachsene Frankfurt-Frankfurt-Flughafen oder
b) einer RMV-Gruppentageskarte Erwachsene Frankfurt-Frankfurt-Flughafen.
Der digitale Zugang ist so gestaltet, dass er über das Smartphone gescannt werden kann. Technische Voraussetzung für die Nutzung auf dem Smartphone ist die uneingeschränkte Internetfähigkeit. Die Nutzung des Airport-to-City-Ticket unterliegt den vorliegenden Bedingungen.
Ein Kauf oder die Nutzung von Airport-to-City-Ticket über herkömmliche PCs einschließlich Laptops/Notebooks und Tablet-PC’s ist ausgeschlossen. - Die Airport-to-City-Ticket-Lösung ermöglicht es Ihnen, nach dem Aktivieren des digitalen Zugangs, die angebotenen eTickets bargeldlos auf Ihrem Smartphone wie folgt in Anspruch zu nehmen: Über den bereitgestellten QR-Code oder Weblink können Sie ohne Nutzung einer besonderen Webapplikation unmittelbar die seitens des Verkäufers bereitgestellte Tarifprodukte bargeldlos erwerben. Das Ihrerseits erworbene Tarifprodukt wird, nach erfolgreichem Zahlungsprozess in Form eines eTickets zum Download in die Wallet Ihres Smartphones bereitgestellt. Die Art des eTickets, dessen Gültigkeitsbereich und Preise sowie die sonstigen Ticketinformationen werden seitens der Tariforganisationen und Verkehrsunter-nehmen im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) festgelegt.
- Dabei übernimmt der Verkäufer die gesamte Serviceabwicklung bezüglich der eTickets gegenüber Ihnen, wobei der Verkäufer sich hierfür weiterer Dienstleister bedienen kann. Zur Bereitstellung des digitalen Zugangs und zur Abwicklung des Ticketverkaufs bedient sich der Verkäufer IT-Dienstleister sowie, in Abhängigkeit von der gewählten Zahlungsart, unterschiedlicher Finanzdienstleister.
Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten sind § 7 (Zahlungsweisen und Abrechnung) dieser AGB und hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Dienstleister Digital H und Stripe und PayPal unter
https://stripe.com/de/privacy
https://digital-h.de/datenschutz
https://www.paypal.com/de/legalhub/paypal/privacy-full
abrufbaren Datenschutzerklärungen zu entnehmen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und Ihnen kommt dadurch zu Stande, dass der Verkäufer Ihr Vertragsangebot nach Eingabe der geforderten Kundendaten in der seitens des IT-Dienstleisters Digital H GmbH, Oststraße 55, 40211 Düsseldorf (im Folgenden „Digital H“ genannt) und durchgeführtem Ticketkauf annimmt. Im Einzelfall behält sich der Verkäufer vor, Ihr Vertragsangebot abzulehnen.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger (gem. § 106 BGB), d.h. älter als 7 jedoch unter 18 Jahre alt, geht der Verkäufer davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die Ihnen zu diesem Zweck oder zur freier Verfügung von Ihrem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (gem. § 110 BGB).
§ 4 Nutzungs-Lizenz für die Airport-to-City-Ticket-Lösung
- Alle Rechte an der „Airport-to-City-Ticket-Lösung“ stehen der Digital H zu, dies gilt auch im Verhältnis zu Ihnen. Im Zuge der Aktivierung des digitalen Zugangs erteilt Ihnen Digital H eine Lizenz zur Nutzung der Airport-to-City-Ticket-Lösung, die ausschließlich zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Funktionen, welche Digital H Ihnen anbietet, berechtigt.
- Es ist verboten, Kopien zu erstellen oder Unter-Lizenzen zu erteilen oder auf jegliche Art und Weise sonstige Rechte an Dritte zu übertragen. Weder der Inhalt noch das Material, auf dem die Lösung beruht und das einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, dürfen verändert, entstellt, angepasst, zerlegt oder korrigiert werden. Digital H ist berechtigt, jederzeit den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag zu beenden sowie die Lösung vom Markt zurückzuziehen. Insbesondere behält sich Digital H das Recht vor, in begründeten Fällen einzelne Kunden für die Nutzung der Airport-to-City-Ticket-Lösung zu sperren.
- Die Airport-to-City-Ticket-Lösung kann in den Standard-Browsern wie z.B. Chrome (Smartphone), Safari (Smartphone), Firefox, Opera (Smartphone), Edge, Samsung Internet (Smartphone) über das kundenseitige Smartphone genutzt werden.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten der Kunden
- Die Airport-to-City-Ticket-Lösung ermöglicht den Erwerb von eTickets durch Aktivierung des bereitgestellten digitalen Zugangs und Download des eTickets nach erfolgreichem Zahlvorgang in die Wallet Ihres Smartphones, vor dem Einsteigen ins Transportmittel.
- Zum Kauf eines Airport-to-City-Tickets müssen Sie vor dem Betreten des Beförderungsmittels den digitalen Zugang aktivieren, das Tarifprodukt auswählen und den Kauf mit der Eingabe folgender Informationen erfolgreich durchgeführt haben: Gültige Mobiltelefon-Nummer; gültiges Zahlungsmittel (siehe §7 Zahlungsweisen und Abrechnung); Personendaten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse.
- Sie sind für die Richtigkeit ihrer Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens des Verkäufers angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
- Kommen Sie Ihrer Informationspflicht nicht nach, so sind der Verkäufer und Digital H berechtigt, Ihnen den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer und Digital H sind weiterhin berechtigt, Sie für die Nutzung der Airport-to-City-Ticket-Lösung zu sperren.
- Aus Sicherheitsgründen werden Ihre Daten zu den Zahlungsmitteln nur beim Dienstleister des Zahlungsdienstes gespeichert und nicht auf Ihrem Smartphone. Auch die Registrierung des Zahlungsmittels erfolgt ohne Eingreifen von Digital H direkt bei einem Vertragspartner des Verkäufers. Falls das registrierte Bezahlverfahren (PayPal, Google Pay oder Apple Pay) gesperrt ist, können damit keine weiteren eTickets mehr über die „Airport-to-City-Ticket-Lösung“ erworben werden. Sie müssen persönlich dafür sorgen, dass ihr Smartphone gegen jeglichen unerlaubten Zugriff geschützt ist. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Nutzung der Airport-to-City-Ticket-Lösung.
§ 6 eTicket – Erwerb, Kontrolle, Fahrpreis und technische Bedingungen
- Über die Airport-to-City-Ticket-Lösung können Sie das in § 2 fest vorgegebene Tarifsortiment aus dem RMV-Tarif, gemäß der jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des RMV (https://www.rmv.de/c/de/rechtliche-hinweise/agb) erwerben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eTickets.
- Alle eTickets haben einen festgelegten Gültigkeitszeitraum.
- Die eTickets sind nicht übertragbar und dürfen nicht auf ein anderes Smartphone weitergeleitet werden. Sie dürfen Ihr Smartphone nicht anderen Personen zur Fahrt mit dem eTicket zur Verfügung stellen.
- Um ein eTicket erwerben zu können, müssen kundenseitig, also durch Sie, folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Besitz eines gültigen Zahlungsmittels (siehe hierzu §7 Zahlungsweisen und Abrechnung)
(b) Das eTicket wurde erfolgreich erworben und der Ticketbarcode ist gültig.
(c) Das Smartphone ist funktionsfähig und eine aktivierte sowie funktionsfähige SIM-Karte ist verfügbar, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Sie insbesondere bei Missbrauchsverdacht von der Nutzung der Airport-to-City-Lösung auszuschließen. Dies kann ohne Vorankündigung geschehen. - Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen der vorliegenden AGB werden für die eTickets, die über die Airport-to-City-Ticket-Lösung erworben wurden, die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des RMV (https://www.rmv.de/c/de/rechtliche-hinweise/agb) angewendet.
