Abfahrtszeiten an einer Haltestelle mit aktuellen Verkehrshinweisen.

Rückgabe und Kündigung von RMV-Tickets

Rückgabe

Verschiedene RMV-Tickets können zurückgegeben werden. Dabei gilt generell:

  • Eine Erstattung erfolgt nur für die Zeit nach Rückgabe des Tickets.
  • Vom Erstattungsbetrag werden 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr sowie eventuell eine Überweisungsgebühr abgezogen.
  • Der Vertragspartner, der das Ticket ausgestellt hat, ist der richtige Ansprechpartner für die Rückgabe.

Folgende Tickets können zurückgegeben werden:

  • Monatskarten und Wochenkarten: Können während des Gültigkeitszeitraums zurückgegeben werden, also auch nach dem Gültigkeitsbeginn.
    • Zu beachten ist aber: Bei der Rückgabe darf ihre Gültigkeit noch nicht komplett abgelaufen sein. Der Tag der Rückgabe oder das Datum des Poststempels der Übersendung des Tickets mit der Post gilt als letzter Benutzungstag. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt nur für die Zeit nach Rückgabe des Tickets.
  • Tageskarten und Gruppentageskarten: Sie müssen vor dem Gültigkeitstag (aufgedrucktes Datum) zurückgegeben werden.

Hessentickets und Einzelfahrkarten können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.

Kündigung

Deutschland-Ticket

Das Deutschland-Ticket ist ein Abonnement, das sich jeden Monat automatisch um einen weiteren Monat verlängert.

Sie können Ihr laufendes Abonnement immer bis zum 10. eines Monats mit Wirkung zum Ende des Monats kündigen.

  • Deutschland-Ticket als eTicket auf der Chipkarte
    • Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket als eTicket auf der Chipkarte besitzen, wenden Sie sich für die Kündigung bitte grundsätzlich immer an Ihren Vertragspartner. Dieser geht aus Ihren Vertragsunterlagen hervor, die Sie beim Kauf erhalten haben.
    • Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket online im RMV-TicketShop bestellt haben, können Sie auch ganz bequem online über unser Abo-Kündigungsformular kündigen.
  • Deutschland-Ticket als HandyTicket in der App RMVgo: Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket als HandyTicket in der App RMVgo gekauft haben, können Sie es direkt dort kündigen, sobald der 1. Tag der Gültigkeit begonnen hat.
    • Klicken Sie hierfür unter "Meine Tickets", dann „Deutschland-Ticket" auf den Button "Abonnement kündigen". Sollte die Kündigung in RMVgo nicht funktionieren, prüfen Sie bitte, ob die Kündigung nach einem Logout und erneuten Login möglich ist. Sie finden diese Funktion unter dem Menüpunkt "Mehr" und dann "Mein Account".
  • Deutschlandsemesterticket: Das Deutschlandsemesterticket kann nicht direkt beim RMV gekündigt werden, und es ist auch keine Rückerstattung über den RMV möglich. Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, über die Sie das Ticket bezogen haben.

RMV-Jahreskarten

  • RMV-Jahreskarten im Abo: Der Vertrag eines Jahreskarten-Abonnement gilt für 12 aufeinander folgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht in einem der weiteren 12 Monate gekündigt wird.

    Sie können Ihr Jahreskarten-Abonnement - egal, ob persönlich, übertragbar oder in der 9-Uhr-Variante - immer zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung wird jeweils zum 1. eines Monats wirksam; sie kann bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen. 
    • Im ersten Vertragsjahr: Bei einer Kündigung im ersten Jahr des Abonnements wird für jeden genutzten Monat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises berechnet, so dass Sie in den ersten 10 Monaten mit einer Nachzahlung rechnen müssen.
    • Ab dem zweiten Vertragsjahr: Es wird für jeden genutzten Monat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises berechnet.
    • Sie müssen Ihre Jahreskarte direkt bei Ihrem Vertragspartner kündigen. Diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Haben Sie die Jahreskarte über den RMV-TicketShop gekauft, können Sie unser Abo-Kündigungsformular benutzen. Nennen Sie uns bei Ihrer Kündigung den gewünschten letzten Gültigkeitstag Ihres Abonnements.
  • RMV-Jahreskarten ohne Abo: Sie können den Vertrag vor Ablauf kündigen.
    • Es wird Ihnen für jeden Nutzungsmonat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
    • Sie müssen Ihre Jahreskarte direkt bei Ihrem Vertragspartner kündigen. Diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Sonstige Jahreskarten

  • Schülerticket Hessen: Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich. Die Bedingungen unterscheiden sich je nachdem, ob im ersten Vertragsjahr oder später gekündigt wird: 
    • Im ersten Vertragsjahr: Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. Tag des Monats eingereicht werden, in dem das Ticket zuletzt gültig sein soll. Beispiel: Für ein Vertragsende zum 30. Juni muss die Kündigung spätestens am 10. Juni eingehen. Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der 12 Monate zu einer Nachberechnung führt: Für jeden genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet, jedoch nicht mehr als der volle Jahresbetrag.
    • Ab dem zweiten Vertragsjahr: Die Kündigung wird zum 1. des Monats wirksam und muss spätestens bis zum letzten Tag des Vormonats erfolgen. Beispiel: Für ein Vertragsende ab 01. Juli muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen. Im Abo entfällt die Nachberechnung ab dem zweiten Jahr. Bei Einmalzahlung wird ein eventuell zu viel bezahlter Betrag erstattet.
    • Sie können den Vertrag vor Ablauf ohne zusätzliche Kosten kündigen, wenn Sie auf ein anderes Jahreskartenangebot z.B. das RMV-JobTicket oder das RMV-SemesterTicket umsteigen.
    • Sie müssen das Schülerticket direkt bei Ihrem Vertragspartner kündigen. Diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Haben Sie das Schülerticket über den RMV-TicketShop gekauft, können Sie unser Abo-Kündigungsformular benutzen.
  • CleverCard: Der Vertrag kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, zum Beispiel Schulwechsel, Umzug, Härtefall beziehungsweise Reiseunfähigkeit, gekündigt werden.
    • Im ersten Vertragsjahr: Es wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/8 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
    • Ab dem zweiten Vertragsjahr: Es wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
    • Sie müssen die Clevercard direkt bei Ihrem Vertragspartner kündigen. Diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
  • Seniorenticket Hessen: Grundsätzlich ist eine Kündigung möglich. Die Kündigung erfolgt zum 1. des Monats und ist spätestens am letzten Tag des Vormonats einzureichen. Beispiel: Für ein Vertragsende ab 01. Juli muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen. 
    • Im ersten Vertragsjahr: Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der 12 Monate zu einer Nachberechnung führt: Für jeden genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet.
    • Ab dem zweiten Vertragsjahr: Im Abo entfällt die Nachberechnung ab dem zweiten Jahr. Bei Einmalzahlung wird ein eventuell zu viel bezahlter Betrag erstattet. 
    • Richten Sie Ihre Kündigung direkt an Ihren Vertragspartner, diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Haben Sie das Seniorenticket über den RMV-TicketShop gekauft, können Sie unser Abo-Kündigungsformular benutzen.

 

Wechsel auf ein anderes Ticketangebot

Der Umstieg von einer RMV-Jahreskarte auf ein anderes RMV-Jahreskartenangebot, ein Deutschland-Ticket oder ein RMV-Jobticket/Deutschland-Ticket Job funktioniert so:

  • Der Wechsel ist jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich, Voraussetzung ist der nahtlose Umstieg.
  • Für den Umstieg auf ein (anderes) Jahreskartenangebot muss der Änderungswunsch bis zum 10. des Vormonats schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden; für den Umstieg auf das JobTicket reicht ein schriftlicher Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats.
  • Ihr neues Ticket wird - bei Jahreskarten/Jahresabos - als eTicket elektronisch bereitgestellt und Sie holen dieses mit Ihrer Chipkarte an einer Vertriebsstelle mit eTicket-Logo oder am Fahrkartenautomaten ab. Ihr neues Jobticket erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
  • Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif berechnet und mit dem bereits gezahlten Betrag verrechnet. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kostennachteile.

Sonstiges