Klassenausflüge leicht gemacht:
Mit dem Schulausflugticket Hessen entdecken!​​​​​​​

Das neue Schulausflugticket: Einfach. Praktisch. Für unsere Schulen.

Ein Ticket, das Klassenfahrten und Ausflüge in ganz Hessen und sogar darüber hinaus ermöglicht. Finanziert vom Land Hessen, bietet es Schulklassen der Primarstufe und Sekundarstufe I die Möglichkeit, die Vielfalt Hessens mit Bus und Bahn zu erfahren.

Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQ

Das Schulausflugticket auf einen Blick

Schulausflugticket
Gültigkeitszeitraum vom 04.09.2023 bis zum 31.12.2024
Preis kostenlos (finanziert durch das Land Hessen)
Gültigkeit das Schulausflugticket gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen Begleitbogen für die jeweilige Klassenfahrt oder den jeweiligen Schulausflug
Bestellung das Schulausflugticket wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt
Hessenweit gültig im Nah- und Regionalverkehr (nicht im Fernverkehr, z.B. ICE, IC, EC)
Begleitpersonen pro Schulklasse ist je eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson zugelassen
unbegrenzte Klassengröße es besteht keine Mindest- oder Maximalgröße bei der Personenzahl der Schulklasse
Bestellung das Schulausflugticket wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt
Papierticket das Schulausflugicket wird als fälschungssichere Papierfahrkarte ausgegeben

Wo gilt das Schulausflugticket?

Mit dem Schulausflugticket können alle Busse und Nahverkehrszüge (kein EC, IC, ICE oder Flixtrain) durch ganz Hessen und zu allen hier dargestellten Haltepunkten über die Landesgrenzen hinaus genutzt werden.

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Gut zu wissen

Es besteht keine Mindest- oder Maximalgröße bei der Personenzahl der Schulklasse. Außerdem ist pro Schulklasse je eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson zugelassen.

Fragen und Antworten

Das Schulausflugticket berechtigt zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn zu Ausflugszwecken im Schulalltag hessischer Schulen. Es kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Begleitung einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson genutzt werden und wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt.

Das Ticket ist ausschließlich im Regelverkehr (gemäß festgelegtem und veröffentlichtem Fahrplan) in ganz Hessen zu beliebig vielen Fahrten in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Wagenklasse, gültig.

Das Schulausflugticket kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I für Klassen- fahrten und Schulausflüge genutzt werden. Es sind pro Schulklasse je eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson, wie zum Beispiel eine Sozialarbei- terin, ein Sozialarbeiter, oder ein Elternteil, zugelassen.

Wird die Schulklasse darüber hinaus von weiteren Personen begleitet, benötigen diese jeweils eine gesonderte für die Fahrt gültige Fahrkarte.

Eine Mindest- oder Maximalgröße bei der Personenzahl der Schulklasse besteht nicht. Auch klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen der Primarstufe und der Sekundar- stufe I, zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, können das Schulausflugticket für Schulausflüge nutzen.

Mit steigender Größe muss die Klasse unter Umständen auf mehrere Fahrten oder Fahrzeuge aufgeteilt werden. In diesem Fall ist ein weiteres Schulausflugticket mitzuführen.

Das Schulausflugticket gilt vom 4. September 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Das Ticket ist mit dem Gültigkeitszeitraum bedruckt und ist mit einem Schulstempel zu versehen. 

Das Schulausflugticket gilt analog zum Schülerticket Hessen in allen Bussen, Straßenbahnen, RegioTram-Fahrzeugen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen in Hessen sowie teilweise auch bundesländerübergreifend in angrenzenden Gebieten, die nachfolgend konkretisiert werden. Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen auch genutzt werden. Die Nutzung von aufpreispflichtigen Angeboten, wie beispielsweise On-Demand- und AST-Verkehre, bedarf eines Zuschlags je Person. Die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/ICE/EC) ist ausgeschlossen.

Das Schulausflugticket kann, analog zur Gültigkeit des hessenweiten Schülertickets, ebenfalls zu folgenden Zielen außerhalb der hessischen Landesgrenzen genutzt werden :

An den Grenzen des NVV bis

  • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
  • m Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
  • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
  • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien RB6 und 260,

Über die Grenzen des RMV hinaus

  • bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen),
  • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen),
  • auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,
  • auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth,
  • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal,
  • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen,
  • auf der Linie 570 im Aartal (VRM) sowie
  • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz),

In den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis

  • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim sowie
  • zur Stadt Eberbach,
  • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz und
  • in Mainz.

Wer mit einem Schulausflugticket über den oben genannten Gültigkeitsbereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schulausflugtickets bis zur Zielhaltestelle.

Das Schulausflugticket kann für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden. Die Fahrt muss als Gruppenfahrt erfolgen. Die Nutzung des Schulausflugtickets für den regulären Unterrichtsbetrieb, etwa Fahrten zum Schwimm- oder Sportunterricht, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fahrten im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sowie für Fahrten in den hessischen allgemeinen Schulferien.

Das Schulausflugticket gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen Begleitbogen für die jeweilige Klassenfahrt oder den jeweiligen Schulausflug.

Jede Fahrt muss in einem dafür vorgesehenen Schulausflugticket-Begleitbogen vor Fahrtantritt dokumentiert werden. Bei mehrtägigen Ausflü- gen ist je Ausflugstag und Klasse, an dem der ÖPNV genutzt wird, ein Begleitbogen auszufüllen. Das Ticket oder die Tickets sowie der Begleit- bogen sind während der gesamten Fahrtzeit von der Lehrkraft oder der Begleitperson mitzufüh- ren. Die für die Klassenfahrt oder den Schulaus- flug verantwortliche Person muss sich als Personal der durch Stempelaufdruck auf dem Schulaus- flugticket angegebenen Schule ausweisen können. Die Schulleitung kann diesen Nachweis formlos in einem einfachen Papierdokument mit Schulstempel ausstellen.

Der Begleitbogen ist vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit dem Schulstempel versehen, während der Fahrt mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen.
Der Begleitbogen sowie eine Mustervorlage für die Bescheinigung zum Tätigkeitsnachweis des Schulpersonals finden Sie unter www.schuelerticket.hessen.de

Der Schulausflugticket-Begleitbogen wird jeweils nur für einen Tag ausgestellt und enthält folgende Angaben:

Schule, Schulstandort, Schulklasse, Datum der Fahrt, Einzelfahrt (Hin- / Rückfahrt) oder Tageskarte, Startort (falls abweichend vom Schul- standort), Zielort (bei mehreren Ausflugszielen ist das am weitesten entfernte Ziel anzugeben), Gesamtanzahl der teilnehmenden Personen und davon Anzahl der Personen ohne eigene vorhan- dene und zur Fahrt gültige Fahrkarte sowie ein Stempelfeld für die Schule.

Der Begleitbogen ent- hält keine personenbezogenen Angaben. Er ist auszudrucken, vollständig auszufüllen und

mit dem Schulstempel zu versehen. Ab dem 4. September 2023 wird ein einheitlicher Vor- druck (eine online ausfüllbare PDF-Datei) allen Schulen zur Verfügung gestellt.

Bei Schulausflug- bzw. Klassenfahrten ist die Kapazität der genutzten Verkehrsmittel einzuschätzen. Verbindliche Informationen zur Gruppenanmeldung sind auf den jeweiligen Internetseiten der Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN nachzulesen.

Es ist zu beachten, dass es den Verkehrsunternehmen nicht immer möglich ist, eine Kapazitätserweiterung kurzfristig vorzunehmen.

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen finanziert und steht den Schulen in Hessen kostenlos zur Verfügung.

Das Schulausflugticket wird als fälschungssichere Papierfahrkarte ausgegeben, welche mit dem Stempel der jeweiligen Schule zu kennzeichnen ist.

Das Ticket kann in einer dafür geeigneten Schutzhülle aufbewahrt werden und muss für die Kontrollen herausnehmbar sein. Die Laminierung des Tickets ist nicht erlaubt.

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt.

Grundlage für die Berechnung der zugesendeten Tickets ist die jeweilige Anzahl der Klassen in der Primarstufe und Sekundarstufe I im Schuljahr 2022/2023 pro Schule.

Die Tickets sind nicht klassengebunden und können für Klassenfahrten und Schulausflüge in der benötigten Anzahl genutzt werden.

Sollte ein Schulausflugticket in Verlust geraten, hat die betroffene Schule dies umgehend dem RMV unter Angabe des Zeitpunktes des bekannt gewordenen Verlustes, der Schule, dem Schulort sowie der Fahrkartennummer zu melden. Zu diesem Zweck hat jede Schule die Nummern der Schulausflugtickets (auf der Fahrkarte in der Fußzeile rechts) zu dokumentieren.

Für Verlustmeldungen an den RMV stehen folgende Adressen zur Verfügung: