Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

eTicket auf der Chipkate

Chipkarte eTicket RheinMain - die RMV-Mobilitätskarte

© RMV

Das eTicket ist das elektronische Ticket auf der Chipkarte des RMV. Auf der Chipkarte werden Zeitkarten elektronisch gespeichert. Sie können die Chipkarte daher immer wieder für den Kauf weiterer Tickets verwenden.

Die Gültigkeit eines eTickets richtet sich immer nach den Bedingungen der jeweils gespeicherten Zeitkarte. Eine allgemeine Aussage zur räumlichen Gültigkeit ist deshalb nicht möglich. Je nach Ticket kann die räumliche Gültigkeit auch über das RMV-Gebiet hinausgehen, dann wird das Ticket in Papierform ausgegeben.
Informationen zu den Gültigkeitsbereichen finden Sie auf der Seite Fahrkarten im Überblick.

Sie erhalten die Chipkarte, wenn Sie erstmals ein eTicket kaufen. Bei der Bestellung entscheiden Sie, ob Sie eine neue Chipkarte benötigen oder das eTicket auf eine vorhandene Chipkarte gespeichert werden kann. Eine neue Chipkarte erhalten bei Neubestellung rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn Ihres eTickets per Post.

Bitte beachten Sie: An Fahrkartenautomaten können keine Chipkarten ausgegeben werden.

  • RMV-Fahrkartenautomat mit (((e-Logo:  Wochen- und Monatskarten für Erwachsene können Sie selbstständig am Fahrkartenautomaten kaufen. Legen Sie dafür Ihre Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche und führen Sie den Kauf wie gewohnt durch.
  • RMV-TicketShop: Alle RMV-Jahreskarten im Abonnement sowie Wochen- und Monatskarten für Erwachsene können Sie bequem online bestellen.
  • Vertriebsstellen eTicket: Sie können ein eTicket auch in einer Vertriebsstelle kaufen. Den passenden Bestellschein können Sie bereits vorab auf rmv.de herunterladen und ausfüllen.

Sie können die Chipkarte an RMV-Fahrkartenautomaten, in Vertriebsstellen eTicket sowie in den Reisezentren der DB aktualisieren.

Je nach Vertriebsweg gelten folgende Hinweise:

  • RMV-TicketShop: Sie können den Status der Bestellung in Ihrem meinRMV-Account unter „Getätigte Bestellungen im TicketShop“ einsehen. Sie sehen dort, ob Ihr Ticket bereitsteht. Wochen- und Monatskarten können Sie ab zwei Tagen nach der Bestellung, spätestens am ersten Gültigkeitstag, elektronisch auf die Chipkarte laden. Ein Jahreskarten-Abo kann ab dem 26. des Vormonats elektronisch übertragen werden.
  • In der Vertriebsstelle: Nach der Bestellung teilt Ihnen Ihr Vertragspartner das Datum mit, ab dem Sie Ihre Chipkarte aktualisieren können.

© RMV

Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit. Um die elektronisch zur Abholung hinterlegte Fahrkarte (eTicket) auf die Chipkarte zu übertragen, legen Sie die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Das Ticket wird dann innerhalb weniger Sekunden auf dem Chip gespeichert.

Bei den Vertriebsstellen eTicket können Sie Ihre Chipkarte mit der für Sie hinterlegten Änderung oder dem neuen Ticket beschreiben lassen.

Bitte beachten Sie, dass bei die VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) und HEAG mobilo (Darmstadt) jeweils eigene Services zum eTicket anbieten und nur deren eigene Kunden den Service zum eTicket erhalten können.

Auf der Chipkarte sind folgende Daten gespeichert:

  • Das eTicket mit räumlichen und zeitlichen Gültigkeit
  • Bei persönlichen Ticket: Der Name in maskierter Form, sowie das Geburtsdatum und Geschlecht

Sie können Ihre Chipkarte an RMV-Fahrkartenautomaten oder in Vertriebsstellen auslesen lassen.
Bitte beachten Sie: Über die App RMVgo können Chipkarten per NFC nicht ausgelesen werden.

Vergrößerte Ansicht des Fahrkartenautomaten

© RMV

Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit. Halten Sie dazu die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Nach einem kurzen Moment werden Ihnen die Daten auf dem Bildschirm angezeigt.

Sie können die Daten bei den Vertriebsstellen eTicket auslesen lassen.

Bitte beachten Sie, dass bei die VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) und HEAG mobilo (Darmstadt) jeweils eigene Services zum eTicket anbieten. Die Chipkarte kann dort zwar ausgelesen werden kann, Sie erhalten jedoch keinen weiteren Service zum eTicket.

Durch eine Registrierung der Chipkarte bei meinRMV profitieren Sie von verschiedenen Vorteile. Dazu zählen beispielsweise:

  • Einsicht in Ihren Vertrag
  • Verwaltung Ihrer persönlichen Daten
  • Übersicht der Rechnungen der letzten 13 Monaten
  • Schnelle Verlustmeldung und Ersatzbeschaffung, falls Sie Ihre Chipkarte verlieren
  • Übersicht der letzten 10 abgelaufenen Tickets

Mit Erhalt Ihrer Chipkarte bekommen Sie ebenfalls die Registrierungsdaten (Chipkartennummer und Passwort) vom Ihrem Vertragspartner. Loggen Sie sich in Ihren meinRMV-Account ein und registrieren Sie Ihre Chipkarte im Bereich „Meine Chipkarten verwalten“. Sollten Sie noch keinen meinRMV-Account haben, können Sie sich jederzeit bei meinRMV registrieren.

Sie können die Chipkartenregistrierung auch wieder aufheben. Eine Registrierung ist keine Voraussetzung für die Nutzung des eTickets.

Bitte beachten Sie: Für Chipkarten der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) und HEAG mobilo (Darmstadt) ist die Online-Verwaltung über meinRMV nicht möglich.

    • In vielen Bussen können Sie Ihre Chipkarte beim Einstieg an ein spezielles Lesegerät halten. Wenn Ihr Ticket gültig ist, zeigt das Gerät ein „OK“, ein grünes Licht oder einen grünen Haken – oft begleitet von einem Ton.
    • In Bahnen kontrolliert das Prüfpersonal Ihr eTicket mit einem Handgerät.
    • Auch in Bussen kann es zusätzliche Kontrollen geben – vor allem dort, wo kein Lesegerät eingebaut ist.
  • Sie können Ihre Chipkarte immer wieder für den Kauf neuer eTickets verwenden. Behalten Sie die Chipkarte also, auch wenn Sie gerade kein Ticket brauchen.
    Nach 5 Jahren muss die Chipkarte ausgetauscht werden.

  • Gehen Sie zu einem Fahrkartenautomaten oder einer Vertriebsstelle mit eTicket-Logo. Bringen Sie Ihre Chipkarte mit – dort wird das eTicket gespeichert.

    Möchten Sie das Ticket online kaufen, können Sie den RMV-TicketShop nutzen. Dort können Sie das gewünschte Ticket für Ihre vorhandene Chipkarte kaufen. 

  • 1. Fahrkartendaten
    Gespeichert wird die Art der Fahrkarte, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange die Fahrkarte noch gültig ist. Bis zu acht Fahrkarten (aktuelle und abgelaufene) können auf dem Chip gespeichert werden, danach werden die abgelaufenen Einträge überschrieben.

    2. Persönliche Daten
    Personenbezogene Daten werden nur für die reibungslose Durchführung des eTicket-Verfahrens genutzt.
    Bei persönlichen Fahrkarten (wie persönliche Jahreskarte oder Schülerticket Hessen) werden der Name des Inhabers in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht gespeichert. Das heißt, dass nur der erste Buchstabe des Vor- und Nachnamens in Klartext gespeichert werden.
    Bei übertragbaren Fahrkarten werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

    3. Transaktionsdaten
    Auch zur Kundeninformation werden die letzten zehn Transaktionen (Kontrollvorgänge und Ticketkäufe) auf der Chipkarte gespeichert.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine personenbezogenen Bewegungsprofile erstellt!

  • Wenn Ihre Chipkarte verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, bekommen Sie eine neue Karte.

    • Bei Verlust oder Lesefehler: Eine neue Chipkarte kostet 10 Euro.
    • Bei defekter oder abgelaufener Karte: Der Ersatz ist kostenlos.

    So bekommen Sie eine Ersatzkarte:

    • Chipkarte bei „meinRMV“ registriert: Sie können die Karte online sperren. Die neue Karte wird Ihnen per Post zugeschickt. Oder Sie holen die Karte direkt in einer RMV-Vertriebsstelle ab. Sie erhalten neue Zugangsdaten für „meinRMV“.
    • Chipkarte nicht registriert: Gehen Sie mit dem Beleg aus der Erstausgabe in eine Vertriebsstelle. Ihre Karte wird gesperrt. Alle gespeicherten Fahrkarten werden ersetzt – auch übertragbare Tickets.
    • Chipkarte älter als 5 Jahre: Nach 5 Jahren muss die Karte ausgetauscht werden.

    Besonderer Hinweis: Wenn Sie Ihre Karte bei der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) gekauft haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner.

    Etwas anderes verloren? Rufen Sie an: 069 / 24 24 80 24 (24h-Service) oder schauen Sie hier: Fundsachen

  • Entweder direkt vor Ort oder schriftlich per Post beim Vertragspartner. Die Fahrkarte wird zum gewünschten Vertragsende beziehungsweise ab Eingang der Kündigung (Poststempel = letzter Nutzungstag) gesperrt. Die Chipkarte müssen Sie nicht zurückgeben - Sie können später neue Fahrkarten darauf speichern.

    Wenn Sie Ihre Fahrkarte online im TicketShop auf rmv.de bestellt haben, können Sie die Kündigung auch ganz bequem online über Ihr meinRMV-Benutzerkonto durchführen: Login in meinRMV, dann "TicketShop-Services", Getätigte Bestellungen im TicketShop, Klick auf Lupensymbol zur Fahrkarte, die gekündigt werden soll und Klick auf "Kündigungsprozess starten".

    Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.

    Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Ziffer 3.2.3 und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte.

  • Sie können die eTickets, die auf Ihrer Chipkarte gespeichert sind, an folgenden Stellen einsehen:

    Am RMV-Fahrkartenautomat: Halten Sie Ihre Chipkarte an die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Die gespeicherten Daten werden auf dem Bildschirm angezeigt.

    In jeder Vertriebsstelle eTicket : Lassen Sie Ihre Chipkarte in einer RMV-Vertriebsstelle auslesen.

    Online über meinRMV: Melden Sie sich mit den Registrierungsdaten Ihrer Chipkarte an. Diese stehen auf dem Beleg, den sie mit der Chipkarte bekommen. 
    Unter „Meine Chipkarten verwalten“ sehen Sie Ihre gespeicherten  Tickets (z.B. Zeitkarten oder Abos).

    Wichtig: Mit der App RMVgo können Sie Ihre Chipkarte nicht per NFC-Technologie auslesen.

  • „eTicket“ und „eTicket Hessen“ meinen dasselbe: eine elektronische Fahrkarte, die auf einer Chipkarte gespeichert ist. Das Aussehen der Chipkarte ist kein Nachweis dafür, welches Ticket gespeichert ist.

    So prüfen Sie die Daten in Ihrer Chipkarte:

    Diese hessenweiten Tickets gibt’s auch auf Chipkarte:

    Auf rmv.de finden Sie alle Fahrkarten im Überblick

Datenschutz beim eTicket

Es gilt der bundesweite Standard "(((eTicket Deutschland", der als besonders sicher vor Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen gilt und den hohen deutschen Datenschutzanforderungen gerecht wird. Datensparsamkeit und Transparenz stehen im Vordergrund, Bewegungsprofile werden nicht erstellt.

Es gibt drei getrennte Bereiche auf dem Speicherchip: für Fahrkartendaten, personenbezogene Daten und Nutzungsdaten. Grundsätzlich gilt: Das eTicket auf der Chipkarte ist Geld wert und deshalb sicher und geschützt aufzubewahren wie eine EC- oder Kreditkarte.
 

Wie auf einer Papierfahrkarte werden bestimmte Informationen hinterlegt, die den Inhaber des eTickets ausweisen. Bei persönlichen Fahrkarten werden auf der Chipkarte Name, Geschlecht und Geburtsdatum des Fahrgastes gespeichert, um bei einer Kontrolle den Zeitkarteninhaber identifizieren zu können. Dabei wird der Name nicht im Klartext gespeichert, sondern mit Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen "maskiert", also verschlüsselt. Damit lässt sich der Name zum Beispiel mit Hilfe des Personalausweises zuordnen, ist aber ohne diesen nicht lesbar (Beispiel: "Max Mustermann, geb. 01.03.2001, männlich" wird zu "M1x@M8n 03/2001 M"). Auf andere Daten, etwa ein Passfoto, wurde im Sinne der Datensparsamkeit bewusst verzichtet.