- Die eTickets enthalten Informationen über die/den TicketinhaberIn (Name, Vorname und Geb. Datum zu Kontrollzwecken), zeitliche Gültigkeit (Datum und Uhrzeit), Geltungsbereich, Tickettyp, Barcode, Klasse.
- Um einen Missbrauch auszuschließen, müssen Sie das eTicket bereits vor Betreten des Verkehrsmittels erworben und sich von dessen Gültigkeit überzeugt haben. Wird der Ticketkauf erst im Verkehrsmittel durchgeführt, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten haben. Einwendungen und Widersprüche hiergegen sind ausschließlich direkt an den Verkäufer zu richten:
Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: rmveasy@rmv-vdl.de
- Sie müssen eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigen, falls die Leistung des Mobilfunknetzes bzw. die Verfügbarkeit des mobilen Internets schwach ist (z.B. EDGE, GPRS). Ein erfolgreich durchgeführter Kaufvorgang und somit die Gültigkeit der Fahrtberechtigung werden auf dem Display des Mobiltelefons und der Zustellung des eTickets entsprechend bestätigt.
- Ist der Kaufvorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall müssen Sie über einen anderen Verkaufskanal eine gültige Fahrkarte beziehen, da Sie ansonsten als Reisende/r ohne gültigen Fahrausweis gelten und im Falle einer Ticketkontrolle zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes aufgefordert werden können.
- Alle eTickets werden zentral von Digital H registriert. Sie erhalten eine Kopie des eTickets auf Ihr Mobiltelefon. Sie sind nicht befugt, die Kopie des eTickets vor Ablauf dessen Gültigkeit zu löschen. eTickets dürfen ebenfalls nicht übertragen oder an ein anderes Mobiltelefon übermittelt werden.
- Im Falle einer Ticketkontrolle müssen Sie dem Kontrollpersonal das gültige eTicket zur Prüfung zugänglich machen. Das Risiko für den Nachweis des Ticketerwerbs und der Gültigkeit des Tickets liegt bei Ihnen als Nutzer der Airport-to-City-Ticket-Lösung. Das Kontrollpersonal ist zur mehrmaligen Prüfung der Fahrtberechtigung pro Fahrt berechtigt.
- Für den Fall einer Ticketkontrolle willigen Sie bereits bei Vertragsabschluss ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem Mobiltelefon angezeigten eTickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.
- Sollten Sie nicht in der Lage sein, das eTicket auf allen Anzeigeniveaus und mit allen Kontrollelementen vorzuweisen, oder sollte ein eTicket wegen mangelnder Aktualisierung oder Funktionsfehlern des Mobiltelefons oder aufgrund eines unlesbaren Displays oder einer unlesbaren Parametrierung des Schrifttyps nicht kontrolliert werden können, werden Sie wie Reisende ohne gültigen Fahrausweis behandelt.
- Ein Anspruch Ihrerseits auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Stellen Sie nach Kauf fest, dass ein unkorrekter Fahrpreis in Rechnung gestellt wurde, so haben Sie dies innerhalb von 14 Tagen ab Reisedatum dem Support des Verkäufers unter Angabe der Ticket ID per Mail an rmveasy@rmv-vdl.de zu melden. Stellt der Verkäufer fest, dass Ihnen ohne eigenes Verschulden und zu Unrecht ein unkorrekter Fahrpreis in Rechnung gestellt wurde, wird Ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis nach der Verrechnung des Fahrpreises zurückerstattet. Ein Anspruch auf eine etwaige Rückerstattung entfällt, wenn der Fehler nicht rechtzeitig und vollständig gemäß Satz 1 gemeldet wird.
