Allgemeine Fragen

Allgemein, Serviceangebote

Wohin kann ich mich bei Fragen, Anregungen oder Kritik zum Angebot des RMV wenden?

Ihre Meinung zu den Angeboten im RMV ist uns wichtig. Mit Ihren Fragen, Anregungen, Kritik oder Lob können Sie sich ganz einfach online an uns wenden: https://www.rmv.de/c/de/Service/ oder www.rmv.de > „Service“ > „Service für Anfragen und Kritik“.

Für Auskünfte zu Fahrtmöglichkeiten, Preisen und Serviceangeboten im RMV stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des RMV-Service-Telefons rund um die Uhr zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 069 - 24 24 80 24.

Wie erhalte ich aktuelle Informationen bei Verspätungen oder Betriebsstörungen?

Die aktuellen Hinweise finden Sie auf der Startseite www.rmv.de in der linken Spalte. Alle Verkehrsmeldungen stehen Ihnen unter www.rmv.de > „Fahrplanauskunft“ > „Aktuelle Hinweise“ > „Alle Verkehrsmeldungen“ zur Verfügung. Hier können Sie auch den RSS-Feed abonnieren.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen, Hinweise, Lob, aber auch Kritik unter www.facebook.com/RMVdialog und www.twitter.com/RMVdialog.

Sie wünschen sich die aktuellen Störungsmeldungen per Tweet? Auch das ist kein Problem. Folgen Sie uns unter www.twitter.com/RMVinfo

Für weitere Informationen und persönliche Auskünfte stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des RMV-Service-Telefons rund um die Uhr zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Nummer 069 - 24 24 80 24.

Bekomme ich den Fahrpreis bei Verspätungen oder Fahrtausfällen erstattet und gibt es darüber hinaus noch Erstattungsmöglichkeiten für Kosten, die in Folge von Fahrtausfällen oder Verspätungen entstanden sind?

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Fahrtkosten ganz oder teilweise erstattet. Ebenso können unter festgelegten Voraussetzungen Ausgaben für Taxifahrten geltend gemacht werden. Zu den jeweiligen Bedingungen und wie es funktioniert, können Sie sich informieren auf: www.rmv.de > „Service“ > „Garantien & Fahrgastrechte“ > „RMV-10-Minuten-Garantie“ oder „Mobilitätsgarantie Persönliche Jahreskarte“ oder „Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr“.

Erstattungen oder Entschädigungen, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Kundengarantien liegen, können nach Bestimmung unserer gemeinsamen Beförderungsbedingungen nicht ermöglicht werden.

Wo kann ich nach Fundsachen fragen, die in Bahn oder Bus vergessen wurden?

Da es im RMV kein zentrales Fundbüro gibt, können Sie sich bei Fragen zu verlorenen Gegenständen an das Verkehrsunternehmen wenden, mit dem Sie gefahren sind. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf www.rmv.de > „Service“ > „Kontakt“ > „Ansprechpartner vor Ort“.

Wenn Sie nicht wissen, um welches Verkehrsunternehmen es sich gehandelt hat, helfen Ihnen die Mitarbeiter des RMV-Service-Telefons gerne weiter. Diese erreichen Sie unter der Nummer 069 - 24 24 80 24.

Was kostet die Fahrradmitnahme im RMV?

Die Mitnahme von Fahrrädern ist für die Kunden im RMV generell kostenlos. Allerdings bitten wir Sie dabei zu beachten, dass für die geplante Mitnahme bestimmte allgemeine Regelungen und teilweise auch Einschränkungen aufgrund der Bedingungen bei einzelnen Verkehrsmitteln oder Linien bestehen. Die für Ihre Fahrt ggf. geltenden Regelungen einzelner Verkehrsunternehmen finden Sie unter www.rmv.de > „Linien & Netze“ > „Unterwegs mit“ > „Fahrrad“ > „Fahrradmitnahme“.

Fahrkarten

Wie lange ist meine RMV Einzelfahrkarte gültig?

Einzelfahrkarten berechtigten mit sofortigem Fahrtantritt zu einer Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln des RMV ohne Unterbrechung mit beliebigem Umsteigen unter Wahrung des jeweils nächstmöglichen Anschlusses auf das Fahrtziel hin (keine Rundfahrten).

Wo finde ich die Preise für meine Fahrten im RMV?

Die für Ihre jeweilige Reiseroute geltenden Preise für RMV Einzelfahrkarten und Zeitkarten können Sie auf www.rmv.de > „Fahrkarten“ > „Tarifauskunft“ ermitteln.

Wie erkenne ich, in welchem Bereich meine Fahrkarte gültig ist?

Das RMV-Gebiet ist in Tarifgebiete aufgeteilt, die mit Nummern gekennzeichnet sind. Alle Stationen und Haltestellen, also jeder mögliche Start- und Zielpunkt ist den jeweiligen Tarifgebieten zugeordnet. Für welche Tarifgebiete Ihre Fahrkarte gültig ist, können sie auf www.rmv.de >„Fahrkarten“ > „Tarifauskunft“ ermitteln.

Gilt eine mit BahnCard ermäßigte RMV-Einzelfahrkarte auch im Bus?

Die mit der BahnCard ermäßigten RMV-Einzelfahrkarten gelten ausschließlich in Nahverkehrszügen und S-Bahnen und haben daher in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen keine Gültigkeit. Weitere Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten Ihrer BahnCard im RMV finden Sie finden Sie auf www.rmv.de > „Fahrkarten“ > „Alle Fahrkarten im Überblick“ > „DB-Kooperationsfahrkarten“ > „BahnCard 25 und BahnCard 50“.

Gilt meine DB Fahrkarte auch für die Weiterfahrt mit Bus oder U-Bahn?

Fahrkarten, die Sie zum Tarif der DB AG gekauft haben, können nur mit einer sogenannten „City-Option“ zur begrenzten Weiterfahrt mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen im RMV-Gebiet genutzt werden. Die „City-Option“ muss auf der Fahrkarte vermerkt sein, umfassende Informationen erhalten Sie zur „City-Option“ („City-Ticket“, „City mobil“ und „Mobility BahnCard 100“) erhalten Sie auf www.rmv.de > „Fahrkarten“ > „Alle Fahrkarten im Überblick“ > „DB-Kooperationsfahrkarten“.

Warum gibt es im RMV keinen Vorverkauf von Einzelfahrkarten?

Der Verbundtarif im RMV bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Verbundverkehrsmittel innerhalb eines bestimmten räumlichen Gültigkeitsbereichs mit einer einzigen Fahrkarte zu nutzen. Da die Fahrkarten nicht aktiv durch Zugbegleitpersonal oder die Fahrgäste selber entwertet werden, können RMV-Einzelfahrkarten nur unmittelbar vor Fahrtantritt gelöst werden. Sie sind durch den Aufdruck des Datums des jeweiligen Kauftages und der aktuellen Uhrzeit bereits entwertet und berechtigten bei sofortigem Fahrtantritt zu einer Einzelfahrt ohne Unterbrechung mit beliebigem Umsteigen auf das Fahrtziel hin. Detaillierte Informationen finden Sie auf www.rmv.de > „Fahrkarten“ > „Alle Fahrkarten im Überblick“.

Der RMV bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, bestimmte Fahrkarten im Internet oder mit dem Handy zu kaufen www.rmv.de > „Fahrkarten“ > „RMV-App & RMV-HandyTicket“.

Was kann ich bei einer Kontrolle tun, wenn ich meine persönliche Zeitkarte nicht dabei habe?

Unabhängig davon welche Fahrkartenart Sie nutzen, ist es wichtig, diese immer dabei zu haben. Sollten Sie doch einmal vergessen haben, Ihre persönliche Zeitkarte mitzunehmen, müssen bei einer Fahrkartenkontrolle die Personalien angegeben werden und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für das „Erhöhte Beförderungsentgelt“. Sind Sie in Besitz einer personalisierten Zeitfahrkarte, reduziert sich das „Erhöhte Beförderungsentgelt“ auf eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 €, wenn Sie den Beleg über das „Erhöhte Beförderungsentgelt“ und Ihre gültige Zeitkarte innerhalb einer Woche nach Feststellung an einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens vorlegen. Dies gilt nicht für übertragbare Zeitkarten des RMV, die Sie auch jederzeit an andere Personen ausleihen können.

Ich habe eine RMV-Zeitkarte und möchte in einen Ort im RMV-Gebiet fahren, für den meine Fahrkarte keine Gültigkeit hat. Was kann ich tun?

Als Inhaber einer RMV Zeitkarte können Sie Anschlussfahrkarten zu Zielen, die außerhalb des räumlichen Gültigkeitsbereichs Ihrer Zeitkarte liegen, kaufen. Detaillierte Informationen, wie Sie die Anschlussfahrkarte erhalten und was zu beachten ist, finden Sie auf www.rmv.de > „Fahrkarten“ > „Alle Fahrkarten im Überblick“ > „Einzelfahrkarten“ > „Anschlussfahrkarte“.