Häufig gestellte Fragen zu Fahrkarten und zum RMV-TicketShop
Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zu Preisstufen und Fahrkarten wie dem Schülerticket Hessen und dem Seniorenticket Hessen. Ist Ihre gesuchte Antwort nicht dabei? Dann einfach die Suchleiste nutzen und Begriff eingeben.
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- Schülerinnen und Schüler - von der Grundschule bis zum Abitur,
- Auszubildende,
- Freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende,
- Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes
- Jugendliche und junge Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr.
Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule, der Ausbildungsplatz oder der Träger befinden sich in Hessen.
Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen. Studierende sind nicht berechtigt, da es für diese Zielgruppe das RMV-SemesterTicket gibt. Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen und auf der Rückseite des Bestellscheins.
Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
Das Schülerticket Hessen kostet bei Einmalzahlung 379 Euro pro Jahr, kann aber auch in zwölf Monatsraten zu je 32,20 Euro bezahlt werden. Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.
Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
Hinweis: Für Wiesbaden gibt es ein Schülerticket Hessen mit Sonderkondition: Schülerticket Hessen WI15.
- Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG). Berechtigt sind Schüler und Schülerinnen, deren Schulweg mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise mehr als 3 km zur weiterführenden Schule entfernt ist, sowie für Schüler und Schülerinnen, mit einem besonders gefährlichen Schulweg.
- Auskünfte zu einer möglichen Erstattung gibt das örtlich zuständig Schulamt.
Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.
Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
An jeder beliebigen Vertriebsstelle, alternativ auch über den RMV-TicketShop. Die Bestellscheine bzw. die Berechtigungsnachweise können auch auf der Seite Bestellscheine heruntergeladen werden.
Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
Es wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.
Ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate.
Wird das Schülerticket Hessen als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.
Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
Nein.
Hier finden sie die vollständige Frageliste zum Schülerticket Hessen.
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Das Seniorenticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle ab 65 Jahren. Es ist gültig in ganz Hessen und Mainz und wird in zwei Varianten angeboten.
- Das Seniorenticket Hessen ist die Standardvariante. Es kostet 379,00 Euro und berechtigt an Werktagen ab 9.00 Uhr zur Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln in Hessen. An Wochenenden und Feiertagen sowie in der Woche des Hessentages gilt es bereits vor 9.00 Uhr.
- Das Seniorenticket Hessen Komfort kostet 649,00 Euro und gilt auch an Werktagen ganztägig. Es berechtigt zur Fahrt in der 1. Klasse und täglich ab 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Mitnahme von einem Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 15 Jahren.
In allen Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, RegioTrams und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen benutzt werden.
Außerdem können wichtige Knotenpunkte außerhalb von Hessen angefahren werden. Siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF) oder auf der Infoseite zum Seniorenticket Hessen unter Tarifdetails.
Alle, die mindestens 65 Jahre alt sind, können das Seniorenticket Hessen nutzen. Die Berechtigung wird allein anhand des Alters geprüft.
Das Seniorenticket Hessen berechtigt zur Fahrt in ganz Hessen und in Mainz. Auch wichtige Knotenbahnhöfe in angrenzenden Bundesländern wie zum Beispiel Weinheim oder Warburg können mit dem Ticket bequem angefahren werden. Wer über den Gültigkeitsbereich (Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)) hinaus fahren möchte, braucht eine gültige Fahrkarte.
Das Seniorenticket Hessen können Sie online über den RMV-TicketShop kaufen sowie an jeder mit dem eTicket-Logo gekennzeichneten RMV-Vertriebsstelle. Den für Ihre Vertriebsstelle richtigen Bestellschein finden Sie hier zum Herunterladen: Bestellscheine.
Nein, es kann aber im Abonnement mit ein- bzw. zwölfmaliger Zahlweise gekauft werden. Wahlweise können Sie im RMV auch die 65-plus-Monatskarten erwerben.
Die Kündigung erfolgt zum 01. des Monats und ist spätestens am letzten Tag des Vormonats einzureichen.
Beispiel: Für ein Vertragsende ab 01. Juli muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen.
Richten Sie Ihre Kündigung direkt an Ihren Vertragspartner, diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort. Haben Sie das Ticket im Abo und über den RMV-TicketShop erworben, können Sie die Kündigung online über das Kündigungsformular einreichen.
Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der 12 Monte zu einer Nachberechnung führt: Für jeden genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Im Abo entfällt die Nachberechnung ab dem zweiten Jahr. Bei Einmalzahlung wird ein eventuell zu viel bezahlter Betrag erstattet.
Hier finden sie die vollständige Frageliste zum Seniorenticket Hessen.