Deshalb gilt für persönliche Zeitkarteninhaber: Neben dem eTicket auf der Chipkarte immer auch den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bei sich führen.

Bei Fahrgästen, die nur übertragbare Zeitkartenprodukte kaufen, werden keine personenbezogenen Daten auf der Chipkarte gespeichert.

Gespeichert wird natürlich auch die erworbene Zeitkarte, also um welche Fahrkartenart es sich handelt, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange. Bei jeder Fahrausweiskontrolle wird nicht nur geprüft, ob die Fahrtberechtigung gültig ist, sondern auch, ob der übermittelte Datensatz frei von Manipulationen ist.

Als Servicefunktion im Sinne des Verbraucherschutzes werden in einer Art Logbuch die letzten zehn Transaktionen mit der Chipkarte gespeichert (Nutzungsdaten). Diese werden vermerkt als digitaler Kundenbeleg für Reklamationen, zum Beispiel um einen Nachweis vorlegen zu können, wenn Fahrgäste Beanstandungen haben. Diese Kontrolleinträge sind vergleichbar mit Automatenaufdrucken und Entwerterstempeln bei Papiertickets. Zugleich dienen sie der persönlichen Kontrolle des Fahrgastes, dass kein Fremder das eigene eTicket nutzt. Die Chipkarte speichert überdies bestimmte Nutzungsdaten in einem Logbuch: Immer dann, wenn die Chipkarte an ein Kontrollgerät gehalten wird (sogenannte Transaktionen) – zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle. Damit sind nicht unbedingt vollständig alle Fahrten erfasst (zum Beispiel weil bei S- und U-Bahnfahrten die Chipkarte mit keinem Kontrollgerät in Verbindung kam). Es werden immer nur die zehn jüngsten Transaktionen gespeichert. Im Sinne der Datensparsamkeit werden ab dem elften Eintrag die alten Einträge nacheinander überschrieben.

Diese Nutzungsdaten bestehen aus Zeit, Ort und Art der Transaktion, der Terminalnummer, der Ticket-/Produktnummer, der Linien- und der Fahrtnummer. Das Kontrollgerät sendet den Datensatz zum eTicket-Hintergrundsystem des RMV, und dort wird geprüft, ob zum kontrollierten eTicket auch ein Verkaufsdatensatz vorliegt. Damit kann möglichen Missbrauch wie Manipulationen, Duplikate oder Doppelanmeldungen mit einer Chipkarte überprüft werden. Diese Kontrolldaten werden ausschließlich auf der Chipkarte des Fahrgasts gespeichert. Auf den Servern des RMV wird dieser Datensatz nach der Kontrollanalyse umgehend wieder gelöscht.

Die personenbezogenen Daten und die Fahrkartendaten werden benötigt, um die Fahrtberechtigung des eTicket-Nutzers zu überprüfen, also ob die Fahrkarte für diese Fahrt gültig ist. Zugleich wird kontrolliert, ob die Chipkarte frei von Manipulationen ist. Die Logbuch-Einträge dienen dem Fahrgast zur eigenen Kontrolle. Der Fahrgast kann im Nachhinein stets selbst prüfen, wie sein eTicket im Einsatz war. Auf Kundenwunsch können die Logbuch-Einträge in einer Vertriebsstelle gelöscht werden.

Wer die Daten auf dem eTicket auslesen kann

Mitarbeiter des RMV oder der Verkehrsunternehmen können die zehn letzten Transaktionen nur in den RMV-Mobilitätszentralen einsehen, wenn der Fahrgast seine Chipkarte zur Verfügung stellt.

Ein zufälliges Auslesen eines fremden Tickets ist nicht möglich. Die Daten werden via NFC (Near Field Communication) ausgetauscht. Hierzu müssen Sender und Empfänger wenige Zentimeter nah übereinander gehalten werden. Befindet sich die Chipkarte in einem Portemonnaie und dieses in einer Jacken- oder Hosentasche, ist selbst das mutwillige Auslesen eines fremden Tickets im Vorbeigehen mehr als unwahrscheinlich.

Datenschutzbestimmungen zur Chipkartenverwaltung