Teilnahmebedingungen RMV-Gewinnspiel „RMV Mobile Family on tour“
1. Veranstalterin
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 7, 65719 Hofheim am Taunus (nachfolgend „RMV“).
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Registrierung unter Angabe der im Teilnahmeformular als Pflichtangaben gekennzeichneten Daten, insbesondere Vor- und Nachname, gültige E-Mail-Adresse, Altersbestätigung, Anzahl der Begleitpersonen sowie Erstwunsch und gegebenenfalls Alternativwunsch für die Aktivität.
Minderjährige sind nicht selbst zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt, können jedoch als Begleitpersonen im Rahmen des gewonnenen Familienangebots an der Veranstaltung teilnehmen.
3. Teilnahme Minderjähriger an der Veranstaltung
Minderjährige können nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson an der Veranstaltung teilnehmen. Die am Gewinnspiel teilnehmende bzw. anmeldende Person muss nicht mit der personensorgeberechtigten Person des minderjährigen Kindes identisch sein.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende obliegt während der gesamten Veranstaltung der sie begleitenden volljährigen Aufsichtsperson. Ist diese nicht selbst personensorgeberechtigt, muss sie von den Personensorgeberechtigten entsprechend zur Übernahme der Aufsicht befugt sein.
4. Ausschluss von der Teilnahme
Mitarbeitende des RMV sowie Mitarbeitende mit dem RMV verbundener Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
5. Teilnahme am Gewinnspiel
Die Teilnahme erfolgt nach erfolgreicher Registrierung, Angabe der Wunschaktivität und Betätigung des Buttons „Absenden“. Jede teilnahmeberechtigte Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
6. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der RMV ist berechtigt, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie nicht teilnahmeberechtigt sind, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder versuchen, sich durch Manipulation oder auf sonstige unzulässige Weise einen Vorteil zu verschaffen.
7. Gewinnspielzeitraum und Änderungen
Beginn und Ende des Gewinnspiels werden im jeweiligen Gewinnspiel bekannt gegeben.
Der RMV behält sich vor, das Gewinnspiel aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen oder unmöglich machen, zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, soweit dies erforderlich ist.
8. Auslosung und Gewinn
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ende des Gewinnspielzeitraums nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Der Gewinn umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung für die in der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung angegebene Anzahl von Personen, die dort beschriebene Wunschaktivität sowie die vorgesehene Hin- und Rückfahrt mit dem Zug zu den vom RMV festgelegten Zeiten und ab bzw. bis zu den angegebenen Bahnhöfen.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Kann ein Bestandteil des Gewinns aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des RMV liegen, nicht wie vorgesehen erbracht werden, entfällt dieser Bestandteil des Gewinns ersatzlos.
9. Gewinnbenachrichtigung und Nachrückverfahren
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss der Auslosung per E-Mail an die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Die benachrichtigte Person muss innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail die Annahme des Gewinns bestätigen und nur die für die Organisation und Durchführung des Gewinns erforderlichen, in der Gewinnbenachrichtigung konkret benannten Angaben übermitteln.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Rückmeldung per E-Mail, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall kann der RMV eine Ersatzgewinnerin oder einen Ersatzgewinner auslosen.
Teilnehmende, die keinen Gewinn erhalten haben, werden ebenfalls per E-Mail informiert.
10. Individuelle An- und Abreise
Die individuelle Anreise zum festgelegten Startbahnhof sowie die individuelle Weiter- bzw. Heimreise nach Ende der gemeinsamen Rückfahrt sind nicht Bestandteil des Gewinns.
Auch die Weiterfahrt im Odenwald zu einigen Ausflugszielen mit lokalen Verkehrsmitteln sind nicht Bestandteil des Gewinns.
Hierfür gegebenenfalls entstehende Kosten, insbesondere für Fahrkarten, Parkgebühren, Taxi- oder sonstige Beförderungsleistungen, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
11. Foto-, Videoaufnahmen vor Ort
Am Veranstaltungstag können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Näheres zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergibt sich aus den ergänzenden Datenschutzhinweisen zum Gewinnspiel. Soweit für gezielte oder hervorgehobene Aufnahmen eine Einwilligung erforderlich ist, ist diese freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel oder an der Veranstaltung. Für gezielte Aufnahmen minderjähriger Begleitpersonen werden die erforderlichen Einwilligungen bzw. Zustimmungen eingeholt. Bitte informieren Sie Ihre Begleitpersonen vorab über die Datenschutzhinweise.
12. Rechtsweg
Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnentscheidung ist ausgeschlossen.