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Ab Preisstufe 6 rechnet sich eine RMV-Wochenkarte für Erwachsene schon ab 3 Hin- und Rückfahrten. Außerdem kann abends und das ganze Wochenende über eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Es stehen zur Auswahl:
Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar, sie endet mit Betriebsschluss (5.00 Uhr) des letzten Geltungstages.
Mit einer RMV-Monatskarte sind Sie ab der vierten Woche günstiger unterwegs als mit einzelnen Wochenkarten. Ihr Monat muss noch nicht einmal am 1. anfangen. Es stehen zur Auswahl:
Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem beliebigen Kalendertag an ausgestellt und gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. In diesem Zeitraum berechtigen sie im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln.
Als Jahreskarten-Abo gilt die Karte ab dem ersten Tag eines gewählten Kalendermonats für zunächst ein Jahr und ist für alle Preisstufen erhältlich. Sie können endlos mit dem Abo mobil sein oder jederzeit zum Monatsende aussteigen. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich Ihr Abo automatisch, es sei denn, Sie kündigen es vorher. Die übertragbare Jahreskarte ist auch ohne Abonnement erhältlich und muss im Voraus gezahlt werden. Für Fahrgäste ab 65 Jahren steht das Seniorenticket Hessen zur Auswahl, das es mit oder ohne Abo gibt.
Die RMV-Jahreskarte ist die Sparfahrkarte für Menschen, die regelmäßig mit Bussen und Bahnen unterwegs sind. Sie gilt an 365 Tagen rund um die Uhr. Mit der Jahreskarte sparen Sie den Preis von 2 Monatskarten. Außerdem profitieren Sie von der Mitnahmeregelung, bei der täglich ab 19.00 Uhr und am Wochenende ohne zeitliche Einschränkung ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren auf Ihrer Karte mitfahren dürfen.
Die Mobilitätsgarantie kann in Anspruch genommen werden:
- bei Verspätungen im Regionalverkehr (RegionalBahn, StadtExpress, RegionalExpress, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten
- oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung (als Verspätung gelten Fahrplanabweichungen von mehr als 5 Minuten) im Regionalverkehr Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert.
Zusätzlich darf keine andere Möglichkeit bestehen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln das Reiseziel pünktlich zu erreichen.
In den genannten Fällen können Sie zur Weiterfahrt die Züge des Fernverkehrs oder ein Taxi nutzen. Bitte beachten Sie: Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätung durch höhere Gewalt wie Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid.
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Nein, die günstigeren Fahrkarten nach Frankfurt gelten nur für Fahrten zu den "Stadtteil-Tarifgebieten" (5001-5010, 5012 und 5059), die nahe am Startort bzw. Starttarifgebiet liegen. Wenn Ihre Zeitkarte (Wochen-, Monats-, Jahreskarte) im gesamten Stadtgebiet inklusive Flughafen gültig sein soll, teilen Sie dies bitte dem Verkaufspersonal mit bzw. geben Sie am Automaten die Ziel-Nr. "5000" ein. Wegen der größeren räumlichen Gültigkeit erhöht sich dann allerdings der Fahrkartenpreis.
Die Preisstufen gelten für Fahrten zwischen folgenden Städten bzw. Gemeinden im Umland und Frankfurt, meist noch differenziert nach einzelnen Ortsteilen:
- im Hochtaunuskreis: Bad Homburg, Oberursel, Schmitten, Steinbach
- im Landkreis Groß-Gerau: Kelsterbach
- im Main-Kinzig-Kreis: Hanau, Maintal
- im Main-Taunus-Kreis: Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
- in Stadt/Kreis Offenbach: Mühlheim, Neu-Isenburg, Offenbach; bei Relation über Hanau zudem: Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen
- im Wetterauskreis: Bad Vilbel
Welche Ortsteile genau betroffen sind, können Sie der verlinkten Tabelle sowie der schematischen Übersicht entnehmen.
Welche Haltestelle zu welchem Stadtteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Frankfurt.
Um Geld zu sparen, muss detailliert die Haltestelle bzw. der Ortsteil/Stadtteil bzw. die Tarifgebietsnummer des Ortsteils/Stadtteils angegeben werden. Die korrekte Zielauswahl in Frankfurt ist auch wichtig, damit Sie nicht versehentlich zum Schwarzfahrer werden. Denn wenn Sie ein nahe liegendes Ziel in Frankfurt eingeben, aber darüber hinaus in Frankfurt fahren, ist Ihre Fahrkarte nicht mehr gültig.
Bei der Fahrt nach Wiesbaden ist es nur wichtig, Delkenheim (6505) und den Rest des Stadtgebiets (6501) zu unterscheiden.
