Häufig gestellte Fragen zu Fahrkarten und zum TicketShop
Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zu Preisstufen und Fahrkarten wie dem Schülerticket Hessen und dem Seniorenticket Hessen. Ist Ihre gesuchte Antwort nicht dabei? Dann einfach die Suchleiste nutzen und Begriff eingeben.
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- Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG). Berechtigt sind Schüler und Schülerinnen, deren Schulweg mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise mehr als 3 km zur weiterführenden Schule entfernt ist, sowie für Schüler und Schülerinnen, mit einem besonders gefährlichen Schulweg.
- Auskünfte zu einer möglicher Erstattung gibt das örtlich zuständig Schulamt.
Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.
Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
An jeder beliebigen Vertriebsstelle, alternativ auch über den RMV-TicketShop. Die Bestellscheine bzw. die Berechtigungsnachweise können auch auf der Seite Bestellscheine heruntergeladen werden.
Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen weisen ihr Alter und ihren Wohnort nach. Eine erziehungsberechtigte Person muss den Bestellschein unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des auszubildenden Betriebs notwendig.
Junge Erwachsene ab 18 Jahre lassen sich den Nachweis von ihrer Schule oder dem ausbildenden Unternehmen direkt auf dem Bestellschein ausstellen.Weitere Infos: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
- Kündigung: bei einem Wegzug aus Hessen.
- Änderungsantrag: bei einem Umzug oder einem Schulwechsel in Hessen.
- Verlängerungsantrag: müssen alle stellen, die die Fahrkarte über ihren 18. Geburtstag hinaus nutzen möchten.
Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
Es wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.
Ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate.
Wird das Schülerticket als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.
Weitere Informationen: Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis
Das Schülerticket Hessen gilt in allen Bussen, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen benutzt werden. Außerdem können wichtige Knotenpunkte auch außerhalb Hessens angefahren werden. Siehe: Schülerticket.
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Hier finden sie die vollständige Frageliste zum Schülerticket Hessen.
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Das Seniorenticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle ab 65 Jahren. Es ist gültig in ganz Hessen und Mainz und wird in zwei Varianten angeboten.
- Das Seniorenticket Hessen kostet 365,00 Euro und berechtigt an Werktagen ab 9.00 Uhr zur Fahrt in allen Nahverkehrsmitteln in Hessen. An Wochenenden und Feiertagen sowie in der Woche des Hessentages gilt es bereits vor 9.00 Uhr.
- Das Seniorenticket Hessen Komfort kostet 625 Euro und gilt auch an Werktagen ganztägig. Es berechtigt zur Fahrt in der 1. Klasse und täglich ab 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Mitnahme von einem Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 15 Jahren.
In allen Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, RegioTrams und Regionalzügen in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen benutzt werden.
Außerdem können wichtige Knotenpunkte außerhalb von Hessen angefahren werden. Siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF) oder auf der Infoseite zum Seniorenticket unter Tarifdetails.
Alle, die mindestens 65 Jahre alt sind.
Bei Verlust wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Dafür kann eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben werden.
Wer über den Gültigkeitsbereich (siehe Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF)) hinaus fahren möchte, braucht eine gültige Fahrkarte. RMV-Fahrkarten gelten grundsätzlich über den letzten Bahnhof im Verbundgebiet bis zur Verbundgrenze (auch, wenn dort keine Station existiert). Ob für die jeweilige Fahrt eine Fahrkarte ab dem letzten Bahnhof im RMV-Gebiet notwendig ist, richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Nachbartarif. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt.
Ja, aber einige Unternehmen erheben Zuschläge, die sich aus einem erweiterten Komfort (beispielsweise der Fahrt bis vor die Haustür) ergeben. Die Zuschläge müssen auch mit dem Seniorenticket Hessen gezahlt werden.
Mit dem Seniorenticket Hessen Komfort benötigt man keinen Zuschlag für den Airliner.
Hier finden sie die vollständige Frageliste zum Seniorenticket Hessen.
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Ab Preisstufe 6 rechnet sich eine RMV-Wochenkarte für Erwachsene schon ab 3 Hin- und Rückfahrten. Außerdem kann abends und das ganze Wochenende über eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Es stehen zur Auswahl:
Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar, sie endet mit Betriebsschluss (5.00 Uhr) des letzten Geltungstages.
Mit einer RMV-Monatskarte sind Sie ab der vierten Woche günstiger unterwegs als mit einzelnen Wochenkarten. Ihr Monat muss noch nicht einmal am 1. anfangen. Es stehen zur Auswahl:
Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem beliebigen Kalendertag an ausgestellt und gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. In diesem Zeitraum berechtigen sie im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln.
Als Jahreskarten-Abo gilt die Karte ab dem ersten Tag eines gewählten Kalendermonats für zunächst ein Jahr und ist für alle Preisstufen erhältlich. Sie können endlos mit dem Abo mobil sein oder jederzeit zum Monatsende aussteigen. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich Ihr Abo automatisch, es sei denn, Sie kündigen es vorher. Die übertragbare Jahreskarte ist auch ohne Abonnement erhältlich und muss im Voraus gezahlt werden. Für Fahrgäste ab 65 Jahren steht das Seniorenticket Hessen zur Auswahl, das es mit oder ohne Abo gibt.
- Persönliches Jahreskarten-Abonnement / 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnement für Erwachsene
- Übertragbares Jahreskarten-Abonnement / 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnement für Erwachsene
- Übertragbare Jahreskarte / 9-Uhr-Jahreskarte für Erwachsene
- Übertragbare Jahreskarte / 9-Uhr-Jahreskarte für Erwachsene
- Seniorenticket Hessen
Die RMV-Jahreskarte ist die Sparfahrkarte für Menschen, die regelmäßig mit Bussen und Bahnen unterwegs sind. Sie gilt an 365 Tagen rund um die Uhr. Mit der Jahreskarte sparen Sie den Preis von 2 Monatskarten. Außerdem profitieren Sie von der Mitnahmeregelung, bei der täglich ab 19.00 Uhr und am Wochenende ohne zeitliche Einschränkung ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren auf Ihrer Karte mitfahren dürfen.
Die Mobilitätsgarantie kann in Anspruch genommen werden:
- bei Verspätungen im Regionalverkehr (RegionalBahn, StadtExpress, RegionalExpress, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten
- oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung (als Verspätung gelten Fahrplanabweichungen von mehr als 5 Minuten) im Regionalverkehr Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert.
Zusätzlich darf keine andere Möglichkeit bestehen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln das Reiseziel pünktlich zu erreichen.
In den genannten Fällen können Sie zur Weiterfahrt die Züge des Fernverkehrs oder ein Taxi nutzen. Bitte beachten Sie: Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätung durch höhere Gewalt wie Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid.
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Nein, die günstigeren Fahrkarten nach Frankfurt gelten nur für Fahrten zu den "Stadtteil-Tarifgebieten" (5001-5010, 5012 und 5059), die nahe am Startort bzw. Starttarifgebiet liegen. Wenn Ihre Zeitkarte (Wochen-, Monats-, Jahreskarte) im gesamten Stadtgebiet inklusive Flughafen gültig sein soll, teilen Sie dies bitte dem Verkaufspersonal mit bzw. geben Sie am Automaten die Ziel-Nr. "5000" ein. Wegen der größeren räumlichen Gültigkeit erhöht sich dann allerdings der Fahrkartenpreis.
Die Preisstufen gelten für Fahrten zwischen folgenden Städten bzw. Gemeinden im Umland und Frankfurt, meist noch differenziert nach einzelnen Ortsteilen:
- im Hochtaunuskreis: Bad Homburg, Oberursel, Schmitten, Steinbach
- im Main-Kinzig-Kreis: Hanau, Maintal
- im Main-Taunus-Kreis: Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
- in Stadt/Kreis Offenbach: Mühlheim, Neu-Isenburg, Offenbach; bei Relation über Hanau zudem: Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen
- im Wetterauskreis: Bad Vilbel
Welche Ortsteile genau betroffen sind, können Sie der verlinkten Tabelle sowie der schematischen Übersicht entnehmen.
Welche Haltestelle zu welchem Stadtteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Frankfurt.
Um Geld zu sparen, muss detailliert die Haltestelle bzw. der Ortsteil/Stadtteil bzw. die Tarifgebietsnummer des Ortsteils/Stadtteils angegeben werden. Die korrekte Zielauswahl in Frankfurt ist auch wichtig, damit Sie nicht versehentlich zum Schwarzfahrer werden. Denn wenn Sie ein nahe liegendes Ziel in Frankfurt eingeben, aber darüber hinaus in Frankfurt fahren, ist Ihre Fahrkarte nicht mehr gültig.
Bei der Fahrt nach Wiesbaden ist es nur wichtig, Delkenheim (6505) und den Rest des Stadtgebiets (6501) zu unterscheiden.
Nein, die Fahrten zum Flughafen sind nicht von diesen Vergünstigungen betroffen. Ausnahme ist die Fahrt zwischen Schwanheim und Flughafen – jetzt Stadtpreisstufe 3 Frankfurt.
Möchten Sie aus einer der betroffenen Umlandgemeinden nach Frankfurt fahren, geben Sie am Automaten über die Zielnummernwahl die Tarifgebietsnummer 5000 an. Möchten Sie aus einem Frankfurter Stadtrandgebiet in eine angrenzende betroffene Umlandgemeinde fahren, erhalten Sie am Automaten automatisch eine Fahrkarte zur günstigsten Preisstufe.
Ja, auch Städte und Gemeinden wie Hanau oder Schmitten profitieren bei Fahrten zu bestimmten Frankfurter Tarifgebieten. Hier erfolgen z. B. die vergünstigten Fahrten zur Preisstufe 40 statt wie früher zur Preisstufe 5 (Preisersparnis von 20%). Bitte beachten Sie: Mit den günstigeren Preisstufen 30 und 40 können immer nur Teilbereiche von Frankfurt befahren werden und nicht das gesamte Frankfurter Stadtgebiet!
Zwischen Wiesbaden und den folgenden Kommunen / Ortsteilen gilt künftig die Preisstufe 30:
- Eltville
- Kiedrich
- Niedernhausen
- Schlangenbad
- Taunusstein
Welche Haltestelle zu welchem Ortsteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Wiesbaden.
Hier finden Sie ausführliche Information zum Thema Preisstufen.
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Einzelfahrkarten gelten für eine Person nur zur sofortigen, einmaligen Fahrt mit beliebigem Umstieg in Richtung Fahrtziel (keine Rundfahrten).
- Dabei muss der nächstmögliche Anschluss genutzt werden.
- Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet.
- Ein Erwerb im Vorverkauf ist nicht möglich.
- Nach Fahrtantritt ist die Fahrkarte nicht mehr übertragbar.
In einigen Städten gibt es günstigere Kurzstreckenfahrkarten. In Wiesbaden und Mainz sind auch Sammelkarten im Vorverkauf erhältlich, die bei Benutzung entwertet werden müssen.
Eine Tagekarte ist bereits ab der 2. Fahrt preiswerter als zwei Einzelfahrkarten.
Geben Sie bei einer Fahrkartenkontrolle Ihre Personalien an und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für das "Erhöhte Beförderungsentgelt". Gehen Sie mit diesem Beleg und Ihrer persönlichen Zeitfahrkarte innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens, mit dem Sie gefahren sind. Dort können Sie gegen eine relativ geringe Bearbeitungsgebühr die Zahlungsaufforderung stornieren lassen. Bitte beachten: Für übertragbare RMV-Zeitkarten gilt diese Regelung nicht.
Mit dem Hessenticket können bis zu fünf Personen am Gültigkeitstag in ganz Hessen unterwegs sein.
Ja. Eine Rückgabe der noch gültigen Jahreskarte ist zum Monatsende ist möglich. Wochen- und Monatskarten können ebenfalls vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit zurückgegeben werden.
Schauen Sie in der Verbindungsanfrage.
Geben Sie in die Spalten "von" und "nach" die gewünschte Haltestelle bzw. einen Bahnhof ein.
Klappen Sie auf der Ergebnisseite die Details Ihrer Fahrtmöglichkeit aus. Klicken Sie nun den Reiter "Tarif" an. Klicken Sie mit den Reitern für Einzel-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten die gewünschte Fahrkarte an, um sich den aktuellen Preis anzeigen zu lassen. Klappen Sie den Pfeil auf, um die Preisstufe sowie die freigegeben Tarifgebiete einer Zeitkarte zu sehen. Die freigegebenen Städte und Gemeinden können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.Einen Überblick über die RMV-Tarifgebiete bietet der Tarifgesamtplan.
Nichts. Bitte beachten Sie aber die bestehenden allgemeinen Regelungen und die Einschränkungen auf Grund der Bedingungen bei einzelnen Verkehrsmitteln oder Linien.
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Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail. Dort finden Sie oben rechts die Kontaktdaten Ihres Vertragspartners. Bitte wenden Sie sich mit Fragen direkt dorthin.
Vorverkaufsfrist von 5 Tagen:
- wenn Sie erstmalig im RMV-TicketShop bestellen und Ihnen noch kein eTicket RheinMain vorliegt. Sie erhalten diese Chipkarte mit der elektronisch gespeicherten Fahrkarte per Post.
- für Bestellungen von Fahrkarten in Übergangstarifgebieten (Versand auch per Post)
Vorverkaufsfrist von 2 Tagen:
- bei Chipkarten, die im RMV-TicketShop wiederverwendet werden. Dazu die Chipkarte vorab im meinRMV-Kundenportal registrieren. Die Registrierungsdaten erhalten Sie vom Vertragspartner/ der Vertriebsstelle, wo Sie die Chipkarte bekommen haben.
Der Kalender im RMV-TicketShop ("gültig ab“) ist auf den ersten möglichen Gültigkeitstag voreingestellt, wenn Ihnen die Fahrkarte elektronisch bereitgestellt werden soll.
Bereits zwei Tage nach Ihrer Bestellung wird Ihnen Ihre Fahrkarte als "elektronische Fahrkarte" für Ihre Chipkarte zur Übertragung bereitgestellt.
Wenn Sie beim Fahrkartenkauf im RMV-TicketShop auf rmv.de oder mobil über RMVgo für RMVsmiles angemeldet waren, jedoch nach 7 bis 10 Tagen im RMV-TicketShop keine Smiles erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular. Bitte geben Sie Ihre Kunden- und Vertrags- oder Chipkartennummer an.
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Auf rmv.de gehen Sie über > meinRMV > RMV-HandyTicket > Einstellungen > Bankverbindung ändern. In RMVgo gehen Sie nach dem Login auf Mein Account > Meine Zahlungsmittel > RMV Website öffnen.
Die bisherige RMV-App wurde zum 31.12.2022 abgelöst. Bitte wechseln Sie zur neuen App "RMVgo".
Die monatlichen Rechnungen sind auf www.rmv.de unter meinRMV > RMV-HandyTicket > HandyTicket-Käufe > Rechnungen einzusehen.
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Das eTicket können Sie immer wieder für den Kauf von Fahrkarten nutzen - behalten Sie die Chipkarte also, auch wenn Sie im Moment keine Fahrkarte benötigen. Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.
In vielen Bussen wird die Fahrkarte beim Einstieg mit einem digitalen Lesegerät geprüft. Auf dem Display erscheint ein "OK", ein grünes Licht oder ein grüner Haken, wenn die Fahrkarte gültig ist. Außerdem ertönt ein akustisches Signal.
In Bahnen kontrolliert das Prüfpersonal mit digitalen Lesegeräten. Auch in Bussen sind Kontrolleure im Einsatz, vor allem dort, wo keine Kontrollgeräte eingebaut sind.
Neue Fahrkarten erhalten Sie in jeder Vertriebsstelle mit dem blauen eTicket-Logo, online im RMV-TicketShop oder an den Fahrkartenautomaten des RMV oder der VGF. Wichtig: Bringen Sie immer Ihre Chipkarte mit, um die Fahrkarte darauf zu speichern.
1. Fahrkartendaten
Gespeichert wird die Art der Fahrkarte, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange. Bis zu acht Fahrkarten (aktuelle und abgelaufene) können auf dem Chip gespeichert werden, danach werden die abgelaufenen Einträge überschrieben.2. Persönliche Daten
Personenbezogene Daten werden nur für die reibungslose Durchführung des eTicket-RheinMain-Verfahrens genutzt.
Bei persönlichen Fahrkarten (wie persönliche Jahreskarte oder Schülerticket Hessen) werden der Name des Inhabers in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht gespeichert. Das heißt, dass nur der erste Buchstabe des Vor- und Nachnamens in Klartext gespeichert werden.
Bei übertragbaren Fahrkarten werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.3. Transaktionsdaten
Auch zur Kundeninformation werden die letzten zehn Transaktionen (Kontrollvorgänge und Ticketkäufe) auf der Chipkarte gespeichert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine personenbezogenen Bewegungsprofile erstellt!Verlorene oder nicht mehr lesbare Chipkarten mit gültiger Fahrtberechtigung werden gegen Zahlung von 10,00 Euro ersetzt. Ist die Chipkarte nachweislich defekt, ist der Ersatz kostenlos.
- eTicket RheinMain bei "meinRMV" registriert: Sie können die Chipkarte online sperren und erhalten innerhalb weniger Tage per Post eine Ersatzkarte mit einer elektronischen Kopie Ihres eTickets. Soll es schneller gehen, erhalten Sie die Ersatzkarte direkt in der Vertriebsstelle. Für die Verwaltung unter meinRMV erhalten Sie neue Registrierungsdaten.
- Chipkarte nicht registriert: Ersatz nur in der Vertriebsstelle. Dafür müssen Sie den Beleg vorlegen, den Sie bei der Erstausgabe Ihrer Chipkarte erhalten haben. Ihr verlorenes eTicket RheinMain wird gesperrt. Alle darauf gespeicherten Fahrkarten werden ersetzt – auch die übertragbaren.
Wenn Sie mit dem eTicket RheinMain Zusatzangebote nutzen (etwa Carsharing), müssen Sie dem jeweiligen Anbieter Ihre neue Chipkartennummer mitteilen.
Haben Sie Ihr eTicket RheinMain bei der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) erworben richten Sie sich bitte direkt an ihren jeweiligen Vertriebspartner.
Entweder direkt vor Ort oder schriftlich per Post beim Vertragspartner. Die Fahrkarte wird zum gewünschten Vertragsende beziehungsweise ab Eingang der Kündigung (Poststempel = letzter Nutzungstag) gesperrt. Die Chipkarte müssen Sie nicht zurückgeben – Sie können später neue Fahrkarten darauf speichern.
Wenn Sie Ihre Fahrkarte online im TicketShop auf rmv.de bestellt haben, können Sie die Kündigung auch ganz bequem online über Ihr meinRMV-Benutzerkonto durchführen: Login in meinRMV → TicketShop-Services → Getätigte Bestellungen im TicketShop → Klick auf Lupensymbol zur Fahrkarte, die gekündigt werden soll → Klick auf "Kündigungsprozess starten".
Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Ziffer 3.2.3 und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte.
Mit Erhalt Ihrer Chipkarte eTicket RheinMain bekommen Sie einen Beleg ausgehändigt, der die Registrierungsdaten für Ihre Chipkarte im meinRMV-Kundenportal enthält. In der Rubrik "Chipkarte registrieren" geben Sie die Chipkartenummer sowie das zur Chipkarte gehörende Passwort ein. Danach können Sie in der Rubrik "Meine Chipkarten verwalten" alle Informationen rund um Ihre Chipkarte und Ihre darauf gespeicherten Fahrkarten (Zeitkarten und Abonnements) einsehen.
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Melden Sie sich in RMVgo mit Ihrem meinRMV-Kundenkonto an. Dort finden Sie im Menü "Mein Account" den Punkt "RMV-PrepaidRabatt". Hier können Sie Guthaben aufladen (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) und Ihren aktuellen Guthabenstand einsehen. Wenn Sie Ihr PrepaidRabatt-Guthaben über die App aufladen, erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung per E-Mail.
Sie können pro einzelner Aufladung immer 40 Euro auf Ihr PrepaidRabatt-Guthabenkonto einzahlen. Es können maximal 200 Euro, also 5 Zahlvorgänge à 40 Euro, eingezahlt werden. Möchten Sie also z.B. 80 Euro aufladen, müssen Sie 2 separate Zahlvorgänge durchführen.
Sie können Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und den Einzelzuschlag mit 20% Rabatt kaufen. Alle anderen Tickets wie Tages-, Monats- und Jahreskarten enthalten gegenüber der Einzelfahrkarte schon immer einen Rabatt und sind daher nicht mit dem RMV-PrepaidRabatt erhältlich.
Ebenfalls ausgenommen ist der Kauf einer Einzelfahrkarte mit BahnCard, da hier ebenfalls bereits ein Rabatt gewährt wird.Wählen Sie wie gewohnt Ihr Ticket in der App über die Verbindungssuche aus. Wenn Sie eine Kurzstreckenfahrkarte, Einzelfahrkarte oder einen Einzelzuschlag kaufen möchten, können Sie unter der Bezahlmethode den RMV-PrepaidRabatt auswählen. Ihnen werden dann der rabattierte Preis und Ihr Guthabenstand angezeigt. Mit dem Klick auf „Ticket kaufen“ wird der Ticketpreis von Ihrem RMV-PrepaidRabatt-Guthaben abgebucht und Sie erhalten die gewünschte Fahrkarte, die sie wie gewohnt nutzen können.
Ja, Sie können sich im Menü der App das RMV-PrepaidRabatt-Guthaben auch wieder erstatten lassen. Hierzu gehen Sie in RMVgo auf "Mein Account" / "RMV-PrepaidRabatt" / "Jetzt erstatten". Das Restguthaben wird dann auf Ihr bei meinRMV hinterlegtes Zahlungsmittel zurückgezahlt.
Es handelt sich um ein Angebot für Nutzer des RMV-HandyTickets, mit dem Kunden ihre Fahrkartenkäufe über die App aus einem zuvor eingezahlten Guthaben von 40 Euro bezahlen und dafür einen Rabatt von 20% erhalten.
Weil sie mit Ihrem PrepaidRabatt-Guthaben verrechnet werden. Es können jedoch Einzelbelege erstellt werden.
Ja. Bei Eingabe eines Coupon-Codes wird dessen Wert vom regulären Preis des RMV-HandyTickets abgezogen. Wenn dann noch ein Restbetrag besteht, kann dieser mit dem RMV-PrepaidRabatt um 20% reduziert und bezahlt werden.
Wenn Sie den RMV-PrepaidRabatt in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht nutzen (z.B. keine Guthabenaufladung, kein Abruf von Fahrkarten trotz vorhandenen Guthabens), wird Ihr PrepaidRabatt-Guthaben zunächst deaktiviert. Sie erhalten aber 14 Tage vor der Deaktivierung automatisch eine E-Mail zur Erinnerung.
Wenn Ihr Restguthaben deaktiviert wurde, wenden Sie sich bitte an die RMV-Kundenkommunikation über unser Online-Serviceportal. Sie kann die Auszahlung Ihres Restguthabens umgehend in die Wege leiten. Ihr Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist des § 195 BGB.Eingeloggt geht das in der App im Bereich "Mein Account / RMV-PrepaidRabatt". Dort können Sie ihn als Bezahlmethode für den Erwerb von Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und Einzelzuschlag nutzen.
Verbleibt ein Restguthaben, das niedriger ist als der Preis der gewählten Fahrkarte ist, so kann die ausgewählte Fahrkarte nicht mit dem PrepaidRabatt-Guthaben bezahlt werden. Sie haben dann die Möglichkeit, neues Guthaben aufzuladen (mindestens 40 Euro) oder sich das Restguthaben erstatten zu lassen.