Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

AGB meinRMV

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kundenportal meinRMV, RMV-Apps und allgemeine RMV-Services der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH ("meinRMV AGB")

gültig ab 01.10.2025 (für Erstnutzer von meinRMV ab sofort)

(Zu den meinRMV-AGB mit Gültigkeit bis 30.09.2025)

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für die Nutzung des auf www.rmv.de sowie in der App RMVgo betriebenen Online-Kundenportals meinRMV (nachfolgend: „meinRMV“), die Nutzung der übrigen Apps des RMV sowie der außerhalb des Kundenportals meinRMV zur Verfügung gestellten RMV-Services. Die Nutzung ist kostenlos.

2. Betreiberin des Online-Kundenportals meinRMV, der Apps des RMV und der RMV-Services ist die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 7, 65719 Hofheim am Taunus, (im Folgenden "RMV" genannt).

3. Soweit der Nutzer die RMV-Dienste vollumfänglich nutzen möchte, gelten zusätzlich zu diesen meinRMV AGB die speziellen RMV-AGB oder für Fremdleistungen die AGB des durchführenden Unternehmens (siehe Ziffern 4.1. bis 4.6.).

2. Änderungen

1. Der RMV behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für das Kundenportal "meinRMV" nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programmzusammensetzung, -gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Der Kunde wird per E-Mail über Änderungen unverzüglich informiert.

2. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der RMV den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.

3. Der Nutzer muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den RMV absenden.

3. Nutzung der RMV-Dienste

3.1. Internetbasierte Nutzung

Auf www.rmv.de kann der Nutzer

- die allgemeinen RMV-Services in Anspruch nehmen

und/oder

- sich bei meinRMV registrieren.

3.1.1. Allgemeine RMV-Services

Auf www.rmv.de hat der Nutzer die Möglichkeit verschiedene RMV-Services kostenlos in Anspruch zu nehmen. Dem Nutzer steht eine barrierefreie Verbindungsauskunft zur Verfügung, ein verbundweites Managementsystem zur Einreichung von Kundenanliegen, Informationen zu Mobilität und Freizeitangeboten sowie weitere RMV-Services. Bestellscheine und Berechtigungsnachweise zum Ausdrucken können auf www.rmv.de heruntergeladen werden.

3.1.2. Registrierung bei meinRMV

Um die RMV-Dienste nutzen zu können, ist eine Registrierung zum Kundenportal meinRMV notwendig. Die Registrierung erfolgt online auf www.rmv.de unter meinRMV → "Jetzt Registrieren".

Im ersten Schritt des Registrierungsprozesses haben Nutzer die Wahl, keinen, einen oder mehrere der angebotenen RMV-Dienste zu aktivieren. Die Registrierung zu meinRMV erfordert mindestens die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse sowie eines selbst gewählten Passwortes. Je nach ausgewähltem RMV-Dienst, erfordert dessen Aktivierung unter Umständen die Eingabe zusätzlicher personenbezogener Daten wie Anrede, Vorname, Nachname, Adresse (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer), Geburtsdatum, Zahlungsdaten und Mobilfunknummer sowie für einzelne RMV-Dienste die Zustimmung zu weiteren, für diesen RMV-Dienst besonderen, AGB.

Der Nutzer kann bei der Registrierung grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte
  • Zahlung mit PayPal (nur RMV-HandyTicket)
  • Zahlung über das RMV-PrepaidRabatt-Guthaben (nur RMV-HandyTicket)

Das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit VISA, MasterCard oder American Express möglich. Für die Zahlung per SEPA-Basis-Lastschrifteinzug und per Kreditkarte ist eine Registrierung mit persönlichen Daten und Angaben zum Bezahlverfahren erforderlich.

Wünscht der Kunde im Rahmen des Registrierungsverfahrens oder bei einer späteren Angabe oder Änderung der Zahlungsweise die Auswahl der Bezahlvariante des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens, stellt dies aufgrund möglicher Rücklastschriften ein Risiko für die Verkäuferin Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main – rms - dar. Um das Risiko der Ausfälle von Einnahmen auf ein Minimum zu begrenzen, ist für die sichere Zahlung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren vorab eine Online-Überprüfung des Kontos über die Tink AB, Vasagatan 11, 111 20 Stockholm, Schweden, erforderlich. Bei der Überprüfung durch die Tink AB werden der Name, die IBAN und BIC des Nutzers, Kontotyp, Währung und Kontostand abgefragt, um zu verifizieren, dass das Konto des Nutzers tatsächlich existiert, und anschließend diese IBAN und BIC an den RMV übermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Online-Überprüfung ist ein Online-Banking-Zugang des Nutzers bei seiner Bank. Folgende Schritte müssen für die Online-Überprüfung durchlaufen werden:

  1. Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Tink AB
  2. Auswahl der Bank (sollte die Bank des Nutzers nicht zur Auswahl stehen, ist das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsart nicht möglich)
  3. ggf. Auswahl der Bankfiliale
  4. Anmeldung zum Online-Banking mit Zugangsdaten
  5. Auswahl des Kontos für das SEPA-Lastschriftverfahren

Sobald der Nutzer die Prüfung erfolgreich durchgeführt hat, kann er mit dem SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Nach Absenden der Registrierungsdaten erhalten Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail. Mit der Verifizierung der E-Mail-Adresse des Nutzers (Anklicken des per E-Mail zugesandten Links binnen 72 Stunden) ist die Registrierung abgeschlossen. Der Nutzer kann sich nun mit seiner E-Mail-Adresse und dem selbst gewählten Passwort über das Login-Eingabefeld einloggen und meinRMV uneingeschränkt nutzen. Dort kann der Nutzer seine aktuell gespeicherten persönlichen Daten sowie die Zahlungsdaten ändern bzw. einsehen.

Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung eingefügten persönlichen Daten wahrheitsgemäß anzugeben und bei Veränderungen selbst unter www.rmv.de → meinRMV zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und geheim zu halten.

Aktiviert der Nutzer RMV-Dienste, die er bei der Registrierung noch nicht aktiviert hatte, werden systemseitig die hierfür erforderlichen zusätzlichen personenbezogenen Daten abgefragt und sind durch den Nutzer des RMV-Dienstes anzugeben (Pflichtfelder) und zu speichern.

Der Nutzer hat den RMV umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten zu meinRMV vorliegt. Jeder Nutzer trägt die verschuldensunabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.

Jede Inanspruchnahme von Leistungen, die über den vom Nutzer registrierten meinRMV-Account erfolgt, gilt bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung bzw. Sperrung als vom Nutzer veranlasst. Mehraufwendungen, die dem RMV dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, werden dem Nutzer durch den RMV in Rechnung gestellt.

Der Nutzer kann seine ausgewählten RMV-Dienste und seinen meinRMV-Account jederzeit selbst deaktivieren oder die Deaktivierung durch den RMV unter www.rmv.de/kundenanliegen oder über das RMV-Servicetelefon unter(0 69) 24 24 80 24 veranlassen. Die Deaktivierung erfolgt nur, soweit die Daten nicht für das Nutzerverhältnis weiterhin erforderlich sind.

3.1.3. Rechnungsbereitstellung

Tätigt der bei meinRMV registrierte Nutzer Fahrkartenkäufe bei der Verkäuferin (Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main - rms) so stellt die Verkäuferin (rms) die Rechnung nach Abschluss des Kaufvertrags im PDF-Format zur Verfügung. Diese wird an die im meinRMV-Account hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und zusätzlich im Bereich meinRMV unter www.rmv.de elektronisch bereitgestellt. Die Rechnung ist dort ausschließlich für den jeweiligen Nutzer einsehbar und abrufbar. In ausgewählten Fällen erhalten Nutzer, die den Dienst "RMV-TicketShop" nutzen, die Rechnung durch die Verkäuferin (rms) in Papierform (Versand).

3.2. Smartphone basierte Nutzung

3.2.1. Gebrauchsüberlassung von Applikationen (Apps) des RMV

Für die Nutzung der smartphonebasierten RMV-Dienste ist das Herunterladen und Installieren einer App des RMV für iOS oder Android auf ein Smartphone erforderlich. Alle Apps des RMV können im jeweiligen Umfang der Vorhaltung durch den RMV (siehe Ziffer 8.) über die gängigen Download-Plattformen (z. B. Google Play Store, Apple App Store) heruntergeladen und genutzt werden. Mit der Bestätigung zum Download der App des RMV schließt der Kunde einen Gebrauchsüberlassungsvertrag mit dem RMV ab.