Nein, die Fahrten zum Flughafen sind nicht von diesen Vergünstigungen betroffen. Ausnahme ist die Fahrt zwischen Schwanheim und Flughafen – jetzt Stadtpreisstufe 3 Frankfurt.
Möchten Sie aus einer der betroffenen Umlandgemeinden nach Frankfurt fahren, geben Sie am Automaten über die Zielnummernwahl die Tarifgebietsnummer 5000 an. Möchten Sie aus einem Frankfurter Stadtrandgebiet in eine angrenzende betroffene Umlandgemeinde fahren, erhalten Sie am Automaten automatisch eine Fahrkarte zur günstigsten Preisstufe.
Ja, auch Städte und Gemeinden wie Hanau oder Schmitten profitieren bei Fahrten zu bestimmten Frankfurter Tarifgebieten. Hier erfolgen z. B. die vergünstigten Fahrten zur Preisstufe 40 statt wie früher zur Preisstufe 5 (Preisersparnis von 20%). Bitte beachten Sie: Mit den günstigeren Preisstufen 30 und 40 können immer nur Teilbereiche von Frankfurt befahren werden und nicht das gesamte Frankfurter Stadtgebiet!
Zwischen Wiesbaden und den folgenden Kommunen / Ortsteilen gilt künftig die Preisstufe 30:
- Eltville
- Kiedrich
- Niedernhausen
- Schlangenbad
- Taunusstein
Welche Haltestelle zu welchem Ortsteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Wiesbaden.
Hier finden Sie ausführliche Information zum Thema Preisstufen.
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Eine Tagekarte ist bereits ab der 2. Fahrt preiswerter als zwei Einzelfahrkarten.
Die Fahrt mit einer Einzelfahrkarte berechtigt zur Durchführung einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel und unter Wahrung des jeweils nächstfolgenden Anschlusses. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen. Ein Erwerb im Vorverkauf ist nicht möglich. Nach Fahrtantritt ist die Fahrkarte nicht mehr übertragbar.
Geben Sie bei einer Fahrkartenkontrolle Ihre Personalien an und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für das "Erhöhte Beförderungsentgelt". Gehen Sie mit diesem Beleg und Ihrer persönlichen Zeitfahrkarte innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens, mit dem Sie gefahren sind. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Ansprechpartner vor Ort > Auswahl Landkreis/Stadt > Auswahl Ansprechpartner: Verkehrsunternehmen. Dort können Sie gegen eine relativ geringe Bearbeitungsgebühr die Zahlungsaufforderung stornieren lassen. Bitte beachten: Für übertragbare RMV-Zeitkarten gilt diese Regelung nicht.
Mit dem Hessenticket können bis zu fünf Personen am Gültigkeitstag in ganz Hessen unterwegs sein.
Einen Überblick über die RMV-Tarifgebiete bietet der Tarifgesamtplan.
Ja. Eine Rückgabe der noch gültigen Jahreskarte ist zum Monatsende ist möglich. Wochen- und Monatskarten können ebenfalls vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit zurückgegeben werden.
Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.
Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern (Tretrollern) ist im RMV-Gebiet kostenlos. Sie kann jedoch von den Verkehrsunternehmen zeitlich begrenzt werden. Rollstühle und Kinderwagen haben stets Vorrang bei der Beförderung. Im Zweifelsfall – insbesondere bei Kapazitätsengpässen – entscheidet das Fahrpersonal, ob Sie Ihr Fahrrad mitnehmen dürfen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrten außerhalb des RMV-Gebiet andere Mitnahmeregelungen gelten können. Bitte Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt bei dem zuständigen Verbund.
Weitere Informationen zur Mitnahme im RMV-Gebiet finden Sie unter Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.
Die RMV-Gruppentageskarte berechtigt maximal fünf Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln im gewählten Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis zum Betriebsschluss beziehungsweise bis zur letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Fahrt. Vor Fahrtantritt sind die Namen aller gemeinsam Reisenden auf der Karte einzutragen.
Kinder fahren im RMV bis zum 6. Geburtstag in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte grundsätzlich kostenlos. Für die Beförderung von Kindergruppen, wie beispielsweise bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können jedoch von den Lokalen Nahverkehrsorganisationen abweichende Tarifregelungen getroffen werden. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt es spezielle Kinderfahrkarten. Ab dem 15. Geburtstag muss der Erwachsenentarif bezahlt werden. Für ältere Schüler und Auszubildende gibt es ermäßigte Zeitkarten zum Ausbildungstarif.
Bei Tages- und Gruppentageskarten zum sofortigen Fahrtantritt kann der Fahrpreis nicht erstattet werden.
