Klassenausflüge leicht gemacht

Mit dem Schulausflugticket Hessen entdecken

Das Schulausflugticket macht Ausflüge für Schulklassen der Primar- und Sekundarstufe I besonders unkompliziert: einfach einsteigen und Hessen entdecken – bequem mit Bus und Bahn.

Möglich wird das durch die Finanzierung des Landes Hessen. So wird die Vielfalt der Region für Schulen leichter erlebbar.

Weitere Infos finden Sie in unseren FAQ

Das Schulausflugticket auf einen Blick

Schulausflugticket
Gültigkeitszeitraum gültig vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres
Preis Kostenlos (finanziert durch das Land Hessen)
Gültigkeit Nur in Verbindung mit dem zugehörigen Begleitbogen für die jeweilige Klassenfahrt oder den Schulausflug
Bestellung Wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt
Gültigkeitsbereich Hessenweit im Nah- und Regionalverkehr (nicht im Fernverkehr, z.B. ICE, IC, EC)
Begleitpersonen Pro Schulklasse sind eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson zugelassen
Klassengröße Keine Mindest- oder Maximalanzahl an teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
Ticketform Fälschungssichere Papierfahrkarte

Wo gilt das Schulausflugticket?

In diesen Gebieten gilt das Schulausflugticket

Das Schulausflugticket gilt in ganz Hessen in allen Bussen und Nahverkehrszügen sowie an ausgewählten Haltepunkten außerhalb Hessens. Fernverkehrszüge (EC, IC, ICE) und der Flixtrain sind ausgeschlossen.

 Gültigkeitsbereich als PDF herunterladen

Gut zu wissen

Egal ob kleine Lerngruppe oder große Klasse – die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist nicht begrenzt. Es gibt keine Mindest- oder Maximalanzahl.
Jede Klasse wird von einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson begleitet.

Fragen und Antworten

Mit dem Schulausflugticket fahren hessische Schulklassen der Primar- und Sekundarstufe I für Ausflüge im schulischen Rahmen kostenlos mit Bus und Bahn. Das Land Hessen stellt das Ticket allen berechtigten Schulen zur Verfügung. Es gilt nur in Begleitung einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson.

Sie können das Ticket für beliebig viele Fahrten mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Klasse nutzen.

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen finanziert und ist für berechtigte Schulen kostenlos verfügbar.

Berechtigte Schulen bekommen das Schulausflugticket vom landhessen als fälschungssichere Papierfahrkarte. Vor Nutzung müssen Sie das Ticket mit dem Schulstempel versehen.

Bitte bewahren Sie das Ticket in einer geeigneten Schutzhülle auf. Es muss für Kontrollen gut lesbar und entnehmbar sein. Eine Laminierung ist nicht erlaubt.

Die Zahl der Schulausflugtickets richtet sich nach der Anzahl der Klassen in der Primarstufe und Sekundarstufe I des vorherigen Schuljahrs.

Die Tickets sind nicht an bestimmte Klassen gebunden und können flexibel für Ausflüge in der jeweils benötigten Anzahl genutzt werden.

Das Schulausflugticket kann von hessischen Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden. Pro Schulklasse sind eine Lehrkraft und eine weitere volljährige Begleitperson, wie z.B. eine Sozialarbeiterin, ein Sozialarbeiter oder ein Elternteil, zugelassen. 

  • Weitere Begleitpersonen benötigen ein eigenes Ticket.
  • Es gibt keine Mindest- oder Maximalgröße der Schulklassen. Auch klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen der Primarstufe und der Sekundarstufe I, wie Arbeitsgemeinschaften, können das Schulausflugticket nutzen.
  • Bei größeren Gruppen kann es notwendig sein, diese auf mehrere Fahrten oder Fahrzeuge aufzuteilen. In diesem Fall ist für jede Teilgruppe ein eigenes Schulausflugticket mitzuführen.

Das Schulausflugticket gilt jeweils vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Ticket aufgedruckt.

Bitte versehen Sie das Ticket vor der Nutzung mit dem Schulstempel.

Das Schulausflugticket kann – wie das Schülerticket Hessen – in ganz Hessen in allen Bussen, Straßenbahnen, RegioTrams, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen genutzt werden. Sie können das Ticket auch für Nachtbus- und Expressbuslinien verwenden. Für aufpreispflichtige Angebote wie RMV-OnDemand oder AST-Verkehre ist ein Zuschlag pro Person erforderlich. Die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/ICE/EC) ist ausgeschlossen.