Um RMVgo nutzen zu können, muss zum Zeitpunkt der Ausgabe dieser AGB (siehe am Ende unter Stand) auf dem verwendeten Endgerät die jeweils aktuellste oder eine der vorangegangenen letzten drei Hauptversionen der Betriebssysteme iOS oder Android aufgespielt sein.

Jede von den Nutzungsbedingungen abweichende sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Apps des RMV ist nicht gestattet. Insoweit ist der Kunde auch nicht berechtigt, das ihm an dem in den Apps des RMV inkludierten Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Speicherung von Fahrkarten auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops u. ä. ist nicht zulässig.

Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages der jeweiligen App des RMV berechtigt, die internetbasierten RMV-Dienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Die Apps des RMV werden dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Nutzer jedoch durch das erforderliche Herunterladen der Apps des RMV entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Nutzers mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

3.2.2. Allgemeine RMV-Services

In den Apps des RMV hat der Nutzer die Möglichkeit verschiedene RMV-Services kostenlos in Anspruch zu nehmen. Dem Nutzer steht z. B. eine barrierefreie Verbindungsauskunft zur Verfügung, ein verbundweites Managementsystem zur Einreichung von Kundenanliegen und Informationen zu Mobilität.

3.2.3. Registrierung bei meinRMV

Ist der Nutzer noch nicht bei meinRMV registriert, so kann er dies in RMVgo über "Mehr" → Mein Account → Registrieren durchführen. Befindet sich der Nutzer im Fahrkartenauswahlprozess und wählt er die Zahlungsweise meinRMV-Account, wird er zur Registrierung aufgefordert und muss nun zunächst die Registrierung durchführen und abschließen (Anklicken des per E-Mail zugesandten Links binnen 72 Stunden).

Die Registrierung richtet sich nach den unter Ziffer 3.1.2. formulierten Vorgaben. Bei der smartphonebasierten Nutzung wird der Dienst RMV-HandyTicket mit der Registrierung automatisch aktiviert.

Ist der Nutzer bereits bei meinRMV registriert und der Dienst RMV-HandyTicket aktiviert, kann er sich mit seiner bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem gewählten Passwort direkt unter "Mehr" einloggen oder, soweit er sich im Fahrkartenauswahlprozess befindet, wenn er systemseitig hierzu aufgefordert wird.

Nach erfolgreichem Login via RMVgo bleibt der Nutzer für die nächsten 14 Tage eingeloggt und kann die RMV-Dienste ohne erneutes Login nutzen. Bei Verwendung eines anmeldepflichtigen Service in der App, wie zum Beispiel dem Ticketkauf oder dem Aufruf von "Mein Account" innerhalb der 14 Tage, wird die 14-Tage-Frist zurückgesetzt und beginnt erneut zu laufen. Soweit kein anmeldepflichtiger Service genutzt wird oder "Mein Account" aufgerufen wird, erfolgt nach Ablauf der 14-Tage-Frist ein automatischer Log-out. Abweichend hiervon kann ein technisch veranlasster Log-out von den RMV-Diensten und somit auch vom „meinRMV-Account“ jederzeit erfolgen. Zum Beispiel, wenn der Kunde eine zustimmungspflichtige Bestätigung unterlässt oder durch eine technisch bedingte Wartung der Systeme.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, diesen Prozess zu unterbinden und sich abzumelden (Log-out).

Im Übrigen können Festlegungen zur Nutzung der RMV-Dienste in meinRMV unter den Ziffern 4.1. bis 4.6. entnommen werden.

4. Vermittlungsleistungen RMV-Dienste

4.1. HandyTicket

4.1.1. Fahrkartensortiment und Zahlungsart

Im smartphonebasierten Dienst RMV-HandyTicket können Einzelfahrkarten, Tageskarten, Gruppentageskarten, das Deutschland-Ticket, das Hessenticket, der RMV-SparPass sowie Wochen-, Monats- und Jahreskarten im Erwachsenentarif ausgewählt werden. Die Auswahl des Deutschland-Tickets und des RMV-SparPass, sowie von Wochen-, Monats- und Jahreskarten (registrierte Zeitkarten) setzt eine Registrierung für meinRMV voraus. Hierzu kann der Nutzer entweder zunächst die Verbindung auswählen und sich, nach Aufforderung durch das System, für meinRMV anmelden oder sich zunächst für meinRMV anmelden und dann den Dienst uneingeschränkt nutzen. Für alle anderen Fahrkarten kann ohne Registrierung bei meinRMV die Zahlungsart PayPal ausgewählt werden.

Einzelfahrkarten und Tageskarten sind auch für Kinder auswählbar. Eigentümer einer gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 können diese außerdem bei der Auswahl von Einzelfahrkarten angeben. Inhaber des RMV-SparPass können diesen bei der Auswahl von Einzelfahrkarten und Tageskarten im Erwachsenentarif angeben.

Fahrkarten der Übergangstarife zu anderen Verbundgebieten sind beim RMV HandyTicket nur eingeschränkt verfügbar.

4.1.2 Deutschland-Ticket

Möchte der Nutzer das Deutschland-Ticket wählen, muss er bei meinRMV registriert sein.
Die Vereinbarung über den Kauf des Deutschland-Tickets wird zwischen dem Nutzer und der Verkäuferin Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main (rms) geschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop","RMV-HandyTicket" sowie die Services "RMV PrepaidRabatt-Guthaben und "RMV-SparPass"

4.1.3. RMV-In/Out

RMV-In/Out ist eine besondere Variante des Verkaufsdienstes „RMV-HandyTicket“, für den entsprechend eine Registrierung bei meinRMV Voraussetzung ist.

Für die Nutzung von RMV-In/Out ist die Aktivierung des Verkaufsdienstes RMV-HandyTicket und zusätzlich die Anmeldung zu RMV-In/Out in der App RMVgo notwendig. Letztere setzt die Zustimmung zu den AGB und zu der besonderen Datenschutzerklärung per Opt-in und die anschließende Betätigung des Buttons „RMV-In/Out freischalten“ voraus.

Die Vereinbarung über den Kauf des RMV-In/Out HandyTicket wird zwischen dem Nutzer und der Verkäuferin Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main (rms) geschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop","RMV-HandyTicket" sowie die Services "RMV PrepaidRabatt-Guthaben und "RMV-SparPass"

4.1.4. Services HandyTicket inklusive RMV-In/Out

Bei der Nutzung des Dienstes RMV-HandyTicket einschließlich RMV-In/Out mit dem meinRMV-Account wird die Rechnung des Verkäufers (rms) über den Kauf in elektronischer Form per E-Mail sowie unter meinRMV zur Verfügung gestellt. Ebenso können Einzel- und Sammelbelege zu RMV-HandyTicket-Käufen bezogen werden. In RMVgo können Nutzer zudem ihre Daten im Dienst RMV-HandyTicket unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten" ändern.

4.1.5. RMV-PrepaidRabatt

Möchte der Nutzer die Zahlungsvariante RMV-PrepaidRabatt wählen, muss er bei meinRMV registriert sein. Das Aufladen des RMV-Prepaid-Guthabens erfolgt in festen Beträgen von jeweils 40,00 € bis zu einer Obergrenze von max. 200,00 € durch Bestätigung des Buttons "Guthaben jetzt aufladen" in RMVgo. Die Aufladung wird dem vom Nutzer gewählten Zahlungsmittel (SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder Abrechnung über Kreditkarte) belastet und unmittelbar auf das Konto der Verkäuferin Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main - rms gebucht. Der Nutzer wird über die erfolgreiche Aufladung und den Aufladungsbetrag in RMVgo informiert (Pop-up). Der Nutzer kann sich die jeweils aktuelle Höhe des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens in RMVgo über "Mehr" → Mein Account → RMV-PrepaidRabatt anzeigen lassen.

Die Vereinbarung über die Nutzung eines RMV-PrepaidRabatt-Guthabens wird zwischen dem Nutzer und der Verkäuferin Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main – rms auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer kann die Vereinbarung über die Nutzung des RMV-PrepaidRabatt-Guthabens jederzeit durch Anklicken des Buttons "Jetzt erstatten" in RMVgo über "Mehr" → Mein Account → RMV-PrepaidRabatt mit Wirkung für die Vereinbarung zwischen Nutzer und Verkäuferin rms mit sofortiger Wirkung beenden. Ist dies der Fall, wird der Vorgang systemseitig geprüft und die Auszahlung des Restguthabens vom Konto der Verkäuferin rms auf das in meinRMV hinterlegte Konto des Nutzers automatisiert veranlasst.

Besitzt der Nutzer ein RMV-PrepaidRabatt-Guthaben, so hat er zu beachten, dass dieses mit Deaktivierung des Dienstes RMV-HandyTicket oder mit der Deaktivierung des meinRMV-Accounts automatisch ebenfalls deaktiviert wird. Hat der Nutzer den Dienst RMV-HandyTicket oder seinen meinRMV-Account deaktiviert, ohne zuvor unter RMV-PrepaidRabatt den Button "Guthaben jetzt erstatten" zu betätigen, muss der Nutzer für die Auszahlung eventuell vorhandenen Restguthabens einen entsprechenden Antrag bei der Verkäuferin rms unter www.rmv.de/kundenanliegen stellen.

Der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Nutzer den RMV-Dienst deaktiviert, und endet mit Ablauf des darauffolgenden dritten Jahres. Nach Ablauf der Frist ist keine Auszahlung des Restguthabens mehr möglich

4.1.6 RMV-SparPass

Möchte der Nutzer die Rabattkarte RMV-SparPass wählen, muss er bei meinRMV registriert sein.
Die Vereinbarung über die Nutzung der Rabattkarte RMV-SparPass wird zwischen dem Nutzer und der Verkäuferin Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main (rms) geschlossen. Die Gültigkeit der Rabattkarte wird bei jedem Vorgang systemseitig geprüft.4.2. RMV-TicketShop

4.2. RMV-TicketShop

Der Dienst RMV-TicketShop kann nur mit Anmeldung bei meinRMV genutzt werden. Hierzu kann der Nutzer entweder

zunächst die Verbindung auswählen und sich, nach systemseitiger Aufforderung, für meinRMV anmelden

oder

sich erst für meinRMV anmelden

und dann den Dienst uneingeschränkt nutzen.

Im internetbasierten Dienst RMV-TicketShop können nur ausgewählte Zeitkarten aus dem RMV-Fahrkartensortiment und keine Einzelfahrkarten ausgewählt werden. Die Zustellung der jeweiligen Fahrkarte erfolgt als eTicket (Chipkarte) oder als Papierfahrkarte oder die elektronische Fahrkarte wird dem Nutzer auf seiner bereits vorliegenden, bei meinRMV registrierten (siehe 4.3.) Chipkarte zur Verfügung gestellt. Die Fahrkartenbestellungen haben je nach Fahrkartenart bestimmte Vorlauffristen. Das elektronische System ist so eingerichtet, dass nur Fahrkarten für Gültigkeitstage ausgewählt werden können, die diese Vorlauffristen berücksichtigen.

4.2.1 Deutschland-Ticket

Möchte der Nutzer das Deutschland-Ticket wählen, muss er bei meinRMV registriert sein.
Die Vereinbarung über den Kauf des Deutschland-Tickets wird zwischen dem Nutzer und der Verkäuferin Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main (rms) geschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop","RMV-HandyTicket" sowie die Services "RMV PrepaidRabatt-Guthaben und "RMV-SparPass"

4.3. Chipkartenverwaltung

Der Dienst Chipkartenverwaltung kann nur mit Anmeldung bei meinRMV und nur in Verbindung mit dem Dienst RMV-TicketShop genutzt werden. Unter meinRMV à Meine Chipkarten können Nutzer ihre Chipkarte online selbst registrieren. Die Registrierungsdaten (Chipkartennummer und Passwort) werden mit Zustellung der Chipkarte vom Vertragspartner ausgegeben. In meinRMV registrierte Chipkarten können für eine Bestellung im RMV-TicketShop verwendet werden. Die Registrierung kann jederzeit durch den Nutzer aufgehoben werden. Ausgenommen von der Möglichkeit der Registrierung sind Chipkarten, die durch die Vertragspartner Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), ESWE Verkehrsgesellschaft mbH (ESWE) und HEAG mobilo (Darmstadt) ausgegeben werden.

