Flexibel und unabhängig:
Mit dem Schülerticket Hessen

Chipkarte eTicket Hessen

Das Schü­ler­ti­cket Hes­sen ist die per­sön­li­che Jah­res­kar­te für alle Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Aus­zu­bil­den­de, die in Hes­sen woh­nen, hier zur Schu­le gehen oder eine Aus­bil­dung ma­chen. Sie erhalten das Ticket online im RMV-TicketShop oder im Vor­ver­kauf bei den Ver­triebs­stel­len von RMV, NVV und VRN – jeweils zum Monatsbeginn.

Steigen Sie mit dem Schü­ler­ti­cket Hes­sen einfach ein und fahren Sie los – egal wann, egal wo. Fahren Sie ein Jahr lang mit Bus und Bahn in ganz Hessen und sogar in den Ferien. Sie entscheiden, ob sie den Betrag von 379,00 € auf einmal oder bequem in 12 Monatsraten zahlen.

Das Schülerticket Hessen:
Ein Jahr voller Vorteile

Mit dem Schülerticket Hessen sind Sie ganz ohne den Taxidienst der Eltern flexibel unterwegs. Einfach einsteigen und schon auf dem Weg Freundinnen und Freunde im Bus oder in der Bahn treffen.

So einfach geht's:

Das Schülerticket Hessen bestellen

Unter 18 Jahre alt? – Dann reicht ein Nachweis über Alter und Wohnsitz. Bei einem Wohnsitz außerhalb Hessens ist zusätzlich eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des ausbildenden Betriebs erforderlich.
Und ganz wichtig: Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten muss vorliegen.

Schon 18 Jahre oder älter? – In diesem Fall ist einmal im Jahr ein Nachweis der Schule oder dem ausbildenden Unternehmen direkt auf dem Bestellschein notwendig.

Mädchen vor einem Laptop mit geöffnetem RMV Ticketshop

Online bestellen

Im RMV-TicketShop können Sie das Schülerticket Hessen bequem online bestellen und Ihre Nachweise ganz einfach hochladen.

Das folgende Formular benötigen Sie für die Bestellung:

PDF-​Formular für Online-​Bestellung herunterladen 

Dieses Formular kann ausschließlich für die Online-​Bestellung eines Schülertickets Hessen über den RMV-​Ticketshop verwendet werden.

Stapel Schülerticket Formulare

Vor Ort bestellen

Sie möchten das Schülerticket Hessen vor Ort in einer Vertriebsstelle Ihrer Wahl kaufen? Kein Problem!

Gehen Sie auf den untenstehenden Link, wählen Sie Ihren Landkreis oder Ihre Stadt aus und geben Sie beim gewünschten Serviceangebot "Verkauf RMV-Fahrkarten" an. Anschließend werden Ihnen Vertriebsstellen angezeigt, bei denen Sie das Schülerticket Hessen vor Ort bestellen können.

Wenn Sie den Bestellschein vorab herunterladen und ausfüllen möchten, dann gelangen Sie hier zur Übersicht der Bestellscheine.

Alles Wissenswerte zum Schülerticket Hessen

Mit dem Schülerticket Hessen fahren Sie mit allen Bussen und Nahverkehrszügen durch ganz Hessen – sowie zu allen hier dargestellten Haltepunkten über die Landesgrenzen hinaus. Fernverkehrszüge wie EC, IC, ICE oder Flixtrain sind nicht enthalten.

Alle Tarifdetails im Überblick

  • Schülerinnen und Schüler

  • Auszubildende

  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes

  • Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende

  • Jugendliche und junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr

  • keine Studierenden

  • Bis einschließlich 17 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
    • bei Wohnort in Hessen: ein Altersnachweis
    • bei Wohnort außerhalb Hessens: Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
  • Ab 18 Jahre: Ausgefüllter Bestellschein sowie
    • Nachweis durch die Schule bzw. ausbildende Stelle
    • Nutzungsberechtigung muss ab dem ersten Gültigkeitstag noch für mindestens ein halbes Jahr bestehen.
  • eTicket auf Chipkarte

    • Die elektronische Fahrkarte wird auf einem eTicket (Chipkarte) gespeichert.
    • Die Chipkarte enthält neben dem Ticket Ihren Vor- und Nachnamen (maskiert), Ihr Geburtsdatum sowie Ihr Geschlecht.
    • Gespeicherte Daten können Sie an vielen Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten mit dem (((e-Logo einsehen.
    • Die Chipkarte ist bis zu 5 Jahre gültig und kann auch nach Ihrer Schul- oder Ausbildungszeit für weitere eTickets genutzt werden.
    • Zusätzlich profitieren Sie von Vorteilsangeboten unserer Partner aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing und Fahrradverleih. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
  • Vorverkauf
    bis zu 8 Wochen im Voraus