Bei Tages- und Gruppentageskarten, die im Vorverkauf datiert erworben wurden, erfolgt eine Erstattung (abzüglich eines Bearbeitungsentgelts von 5 Euro). Voraussetzung: Die Fahrkarte muss dem ausstellenden Verkehrsunternehmen (siehe Aufdruck auf Fahrkarte) vor dem eingetragenen Gültigkeitstag zurückgegeben werden.
Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.
Kaufen Sie einfach eine Anschlussfahrkarte.
Als Besitzer einer Zeitkarte der Preisstufen 1 bis 6 sowie 13 können Sie mit einer Anschlussfahrkarte über den Geltungsbereich Ihrer Zeitkarte hinausfahren. Bei der Anschlussfahrkarte handelt es sich um eine rabattierte Einzelfahrkarte für die gesamte Fahrt vom Start- bis zum Zielort.
Im RMV-TicketShop. Sie müssen sich einmalig unter meinRMV registrieren. Der Online-Kauf ist nur ab 18 Jahren möglich.
Sie gilt am Geltungstag bis zum Betriebsschluss (circa 5.00 Uhr des Folgetages) beziehungsweise bis zur letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Fahrt.
Weil die Fahrkarten im RMV-Gebiet nicht durch Personal entwertet werden und keine Möglichkeit zur nachträglichen Entwertung durch den Fahrgast besteht. Deshalb: RMV-Einzelfahrkarten nur unmittelbar vor Fahrtantritt lösen. Sie werden durch den Aufdruck des Datums und der aktuellen Uhrzeit entwertet und berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt zu einer Einzelfahrt ohne Unterbrechung mit beliebigem Umsteigen auf das Fahrtziel hin.
Dann wird das Erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro fällig. Sie sind Sie verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum das erhöhte Beförderungsentgelt zu bezahlen.
Nein, in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen gilt diese nicht. Infos zu den Nutzungsmöglichkeiten Ihrer BahnCard: DB-Kooperationsfahrkarten.
Nein, die Rückgabe gegen Erstattung des Fahrpreises ist hierfür grundsätzlich ausgeschlossen.
Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.
Nutzen Sie einen anderen Automaten. Sollte dies nicht möglich sein, notieren Sie bitte Automatennummer, Abfahrtsort, Datum und Uhrzeit und informieren Sie unmittelbar nach Einstieg den Fahrer oder Zugbegleiter - ansonsten droht Ihnen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro.
Bitte melden Sie den defekten Automaten. Die Ansprechpartner für Automatenstörungen sowie für die Erstattung ungerechtfertigt einbehaltener Beträge finden Sie unter Ansprechpartner vor Ort.
- Bei Störungen an RMV-Automaten wenden Sie sich bitte an automat-rmv@transdev.de.
- Bei Störungen an DB-Automaten nutzen Sie die DB-Störungshotline: (0800) 2 88 66 44. Ungerechtfertigt einbehaltene Beträge bis 10 Euro können an den Verkaufsschaltern der Deutschen Bahn ausgezahlt werden. Bei Beträgen über 10 Euro wenden Sie sich an die Servicenummer oder füllen Sie ein entsprechendes Antragsformular am DB-Schalter aus.
Nur mit der sogenannten "City-Option" (muss auf der Fahrkarte vermerkt sein) ist eine begrenzte Weiterfahrt mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen im RMV-Gebiet möglich. Umfassende Informationen zur "City-Option" ("City-Ticket" und "Mobility BahnCard 100"): DB-Kooperationsfahrkarten.
Ja. Der Vertrag kann vor Ablauf zum Monatsende gekündigt werden.
Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Tickets über den RMV-TicketShop (eTickets) oder die App RMVgo (RMV-HandyTickets) mit der Bezahlmethode „meinRMV-Benutzerkonto“ gekauft haben, können Sie die Belege im Online-Kundenportal meinRMV einsehen und als PDF herunterladen. Loggen Sie sich dafür zunächst in Ihr meinRMV-Konto ein.
Belege für eTickets auf Chipkarte aus dem RMV-TicketShop:- Belege für eTickets auf Chipkarten aus dem RMV-TicketShop: Navigieren Sie zu Ticket-Services → TicketShop-Services → Getätigte Bestellungen im TicketShop. Wählen Sie das gewünschte Ticket aus, um den Beleg herunterzuladen.
- Belege für eTickets auf Chipkarten gekauft in einer Vertriebsstelle: Chipkarte in meinRMV registrieren. Gehen Sie zu Ticket-Services → Meine Chipkarten → Meine Chipkarten verwalten. Klicken Sie auf das Lupensymbol der Chipkarte, auf der Ihr eTicket gespeichert ist. Wählen Sie das entsprechende eTicket aus:
- Ohne Abonnement → Laden Sie den Beleg direkt herunter.
- Mit Abonnement → Geben Sie einen Rechnungszeitraum (Von-Bis) an. Es wird ein Sammelbeleg für diesen Zeitraum erstellt.
Hinweis: Rechnungen, deren Erstausstellung länger als 13 Monate zurückliegt, oder Belege für nicht mehr gültige Fahrkarten können Sie nur über Ihren Vertragspartner anfordern.
Belege für RMV-HandyTickets – App RMVgo:
Ein Beleg steht spätestens am Folgetag nach dem Kauf unter Ticket-Services → RMV-HandyTicket → HandyTicket-Käufe → Rechnungen zum Download bereit.
Sie können auch Sammelbelege für selbst gewählte Zeiträume erstellen: Gehen Sie zu Ticket-Services → RMV-HandyTicket → HandyTicket-Käufe → Gekaufte Tickets. Wählen Sie die gewünschten Tickets aus und erzeugen Sie den Sammelbeleg. Die erzeugten Sammelbelege finden Sie unter Ticket-Services → RMV-HandyTicket → HandyTicket-Käufe → Sammelbelege.
Wichtig: Für ein RMV-HandyTicket kann nur einmal ein Beleg erstellt werden. Es ist nicht möglich, einen Beleg erneut zu generieren.
Im RMV-Gebiet gibt es verschiedene Fahrkarten, die ergänzend zur regulären Fahrkarte gekauft werden können. Dazu zählen:
- Zuschlagfahrkarten zur ersten Klasse
- DB-Aufpreis zur Nutzung von IC/EC-Zügen im RMV
- Fernverkehrs-Ergänzungskarte und ICE-Nutzung
- Komfortzuschlag für die Nutzung der On-Demand-Shuttles
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Zuschlagfahrkarte, des DB-Aufpreises und der Fernverkehrs-Ergänzungskarte ein gültiges RMV-Ticket vorhanden sein muss. Für die Nutzung der On-Demand-Shuttles ist eine RMV-Fahrkarte nicht zwingend erforderlich, für Inhaber einer gültigen RMV-Fahrkarte entfällt jedoch der Grundpreis.
Ja, den 1.-Klasse-Zuschlag können Sie in RMVgo kaufen:
1) Klicken Sie auf den Menüpunkt "Tickets / Alle Tickets" und scrollen Sie nach unten bis zur Rubrik "1. Klasse".
2) Nachdem Sie die gewünschte Zuschlagfahrkarte ausgewählt haben, müssen Sie eine Start/Ziel-Verbindung eingeben. Danach können Sie den Kauf abzuschliessen.
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Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail. Dort finden Sie oben rechts die Kontaktdaten Ihres Vertragspartners. Bitte wenden Sie sich mit Fragen direkt dorthin.
Vorverkaufsfrist von 5 Tagen:
- wenn Sie erstmalig im RMV-TicketShop bestellen und Ihnen noch keine Chipkarte vorliegt. Sie erhalten Ihre neue Chipkarte mit der elektronisch gespeicherten Fahrkarte per Post.
- für Bestellungen von Fahrkarten in Übergangstarifgebieten (Versand auch per Post)
Vorverkaufsfrist von 2 Tagen:
- bei Chipkarten, die im RMV-TicketShop wiederverwendet werden. Dazu die Chipkarte vorab im meinRMV-Kundenportal registrieren. Die Registrierungsdaten erhalten Sie vom Vertragspartner/ der Vertriebsstelle, wo Sie die Chipkarte bekommen haben.
Der Kalender im RMV-TicketShop ("gültig ab") ist auf den ersten möglichen Gültigkeitstag voreingestellt, wenn Ihnen die Fahrkarte elektronisch bereitgestellt werden soll.
Bereits zwei Tage nach Ihrer Bestellung wird Ihnen Ihre Fahrkarte als "elektronische Fahrkarte" für Ihre Chipkarte zur Übertragung bereitgestellt.
Im RMV-TicketShop können Sie folgende Karten für Fahrten im RMV-Verbundgebiet erwerben:
Außerdem können Sie folgende Fahrkarten mit einem gesonderten Berechtigungsnachweis kaufen:
- Deutschland-Ticket mit Hessenpass mobil
- Schülerticket Hessen
- Seniorenticket Hessen
- 65-plus-Monatskarte
- Monatskarte zum Ausbildungstarif
- Wochenkarte zum Ausbildungstarif
Bitte beachten Sie: Tageskarten können nicht im RMV-TicketShop bestellt werden.
Für den Kauf der 65-plus-Monatskarte, der Monatskarte zum Ausbildungstarif und der Wochenkarte zum Ausbildungstarif benötigen Sie einen entsprechenden elektronischen Berechtigungsnachweis, der bereits auf der Chipkarte gespeichert sein muss. Den Berechtigungsnachweis können Sie an einer Vertriebsstelle erhalten und dort auf Ihrer Chipkarte speichern lassen.
Im RMV-TicketShop können Sie unkompliziert online Ihre Zeitkarte bestellen. Die Fahrkarte erhalten Sie dann als eTicket auf der Chipkarte. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung unter meinRMV.
Erhältlich im RMV-TicketShop sind das Deutschland-Ticket sowie Jahreskarten, Jahreskarten im Abonnement, Monatskarten und Wochenkarten für Fahrten im RMV-Verbundgebiet.
Sie können dort auch bestimmte Fahrkarten mit einem gesonderten Berechtigungsnachweis erwerben. Dazu zählen das Deutschland-Ticket mit Hessenpass mobil, das Schülerticket Hessen, das Seniorenticket Hessen, die 65-plus-Monatskarte, die Monatskarte zum Ausbildungstarif sowie die Wochenkarte zum Ausbildungstarif.
Für den Kauf der 65-plus-Monatskarte, der Monatskarte zum Ausbildungstarif und der Wochenkarte zum Ausbildungstarif benötigen Sie einen entsprechenden elektronischen Berechtigungsnachweis, der bereits auf der Chipkarte gespeichert sein muss.
Zahlen können Sie bequem per SEPA-Lastschrift oder mit Ihrer Visa-, MasterCard oder Amex-Kreditkarte.
Hinweis: Bei Gültigkeit in einem Übergangstarifgebiet erhalten Sie eine Papierfahrkarte.
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Auf rmv.de gehen Sie über "meinRMV" > "RMV-HandyTicket" > "Einstellungen" > "Bankverbindung ändern". In RMVgo gehen Sie nach dem Login auf "Mein Account" > "Meine Zahlungsmittel" > "rmv.de öffnen".
Die Rechnungen finden Sie nach dem Login auf www.rmv.de unter meinRMV > RMV-HandyTicket > HandyTicket-Käufe > Rechnungen. Zusätzlich wird eine Infomail versendet, wenn neue Rechnungen abrufbar sind.
In RMVgo können Sie nur Einzelbelege unter "Meine Tickets" ausstellen lassen.
Um die SEPA-Lastschrift in meinRMV zu hinterlegen, benötigen Sie ein aktives meinRMV-Benutzerkonto. Wie Sie das Verfahren dort hinterlegen und welche Daten gespeichert werden, erfahren Sie auf der Seite: FAQ zu SEPA-Lastschrift.
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In vielen Bussen wird die Fahrkarte beim Einstieg mit einem digitalen Lesegerät geprüft. Auf dem Display erscheint ein "OK", ein grünes Licht oder ein grüner Haken, wenn die Fahrkarte gültig ist. Außerdem ertönt ein akustisches Signal.
In Bahnen kontrolliert das Prüfpersonal mit digitalen Lesegeräten. Auch in Bussen sind Kontrolleure im Einsatz, vor allem dort, wo keine Kontrollgeräte eingebaut sind.
Die Chipkarte können Sie immer wieder für den Kauf von Fahrkarten nutzen - behalten Sie die Chipkarte also, auch wenn Sie im Moment keine Fahrkarte benötigen. Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.
Neue Fahrkarten erhalten Sie in jeder Vertriebsstelle mit dem blauen eTicket-Logo, online im RMV-TicketShop oder an den Fahrkartenautomaten des RMV oder der VGF. Wichtig: Bringen Sie immer Ihre Chipkarte mit, um die Fahrkarte darauf zu speichern.
1. Fahrkartendaten
Gespeichert wird die Art der Fahrkarte, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange die Fahrkarte noch gültig ist. Bis zu acht Fahrkarten (aktuelle und abgelaufene) können auf dem Chip gespeichert werden, danach werden die abgelaufenen Einträge überschrieben.2. Persönliche Daten
Personenbezogene Daten werden nur für die reibungslose Durchführung des eTicket-Verfahrens genutzt.
Bei persönlichen Fahrkarten (wie persönliche Jahreskarte oder Schülerticket Hessen) werden der Name des Inhabers in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht gespeichert. Das heißt, dass nur der erste Buchstabe des Vor- und Nachnamens in Klartext gespeichert werden.
Bei übertragbaren Fahrkarten werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.3. Transaktionsdaten
Auch zur Kundeninformation werden die letzten zehn Transaktionen (Kontrollvorgänge und Ticketkäufe) auf der Chipkarte gespeichert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine personenbezogenen Bewegungsprofile erstellt!Verlorene oder nicht mehr lesbare Chipkarten mit gültiger Fahrtberechtigung werden gegen Zahlung von 10,00 Euro ersetzt. Ist die Chipkarte nachweislich defekt oder abgelaufen, ist der Ersatz kostenlos.
- Chipkarte bei "meinRMV" registriert: Sie können die Chipkarte online sperren und erhalten innerhalb weniger Tage per Post eine Ersatzkarte mit einer elektronischen Kopie Ihres eTickets. Soll es schneller gehen, erhalten Sie die Ersatzkarte direkt in der Vertriebsstelle. Für die Verwaltung unter meinRMV erhalten Sie neue Registrierungsdaten.
- Chipkarte nicht registriert: Ersatz nur in der Vertriebsstelle. Dafür müssen Sie den Beleg vorlegen, den Sie bei der Erstausgabe Ihrer Chipkarte erhalten haben. Ihr verlorene Chipkarte wird gesperrt. Alle darauf gespeicherten Fahrkarten werden ersetzt – auch die übertragbaren.
- Chipkarte älter als 5 Jahre: Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.
Haben Sie Ihre Chipkarte bei der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) erworben, richten Sie sich bitte direkt an ihren jeweiligen Vertriebspartner.
Wenn Sie etwas anderes in Bus oder Bahn verloren haben, wenden Sie sich an unser Servicetelefon 069 / 24 24 80 24 (rund um die Uhr besetzt). Mehr Informationen: Fundsachen
Entweder direkt vor Ort oder schriftlich per Post beim Vertragspartner. Die Fahrkarte wird zum gewünschten Vertragsende beziehungsweise ab Eingang der Kündigung (Poststempel = letzter Nutzungstag) gesperrt. Die Chipkarte müssen Sie nicht zurückgeben - Sie können später neue Fahrkarten darauf speichern.
Wenn Sie Ihre Fahrkarte online im TicketShop auf rmv.de bestellt haben, können Sie die Kündigung auch ganz bequem online über Ihr meinRMV-Benutzerkonto durchführen: Login in meinRMV > TicketShop-Services > Getätigte Bestellungen im TicketShop > Klick auf Lupensymbol zur Fahrkarte, die gekündigt werden soll > Klick auf "Kündigungsprozess starten".
Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.
Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Ziffer 3.2.3 und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte.
Wenn Sie selbst nachsehen möchten, was auf Ihrer Chipkarte gespeichert ist, können Sie dies an verschiedenen Stellen tun. Bitte beachten Sie: Über die App RMVgo können Sie die Chipkarte per NFC-Technologie nicht auslesen.
- RMV-Fahrkartenautomat: Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit, über die die Chipkarte gelesen werden kann. Halten Sie dazu die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Nach einem kurzen Moment werden Ihnen die Daten auf dem Bildschirm angezeigt.
- in der Vertriebsstelle: Die Daten können Sie bei allen Vertriebsstellen eTicket auslesen lassen. Bitte beachten Sie: VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) bieten jeweils eigene Services an - auslesen lassen können Sie Ihre elektronische Fahrkarte aber auch bei diesen Vertriebsstellen.
- Online im meinRMV-Benutzerkonto: Mit Erhalt Ihrer Chipkarte bekommen Sie einen Beleg ausgehändigt, der die Registrierungsdaten für Ihre Chipkarte im meinRMV-Kundenportal enthält. In der Rubrik "Chipkarte registrieren" geben Sie die Chipkartenummer sowie das zur Chipkarte gehörende Passwort ein. Danach können Sie in der Rubrik "Meine Chipkarten verwalten" alle Informationen rund um Ihre Chipkarte und Ihre darauf gespeicherten Fahrkarten (Zeitkarten und Abonnements) einsehen
Als "eTicket" oder "eTicket Hessen" wird jegliche elektronische Fahrkarte bezeichnet, die auf einer Chipkarte gespeichert wird. Es gibt also keinen Unterschied zwischen "eTicket" und "eTicket Hessen". Das Layout der Chipkarte sagt nicht aus, welche Fahrkarte darauf gespeichert ist. Wenn Sie nachsehen möchten, was auf Ihrer Chipkarte gespeichert ist, können Sie dies am Fahrkartenautomaten und in allen Vertriebsstellen eTicket tun.
Hinweis: Informationen zu hessenweit und darüber hinaus gültigen Fahrkarten finden Sie unter:
- Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
- Seniorenticket Hessen für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren
- LandesTicket Hessen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen
- Hessenticket für bis zu fünf Personen
- Hessenpass mobil, ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für Geringverdienende
- Fahrkartensortiment; der Gesamtüberblick über die Fahrkarten des RMV
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Sie können Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und den Einzelzuschlag mit 20 Prozent Rabatt kaufen. Alle anderen Fahrkarten enthalten bereits einen Rabatt. Sie sind deshalb vom RMV-PrepaidRabatt ausgeschlossen.
Melden Sie sich in RMVgo mit Ihrem meinRMV-Kundenkonto an und gehen Sie im Menü "Mein Account" zum Punkt "RMV-PrepaidRabatt". Hier können Sie Guthaben aufladen und Ihren aktuellen Guthabenstand einsehen. Wenn Sie Ihr PrepaidRabatt-Guthaben über RMVgo aufgeladen haben, erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.
Das Aufladen ist mit den im meinRMV-Benutzerkonto hinterlegten Zahlungsmitteln über RMVgo möglich (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift).
Sie können pro Aufladung immer 40 Euro auf Ihr PrepaidRabatt-Guthabenkonto einzahlen. Es können maximal 200 Euro eingezahlt werden, das heißt 5 Zahlvorgänge à 40 Euro. Möchten Sie also beispielsweise 80 Euro aufladen, müssen Sie 2 separate Zahlvorgänge durchführen.
Wählen Sie Ihr Ticket in RMVgo über die Verbindungssuche aus. Wenn Sie eine Kurzstreckenfahrkarte, Einzelfahrkarte oder einen Einzelzuschlag kaufen möchten, wählen Sie bie der Bezahlmethode den RMV-PrepaidRabatt aus. Ihnen werden dann der rabattierte Preis und Ihr Guthabenstand angezeigt. Mit dem Klick auf „Ticket kaufen“ wird der Ticketpreis von Ihrem RMV-PrepaidRabatt-Guthaben abgebucht und Sie erhalten die gewünschte Fahrkarte.
Ja, Sie können sich im Menü von RMVgo das RMV-PrepaidRabatt-Guthaben erstatten lassen. Hierzu gehen Sie in RMVgo auf "Mein Account" > "RMV-PrepaidRabatt" > "Jetzt erstatten". Das Restguthaben wird auf das Zahlungsmittel zurückgezahlt, welches bei meinRMV hinterlegt ist.
Der RMV-PrepaidRabatt ist ein Angebot fürs RMV-HandyTicket. Wenn Sie Fahrkarten über RMVgo aus einem zuvor eingezahlten Guthaben von 40 Euro bezahlen, bekommen Sie dafür einen Rabatt von 20 Prozent. Der RMV-PrepaidRabatt kann nicht mit einem Coupon-Code, der BahnCard-Ermäßigung oder anderen Rabattaktionen kombiniert werden.
Die über den RMV-PrepaidRabatt erworbenen Fahrkarten werden nicht in der monatlichen RMV-HandyTicket-Rechnung aufgeführt, weil sie mit Ihrem PrepaidRabatt-Guthaben verrechnet werden. Haben Sie Fahrkarten mit dem RMV-PrepaidRabatt bezahlt, können dafür Einzelbelege erstellt werden.
Nein. Wenn Sie den RMV-PrepaidRabatt in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht nutzen (kein Guthaben aufladen, kein Kauf mit vorhandenem Guthaben), wird Ihr Guthaben zunächst deaktiviert. Sie erhalten 14 Tage vor Ablauf der Frist automatisch eine E-Mail als Erinnerung.
Wenn Ihr Restguthaben deaktiviert wurde, wenden Sie sich bitte an die RMV-Kundenkommunikation über unser RMV-Serviceportal. Sie kann die Auszahlung Ihres Restguthabens umgehend in die Wege leiten. Ihr Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist des § 195 BGB.
Nein, Sie können den RMV-PrepaidRabatt nicht mit einem Coupon-Code kombinieren.
Rufen Sie im eingeloggten Zustand in RMVgo den Bereich "Mein Account / RMV-PrepaidRabatt" auf. Sie können den RMV-PrepaidRabatt als Bezahlmethode für den Erwerb von Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und Einzelzuschlag nutzen.
Haben Sie weniger Restguthaben als die gewählte Fahrkarte kostet, können Sie diese nicht mit dem PrepaidRabatt-Guthaben bezahlen. Sie müssen dann vorher neues Guthaben aufladen (mindestens 40 Euro). Möchten Sie das nicht, können Sie sich das Restguthaben jederzeit erstatten lassen.
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