Der Nutzer kann unter "Meine Chipkarten verwalten" verschiedene Informationen zu den auf seiner Chipkarte gespeicherten eTickets sowie Daten und Berechtigungsnachweise abrufen und einzelne hierfür freigegebene Angaben bei Bedarf ändern.

Eine Ersatz-Chipkarte kann über meinRMV kostenpflichtig bestellt werden. Bei Bestellung wird dem Nutzer eine Rechnung in Höhe von 10,00 € durch den für ihn zuständigen Vertragspartner zugestellt. Mit Bestellung einer Ersatz-Chipkarte wird automatisch die zu ersetzende Chipkarte gesperrt.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH für die Verkaufsdienste "RMV-TicketShop","RMV-HandyTicket" sowie die Services "RMV PrepaidRabatt-Guthaben und "RMV-SparPass"

4.4. RMV-Info-Mailing

Mit dem RMV-Info-Mailing erhalten Nutzer auf ihre Interessen abgestimmte Informationen per E-Mail zu Fahrkarten- und Tarifangeboten und zu Themen aus den Bereichen Freizeit und Mobilität im RMV-Gebiet.

Die Aktivierung sowie Deaktivierung des Dienstes RMV-Info-Mailing erfolgt über die Auswahl der entsprechenden Checkbox und durch Betätigung des "Speichern"-Buttons.

4.5. RMV-Couponing

Über das Kundenportal meinRMV kann nach Auswahl der Dienste RMV-HandyTicket und/oder RMV-TicketShop und vor dem Kauf einer Fahrkarte ein gültiger Coupon-Code in die hierfür vorgesehene Eingabemaske eingefügt werden. Ergibt die Validierung des Coupon-Codes, dass dieser nicht/nicht mehr gültig ist, erhält der Nutzer eine Fehlermeldung.

Für die Nutzung von Coupons/eCoupons und die mit ihnen verbundenen Coupon-Codes sind die Nutzungsbedingungen für das Couponing zu akzeptieren.

5. Geschäftsfähigkeit

Jeder Nutzer, der die internet- und smartphonebasierten RMV-Dienste nutzen möchte, muss voll geschäftsfähig sein.

6. Kündigung

Der RMV kann die Nutzung des "meinRMV-Accounts", die Nutzung der RMV-Dienste und der Apps des RMV jederzeit in Textform (§ 126b BGB) an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung des Nutzungsverhältnisses werden alle Stamm- und Nutzungsdaten nach Zugang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse innerhalb eines Monats gelöscht.

7. Datenschutz

Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und der Fahrkartenauswahl vom Nutzer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie werden ausschließlich für Zwecke der Vermittlung und Durchführung der internet- und smartphonebasierten RMV-Dienste sowie für die Online-Freischaltung des SEPA-Lastschriftverfahrens durch die Tink AB (Vasagatan 11, 111 20 Stockholm, Schweden), genutzt. Es gelten die Datenschutzhinweise unter https://www.rmv.de/c/de/rechtliche-hinweise/datenschutz.

8. Geschuldete Verfügbarkeit

Der RMV schuldet die unentgeltlichen RMV-Dienste nur im Rahmen der vom RMV jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit. Wir erbringen unsere Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Ausfallzeiten von regelmäßiger oder sporadischer Wartung sind hierin eingeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen sind.

9. Datum und Uhrzeit

Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, sind das angezeigte Server-Datum sowie die Server-Zeit von www.rmv.de ausschlaggebend.

10. Deaktivierung und Löschung der Nutzerdaten bei Nichtnutzung

Der RMV ist berechtigt, den meinRMV-Account des Nutzers und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von 12 Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu deaktivieren und, soweit keine Forderungen oder gesetzliche Fristen entgegenstehen, zu löschen.

11. Rechtswahl/Sprache

1. Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).

2. Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

12. Online-Streitbeilegungsplattform

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de.

Stand: 30.07.2025