  • Ersatz bei Verlust
    10,00 € Gebühr

  • Keine Mitnahme weiterer Personen

  • Keine Übertragbarkeit

  • Keine Anschlussfahrkarte

  • Keine 1.-​Klasse-Nutzung
    auch nicht mit Zuschlagkarten

  • Kein Übergangstarif

  • Regionalzüge und S-​Bahnen

  • U-​Bahnen, Straßenbahnen, Busse inkl. Schnell-​ und Nachtbusse

  • RMV-OnDemand, AnrufSammelTaxi (AST), AirLiner etc. mit Zukauf des entsprechenden Zuschlags

  • Keine Fernverkehrszüge

  • im Bundesland Hessen

  • an den Grenzen des NVV

    • bis Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien R17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
    • im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
    • bis Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
    • bis Gerstungen (Thüringen) auf den Linien R6 und 260,
  • an den Grenzen des RMV

    • bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen)
    • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
    • auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,
    • auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth
    • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal
    • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen
    • auf der Linie 570 im Aartal (VRM)
    • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz)
    • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
      • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim,
      • zur Stadt Eberbach,
      • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz,
    • in Mainz.
  • Startdatum wählbar
    Zum 1. eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate

  • Verlängerung automatisch
    Nur bei Abonnement automatische Verlängerung der Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag um weitere 12 Monate

  • Kündigung vorzeitig möglich
    Eine Kündigung ist zum Monatsende des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats möglich. Bei vorzeitiger Kündigung, d.h. innerhalb des ersten Vertragsjahres, wird für jeden bereits genutzten Monat der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Kündigen Sie:

    • direkt an einer Vertriebsstelle oder
    • schriftlich an das Unternehmen, welches das Ticket ausgegeben hat.
  • Einmalige Barzahlung im Voraus

    • 379,00 € 
    • Inklusive Preisgarantie für die Laufzeit des Abonnements (keine Preiserhöhung)
  • Abonnement Abbuchung

    • Einmalabbuchung im Voraus: 379,00 €
    • 12 monatliche Abbuchungen à 32,20 € = insg. 386,40 €
  • Erstattung durch Schulwegkostenträger
    Bekommen Sie Ihre Fahrkarte vom Schulwegkostenträger gestellt oder erstattet, zahlen Sie für das Schülerticket Hessen nichts. Die Abwicklung bzw. Ausgabe von Schülerfahrkarten in Verbindung mit dem Schulwegkostenträger (gem. § 161 HSchG) wird im RMV unterschiedlich gehandhabt. Bitte erfragen Sie dies beim zuständigen Schulamt vor Ort.

Wussten Sie eigentlich...

Wenn Sie das Schülerticket Hessen per Einmalzahlung bestellen, profitieren Sie ein Jahr lang von einer Preisgarantie. Sollte sich der Preis des Schülertickets Hessen innerhalb der 12 Monate erhöhen, zahlen Sie trotzdem den alten Preis.

Fragen und Antworten

Das Angebot gilt für alle

  • Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum Abitur,
  • Auszubildenden,
  • Freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistenden,
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes,
  • Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr.

Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule oder der Ausbildungsplatz befindet sich in Hessen.

Hinweis: Nicht-schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen, Studierende nicht.

Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen sowie auf der Rückseite des Bestellscheins.

Wohnen Sie in Hessen, gehen aber in einem anderen Bundesland zur Schule oder machen dort die Ausbildung, können Sie ebenfalls das Schülerticket Hessen nutzen – bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
Wohnen Sie in einem angrenzenden Bundesland und haben Sie Ihren Schul-​ oder Ausbildungsort in Hessen, gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.

Wo das Schülerticket Hessen gilt, zeigt die Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).

Sie können das Schülerticket Hessen ab dem ersten Tag des gewünschten Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate nutzen. Schließen Sie das Schülerticket Hessen als Abonnement ab, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.

Das Schülerticket Hessen gilt in allen Bussen, S-​Bahnen, Straßenbahnen, U-​Bahnen und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. 
Um das Umsteigen in Verkehrsverbünde innerhalb anderen Bundesländern einfacher zu machen, können Sie wichtige Knotenpunkte auch außerhalb Hessens mit dem Schülerticket Hessen erreichen. Wo das Schülerticket Hessen jenseits der Landesgrenze ebenfalls gültig ist, sehen Sie in der folgenden Aufstellung:

  • an den Grenzen des NVV bis
    • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien R17, RE11, 120, 140, W3 und W4
    • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg (Niedersachsen)
    • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien R6 und 260
  • an den Grenzen des RMV
    • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof "Diez Ost" in der Stadt Diez (Rheinland-Pfalz)
    • bis zum Bahnhof "Niederlaasphe" in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen)
    • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
    • auf den Linien 203, 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth
    • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal
    • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen
    • in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
      • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim
      • zur Stadt Eberbach
      • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz
  • sowie in Mainz (Tarifgebiet 6500)

Wo das Schülerticket Hessen gilt, können Sie auch der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF) entnehmen.

Möchten Sie mit dem Schülerticket Hessen über dessen Gültigkeitsbereich hinaus fahren, brauchen Sie eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schülertickets Hessen.

Mit dem Schülerticket Hessen fahren Sie in ganz Hessen mit Bus, S-Bahn, Straßenbahn, U-Bahn und Regionalzügen – überall dort, wo der RMV oder andere hessische Verbünde unterwegs sind. Auch Nachtbusse und Expressbuslinien sind inklusive. Für Angebote mit Zuschlag zahlen Sie einen Aufpreis.

In den Fernverkehrszügen von DB (IC, EC, ICE) und in Zügen privater Anbieter gilt das Ticket nicht, auch nicht in Kombination mit einer IC-Aufpreiskarte. Auch die 1. Klasse können Sie mit dem Schülerticket Hessen nicht nutzen.

Das Schülerticket Hessen kostet 379,00 € im Jahr. Sie können den Betrag einmalig zahlen oder bequem in 12 Monatsraten zu je 32,20 €. Die Abbuchung erfolgt jeweils am Monatsanfang.

  • Wenn Ihre Fahrtkosten vollständig übernommen werden, erhalten Sie das Schülerticket Hessen kostenfrei.
  • Sie können das Schülerticket Hessen auch während des Schuljahres kaufen. Es gilt immer ab dem 1. eines Monats für 12 Monate.
  • In vielen Vertriebsstellen des RMV und VRN bekommen Sie das Ticket direkt zum Mitnehmen – ohne Abo-Funktion, dafür aber nur für ein Jahr gültig.

Im Abo verlängert sich das Schülerticket Hessen automatisch, solange Sie unter 18 Jahre alt sind. Ohne Abo ist jedes Jahr ein neuer Bestellschein nötig.

Wer während der Laufzeit volljährig wird, braucht zum Verlängern einen neuen Bestellschein und einen gültigen Nachweis der Schule oder Ausbildungsstelle. Beides muss spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats vorliegen, damit das Schülerticket Hessen nahtlos weiter gilt.

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und in Hessen wohnen, genügt ein Alters- und Wohnortnachweis. Zusätzlich muss eine erziehungsberechtigte Person den Bestellschein unterschreiben.

Wohnen Sie außerhalb Hessens? Dann benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer hessischen Schule oder Ihres Ausbildungsbetriebs.

Ab 18 Jahren lassen Sie sich den Nachweis direkt auf dem Bestellschein von der Schule oder dem Ausbildungsunternehmen bestätigen.

Hier finden Sie den Bestellschein.

Wenn Ihre Fahrtkosten nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes vollständig übernommen werden, nutzen Sie das Schülerticket Hessen kostenfrei. Das gilt zum Beispiel bei einem Schulweg von über 2 km zur Grundschule oder über 3 km zur weiterführenden Schule oder wenn der Weg als besonders gefährlich eingestuft ist.

Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.

  • Kündigung: Wenn Sie aus Hessen wegziehen, können Sie das Schülerticket Hessen kündigen.
  • Änderungsantrag: Bei einem Umzug innerhalb Hessens oder einem Schulwechsel füllen Sie einfach einen Änderungsantrag aus.
  • Verlängerung: Möchten Sie das Ticket über den 18. Geburtstag hinaus nutzen, stellen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag mit aktuellem Nachweis der Schule oder Ausbildungsbetrieb.

Sie können das Schülerticket Hessen immer zum Monatsende kündigen – spätestens im letzten Gültigkeitsmonat.

Wichtig bei einer vorzeitigen Kündigung im ersten Jahr:
Für jeden genutzten Monat wird zusätzlich der Betrag einer Monatsrate berechnet. Insgesamt zahlen Sie aber nie mehr als den regulären Jahrespreis. Wenn Sie den Betrag bereits vollständig im Voraus gezahlt haben, wird der zu viel gezahlte Anteil zurückerstattet.

Ab dem zweiten Vertragsjahr entfällt diese Nachberechnung bei einem Abo.

Ein Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot – zum Beispiel JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket – ist jederzeit zum Monatswechsel möglich. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Beispiele zur Berechnung:

  • Monatliche Zahlung, Kündigung im 3. Monat
    Bisheriger Fahrpreis (mit zusätzlicher Monatsrate durch Kündigung): 3 x 2 x 32,20€ = 193,20€
    Bereits gezahlt: 3 x 32,20€ = 96,60€
    Nachzahlung: 96,60€

  • Einmalzahlung, Kündigung im 5. Monat
    Bisheriger Fahrpreis (mit zusätzlicher Monatsrate durch Kündigung): 5 x 2 x 31,58€ = 315,83€
    Bereits gezahlt: 379,00€
    Rückerstattung: 63,17€

Ist Ihre Chipkarte verloren gegangen, erhalten Sie eine neue Karte mit Ihrem Schülerticket Hessen. Dafür fällt eine Gebühr von 10,00 € an.

Haben Sie Ihr eTicket RheinMain bei meinRMV registriert? Dann können Sie die Karte online sperren. Die Ersatzkarte schicken wir Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zu. Wenn es schneller gehen soll, bekommen Sie die Ersatzkarte direkt in einer RMV-Vertriebsstelle.

Das Schülerticket Hessen ist personengebunden und daher nicht übertragbar.

Das Schülerticket Hessen gilt ausschließlich für eine Person. Eine Mitnahme weiterer Personen ist nicht möglich.

Im RMV und im NVV können Sie Ihr Fahrrad jederzeit kostenlos mitnehmen. Einige Verkehrsunternehmen schränken die Mitnahme während der Hauptverkehrszeiten ein.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Fahrradmitnahme:

Chipkarte eTicket Hessen

Das Schülerticket Hessen erhalten Sie als eTicket auf einer Chipkarte, meist im Design des RMV, wie hier abgebildet.
Je nach Region kann das Ticket aber auch auf Chipkarten anderer Verbünde oder lokaler Partner gespeichert sein.

Ihre Chipkarte ist 5 Jahre gültig. Auch nach Ihrer Schul- oder Ausbildungszeit können Sie sie weiterhin verwenden – zum Beispiel, um andere Tickets für den öffentlichen Nahverkehr darauf zu speichern.

Mit Ihrer Chipkarte sichern Sie sich exklusive Angebote unserer Partner, z.B. aus den Bereichen Elektromobilität, Carsharing oder Fahrradverleih.
Welche Voraussetzungen dafür gelten – wie z.B. Mindestalter oder Führerschein – erfahren Sie in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

Auf Ihrer Chipkarte sind neben den Ticketdaten auch Ihr (maskierter) Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht hinterlegt. So lässt sich bei einer Kontrolle einfach prüfen, ob die Karte zu Ihnen gehört.

Welche Daten gespeichert sind, können Sie an vielen Fahrkartenautomaten und Vertriebsstellen mit dem (((e‑Logo einsehen.
Nutzen Sie ein NFC-fähiges Android-Smartphone? Dann können Sie Ihre Chipkarte auch mobil über den Menüpunkt eTicket RheinMain“ in der RMV-App auslesen.

Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung zum eTicket Hessen.

Neben dem Schülerticket Hessen können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende auch Wochen- und Monatskarten aller Preisstufen beim RMV nutzen.

Für bestimmte Regionen gibt es zusätzlich:

  • die CleverCard für Fahrten in Mainz (TG 6500) und für Fahrten in Übergangsräume, d.h. in die Übergangstarifgebiete im RNN (TG 68XX und 69XX), für Fahrten in Teile des Westerwaldkreises (TG 70XX, 7101 und 72XX), Teile des Rhein-​Lahn-Kreises (TG 74XX und 75XX) sowie in Teile des Kreises Siegen-​Wittgenstein (TG 79XX).
  • das MAXX-Ticket des VRN.

Hinweis zum Deutschland-Ticket: Ein Upgrade für eine deutschlandweite Gültigkeit des Schülertickets Hessen ist nicht möglich.

 

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