§ 7 Zahlungsweisen und Abrechnung
- Der Verkäufer bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services im Zuge der Webapplikation des IT-Dienstleisters Digital H und des Finanzunternehmens Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02H210, Irland (nachfolgend auch „Stripe“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt. Darüber hinaus wird bei Wahl der Zahlungsart PayPal die Zahlungsabwicklung über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (nachfolgend auch „PayPal“) durchgeführt. Die Übermittlung personenbezogener Daten an PayPal erfolgt ausschließlich zum Zweck der Zahlungsabwicklung.
- Der Einzug der Entgeltforderung für die über die Airport-to-City-Ticket-Lösung erworbenen Fahrtberechtigungen erfolgt in Abhängigkeit von der gewählten Zahlungsart durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister. Bei Zahlung per Google Pay oder Apple Pay erfolgt der Forderungseinzug über Stripe. Bei Zahlung per PayPal erfolgt der Forderungseinzug unmittelbar durch PayPal. Die Einzelheiten richten sich nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
- Zahlarten und Abrechnung:
Sie können für den Kauf von Airport-to-City-Tickets zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
(a) Zahlung per Google-Pay
(b) Zahlung per Apple-Pay
(c) Zahlung per PayPal
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein kundenseitiger Anspruch zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
Sollte Ihr Zahlungsdienstleister das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Sie haben sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte Sie ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen scheitern, sind Sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Stripe ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen Ihnen in der Kreditkartenabrechnung Ihres Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages können Sie als registrierter Kunde über Ihr Kundenportal einsehen und abrufen. - Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählen Sie PayPal als Zahlart aus. Sie werden dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo Sie die erforderlichen Daten eingeben und die Zahlung bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls eine Ablehnung. Ihr Kaufangebot kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde. - Zahlung per Google-Pay
Um mittels Google-Pay zu zahlen, wählen Sie Google-Pay als Zahlart aus. Sie werden dann auf die Seite von Google geleitet, wo Sie die erforderlichen Daten eingeben und die Zahlung bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls eine Ablehnung. Ihr Kaufangebot kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels Google-Pay erfolgreich durchgeführt wurde. - Zahlung per Apple-Pay
Um mittels Apple-Pay zu zahlen, wählen Sie Apple-Pay als Zahlart aus. Sie werden dann zu Apple geleitet, wo Sie die erforderlichen Daten eingeben und die Zahlung bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls eine Ablehnung. Ihr Kaufangebot kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels Apple-Pay erfolgreich durchgeführt wurde.
§ 8 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
- Der Verkäufer haftet für Schäden auf Kundenseite, also auf Ihrer Seite, unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Verkäufer nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung unerlässlich ist und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden der Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
- Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des eTickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist. Die Beförderung erfolgt ausschließlich zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des RMV (https://www.rmv.de/c/de/rechtliche-hinweise/agb). Dementsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des Verkäufers wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen von Ihnen hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen müssen Sie sich direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen wenden.
- Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der Airport-to-City-Ticket-Lösung. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit der Airport-to-City-Ticket-Lösung entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.
- Ebenso übernimmt der Verkäufer für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des eTickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt.
§ 9 Datenschutzhinweise
Der Verkäufer verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Airport-to-City-Ticket-Lösung unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und Ihrer Rechte im Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung
Verantwortlich für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten, in den unten aufgeführten Fällen, ist:
Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: RMVeasy@rmv-vdl.de
Datenschutzbeauftragter
Herr Oliver Krause
DSBOK GmbH
Untergasse 2
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 402197
E-Mail: rms@dsbok.de
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der einzelnen Verarbeitungszwecke sowie der entsprechenden Rechtsgrundlagen, auf der die jeweilige Verarbeitung beruht:
- Verwendungszweck Ihrer Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Artikel 6 DS-GVO und wird nachfolgend im Einzelnen näher bestimmt.
Ticketverkauf
Wenn Sie über die Airport-to-City-Ticket-Lösung eTickets bestellen, verarbeiten wir Ihre Kundendaten (Name, Vorname und Geb. Datum), die Gültigkeit des eTickets (Ticket-ID, verkaufendes Verkehrsunternehmen, zeitliche Gültigkeit, Geltungsbereich, Tickettyp, Barcode, Klasse) sowie Datum und Uhrzeit des Ticketkaufes. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.
Abrechnung
Zur Abrechnung des Ticketpreises verwenden wir Ihre Kundendaten sowie Ihr genutztes Zahlungsmittel (siehe §7 Zahlungsweisen und Abrechnung). Die Abbuchung der Forderungen aus Ihren Ticketkäufen wird über die Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), Dublin bzw. bei Wahl von PayPal über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg vorgenommen (siehe hierzu §7 „Zahlungsweisen und Abrechnung“).
Details zum Datenschutz bei Stripe finden Sie hier: https://stripe.com/de/privacy
Details zum Datenschutz bei PayPal finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/legalhub/paypal/privacy-full
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Sonstige Zwecke
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zudem,
(a) um unseren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diese Verarbeitung basiert auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO.
(b) um etwaige Rechtsansprüche auszuüben und uns gegen Ansprüche zu verteidigen. Diese Verarbeitung basiert auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO.
(c) für verkehrliche Zwecke wie die sachgerechte Verteilung der Einnahmen auf die befördernden Verkehrsunternehmen im RMV. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO bzw. auf Basis unseres berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.
Kontaktaufnahme
Um Ihre Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail bearbeiten zu können, zur Bereitstellung einer Ihrerseits angeforderten Quittung zu den Ticketkäufen, sowie zur Bereitstellung des eTickets verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse die Sie uns mitteilen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO bzw. auf Basis unseres berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO zur bedarfsgerechten Abwicklung Ihrer Kontaktanfrage. - Auftragsverarbeitung, Kategorien von Empfängern
Der Verkäufer ist berechtigt, Ihre Daten zur Erfüllung der vorgenannten Verarbeitungstätigkeiten auch an Dritte weiterzugeben, soweit dies in Auftragsdatenverarbeitungsverträgen und Vereinbarungen zu gemeinsamen Verantwortlichkeit zwischen den betroffenen Parteien geregelt ist und ein angemessenes Datenschutzniveau eingehalten wird. Dies umfasst insbesondere auch eine Datenübermittlung an die Digital H GmbH, Oststr. 55, 40211 Düsseldorf (“Digital H”) und die Datenverarbeitung in einem Drittland, wenn und soweit dort ein dem EU-Datenschutzniveau vergleichbares Datenschutzniveau herrscht (z.B. aufgrund Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission). - Grundlage der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und f DS-GVO gem. der vorgenannten einzelnen Verarbeitungstätigkeiten. - Dauer der Speicherung
Die beim Kauf angegebenen oder technisch erfassten personenbezogenen Daten werden, sofern keine offenen Forderungen des Verkäufers gegenüber den Kunden bestehen, unverzüglich nach Ablauf der Fahrtberechtigung, spätestens jedoch 60 Tage danach durch die Digital H gelöscht. Zahlungsdaten werden gem. der jeweils gültigen Abgabenordnung fristgerecht gelöscht. Die im Zusammenhang mit den internetbasierten Verkaufsdiensten entstehenden Nutzungsdaten werden im elektronischen System (Backoffice) stichtagsgenau 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion gelöscht. - Folgen einer Nichtbereitstellung der Daten
Ohne die Bereitstellung von personenbezogenen Daten ist der Erwerb von Airport-to-City-Tickets ausgeschlossen. - Hinweise auf die Wahrnehmung Ihrer Rechte
Sie haben jederzeit das Recht, Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen und die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ebenso können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen oder sie einschränken. Dieser kann per Mail an rmveasy@rmv-vdl.de gerichtet werden. Ausführliche Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und Ihrer Rechte im Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung.
§ 12 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel
- Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Diese AGB unterliegen Änderungen und Anpassungen, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages und/oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder aus technischen Gründen erforderlich und dem Nutzer zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Nutzer in Textform im Zuge des Kaufvorgangs mitgeteilt und mit dessen Zustimmung wirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit Ihnen einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.