RMV-TicketPortal FAQ

Fragen und Antworten

Wenn Sie ein Abo beantragen, haben Sie die Auswahl zwischen einem „Wallet-Ticket“ und einer „Chipkarte“. Die Unterschiede im Gebrauch sowie zu den Bestellfristen und der Beginn der Gültigkeit finden Sie hier:

Wallet-Ticket: 

  • Wird in Ihre Apple- oder Google-Wallet auf Ihrem Smartphone gespeichert
  • Kann innerhalb des laufenden Monats rückwirkend zum Monatsersten* oder vorab für den Monatsersten der nächsten zwei Monate beantragt werden 
  • Es gibt keine Bestellfristen wie bei der Chipkarte
  • Abonnement aktualisiert sich automatisch jeden Monat in Ihrer Wallet bis es gekündigt wird

Chipkarte: 

  • Muss spätestens zum 10. eines Monats beantragt und bis zum 11. vom Arbeitgeber freigegeben werden, damit die Gültigkeit zum nächsten Monatsersten starten kann
  • Wird vor Gültigkeitsbeginn postalisch zugestellt
  • Für den laufenden Monat ist eine Beantragung der Chipkarte nicht möglich, da der Postversand nicht rechtzeitig erfolgen kann

Bitte beachten Sie:
Sowohl die Abo-Beantragung via Wallet-Ticket als auch auf der Chipkarte muss von Ihrem Arbeitgeber freigegeben werden. Das D-Ticket Job wird immer als voller Monat berechnet, auch wenn dieses für den bereits laufenden Monat beantragt wird.

*Bitte beachten Sie die Vorgaben und Konditionen Ihres Arbeitgebers.

Ja, Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihr Arbeitgeber Ihren Abo-Antrag freigegeben oder abgelehnt hat.

Ein zusätzlicher Beleg wird aktuell nicht angeboten. Das Ticket selbst dient als Nachweis

In diesem Fall wird die Abo-Beantragung automatisch abgelehnt. Sie haben danach zwei Möglichkeiten:

  • Sie können das Abo für den nächsten Monat erneut als Chipkarte beantragen - bitte beachten Sie die Bestellfrist.
  • Sie können das Abo für den gewünschten Monat als Wallet-Ticket beantragen - dies ist ohne Bestellfrist jederzeit möglich.

Hilfe & Support

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.