Das Schulausflugticket kann ebenfalls zu folgenden Zielen außerhalb der hessischen Landesgrenzen genutzt werden :

An den Grenzen des NVV bis

  • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
  • im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
  • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
  • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien RB6 und 260,

Über die Grenzen des RMV hinaus

  • bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen),
  • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen),
  • auf den Linien X76, 201 und 275 im Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt (Rheinland-Pfalz),
  • auf den Linien 204 und 275 in der Gemeinde Reckenroth (Rheinland-Pfalz),
  • auf der Linie 191 in der Gemeinde Sauerthal (Rheinland-Pfalz),
  • auf der Linie LM-33 in der Gemeinde Kaltenholzhausen (Rheinland-Pfalz),
  • auf der Linie 570 im Aartal (Rheinland-Pfalz) sowie
  • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (Rheinland-Pfalz),

In den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis

  • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim sowie
  • zur Stadt Eberbach,
  • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz und
  • in Mainz.

Für Fahrten, die über diese Gebiete hinausgehen, benötigen Sie ein zusätzliches Ticket. Dieses muss ab dem letzten gültigen Halt des Schulausflugstickets bis zur Zielhaltestelle gelöst werden.

Das Schulausflugticket darf für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden – die Fahrt muss dabei als Gruppenfahrt stattfinden.

Nicht erlaubt ist die Nutzung für Fahrten im regulären Unterrichtsbetrieb, z.B. zum Schwimm- oder Sportunterricht. Auch Fahrten im Rahmen beruflicher Orientierung sowie in den hessischen Schulferien sind ausgeschlossen.

Neben dem Schulausflugticket müssen Sie den zugehörigen Begleitbogen für Ihre jeweilige Klassenfahrt oder den jeweiligen Schulausflug mitführen. Erst dann ist das Ticket gültig.

  • Dokumentieren Sie jede Fahrt vor Fahrtantritt im dafür vorgesehenen Begleitbogen. Bei mehrtägigen Ausflügen füllen Sie pro Klasse und Nutzungstag des ÖPNV jeweils einen eigenen Begleitbogen aus.
  • Drucken Sie ihn aus und versehen Sie ihn mit Ihrem Schulstempel.
  • Während der gesamten Fahrtzeit müssen Ticket und Begleitbogen von der Lehrkraft oder der Begleitperson mitgeführt werden. Bei Ticketkontrollen zeigen Sie beide Dokumente auf Verlangen vor.
  • Die verantwortliche Person muss sich als Teil  des Schulpersonals ausweisen können. Eine formlose Bescheinigung mit Schulstempel reicht aus. Eine Muster finden Sie unter schuelerticket.hessen.de.
  • Die Fahrten – besonders mit dem Bus – sollten vorher beim jeweiligen Verkehrsunternehmen angemeldet werden. 

Für hessischen Schulen steht das „Online-Fahrtenbuch“ zur Verfügung. Dort können Sie den Begleitbogen erstellen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Benutzerhandbuch „Fahrtenportal (Schulausflugticket-Begleitbogen)“.

Der Schulausflug-Begleitbogen gilt jeweils für einen Kalendertag und enthält folgende Angaben:

  • Schule 
  • Schulstandort
  • Schulklasse
  • Datum der Fahrt
  • Einzelfahrt (Hin- / Rückfahrt) oder Tageskarte
  • Startort (falls abweichend vom Schul- standort)
  • Zielort (bei mehreren Ausflugszielen ist das am weitesten entfernte Ziel anzugeben)
  • Anzahl aller teilnehmenden Personen und davon die Anzahl ohne eigene, für die Fahrt gültige Fahrkarte
  • Stempel der Schule

Der Begleitbogen enthält keine personenbezogenen Daten. Drucken Sie ihn nach Erstellung aus und versehen Sie ihn mit Datum, Unterschrift und Schulstempel.

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt.

Bei Schulausflügen müssen Sie die Kapazität der genutzten Verkehrsmittel einschätzen. Anmeldungen zu Gruppenfahrten tätigen Sie bitte direkt beim örtlich-zuständigen Verkehrsunternehmen im jeweiligem Verbundgebiet.

Bitte beachten Sie, dass es den Verkehrsunternehmen nicht immer möglich ist, eine Kapazitätserweiterung kurzfristig vorzunehmen.

Bei Verlust eines Schulausflugtickets informiert die Schule den RMV umgehend. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Zeitpunkt des bekannt gewordenen Verlusts
  • Name der Schule
  • Schulort
  • Fahrkartennummer (unten rechts auf dem Ticket)

Damit der Verlust korrekt gemeldet werden kann, sollte die Schule die Ticketnummern dokumentieren.

Für Verlustmeldungen an den RMV stehen folgende Adressen zur Verfügung: