Struktur des RMV
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss von 15 Landkreisen und 11 Städten. Ihm wurde per Gesetz die Verantwortung für den Schienennahverkehr und den Busverkehr im Verbundgebiet übertragen. Zur Wahrnehmung der regionalen Aufgaben haben die Mitglieder die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH gegründet. Gemeinsam mit dem Land Hessen sind sie die Gesellschafter der GmbH.
Das Hessische ÖPNV-Gesetz sieht die Trennung von politischen Vorgaben, Planungen und Leistungsbestellungen einerseits und der Durchführung der Verkehrsleistungen andererseits vor. Dieser gesetzliche Rahmen begründet die Rolle des RMV als Leistungsbesteller und Moderator zwischen der politischen Ebene und den Leistungserbringern.
Gremien & Co.
Alle wichtigen politischen und strategischen Entscheidungen trifft der Aufsichtsrat der RMV GmbH. Er entscheidet zum Beispiel über das Leistungsangebot oder das Tarifsystem. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von den Gesellschaftern des RMV entsandt. Alle Gesellschafter haben dabei eine Stimme, was eine ausreichende Repräsentation der unterschiedlichen Ideen und Bedürfnisse der einzelnen Regionen im Verbundgebiet ermöglicht und die Entscheidungen des Aufsichtsrats breit legitimiert.
Liste der Gesellschafter der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Name | Verwaltungsform | Internetauftritt |
---|---|---|
Bad Homburg v.d.H. | Stadt mit Sonderstatus | www.bad-homburg.de |
Darmstadt | Kreisfreie Stadt | www.darmstadt.de |
Darmstadt-Dieburg | Landkreis | www.ladadi.de |
Frankfurt am Main | Kreisfreie Stadt | www.frankfurt.de |
Fulda | Stadt mit Sonderstatus | www.fulda.de |
Fulda | Landkreis | www.landkreis-fulda.de |
Gießen | Stadt mit Sonderstatus | www.giessen.de |
Gießen | Landkreis | www.lkgi.de |
Groß-Gerau | Landkreis | www.kreis-gross-gerau.de |
Hanau | Stadt mit Sonderstatus | www.hanau.de |
Hochtaunus | Landkreis | www.hochtaunuskreis.de |
Lahn-Dill | Landkreis | www.lahn-dill-kreis.de |
Limburg-Weilburg | Landkreis | www.landkreis-limburg-weilburg.de |
Main-Kinzig | Landkreis | www.mkk.de |
Main-Taunus | Landkreis | www.mtk.org |
Marburg | Stadt mit Sonderstatus | www.marburg.de |
Marburg-Biedenkopf | Landkreis | www.marburg-biedenkopf.de |
Odenwald | Landkreis | www.odenwaldkreis.de |
Offenbach am Main | Kreisfreie Stadt | www.offenbach.de |
Offenbach | Landkreis | www.kreis-offenbach.de |
Rheingau-Taunus | Landkreis | www.rheingau-taunus.de |
Rüsselsheim | Stadt mit Sonderstatus | www.ruesselsheim.de |
Vogelsberg | Landkreis | www.vogelsbergkreis.de |
Wetterau | Landkreis | www.wetteraukreis.de |
Wetzlar | Stadt mit Sonderstatus | www.wetzlar.de |
Wiesbaden | Kreisfreie Stadt | www.wiesbaden.de |
Hessen | Land | www.hessen.de |
Der RMV-Fahrgastbeirat berät den RMV in konzeptionellen Fragen aus Kundensicht. Er wird jeweils für drei Jahre gewählt und tagt vier Mal im Jahr.
Der Nahverkehr in Hessen wird von drei Säulen getragen: Der Politik-Ebene, der Regie-Ebene, auf der die hessischen Verkehrsverbünde tätig sind und der Unternehmens-Ebene, auf der die Verkehrsleistungen im Auftrag der Verkehrsverbünde erbracht werden.
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund fungiert als regionaler Leistungsbesteller auf der Regie-Ebene. Er hat außerdem eine vermittelnde Funktion zwischen der Politik-Ebene und den Verkehrsunternehmen. Der RMV arbeitet partnerschaftlich mit den Lokalen Regie-Organisationen (Lokale Nahverkehrsorganisationen, LNO) zusammen.
Die Einbindung des RMV in die Organisationsstruktur des Nahverkehrs verdeutlicht das
Drei-Ebenen-Modell:
Die wesentlichen Vorgaben, wie Entscheidungen über das Leistungsangebot oder das Tarifsystem, werden auf der politischen Ebene getroffen. Die Regie-Ebene (RMV GmbH und LNO) setzt die politischen Vorgaben um.
Die Verkehrsbetriebe, beispielsweise ein im Schienenverkehr tätiges Unternehmen oder ein beauftragtes Busunternehmen sind als Leistungsersteller auf der Unternehmensebene über einen Verkehrsvertrag mit dem RMV oder den LNO verbunden. Die Unternehmen im RMV-Gebiet sind in der Erfüllung ihrer Aufgaben und der betrieblichen Organisation der Leistungserstellung selbständig.