Rückgabe von RMV-Fahrkarten
- Anteilige Rückerstattung des Fahrpreises
- Geringe Bearbeitungsgebühr
- Vorzeitige Beendigung von Jahresverträgen
Verschiedene RMV-Fahrkartenarten können zurückgegeben werden – unabhängig von Ansprüchen aus gesetzlichen Rechten oder freiwilligen Garantien.
Generell gilt:
- Eine Erstattung erfolgt nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte.
- Vom Erstattungsbetrag werden 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr sowie eventuell eine Überweisungsgebühr abgezogen.
- Das Verkehrsunternehmen, welches die Fahrkarte ausgestellt hat, ist der richtige Ansprechpartner für die Rückgabe.
Voraussetzungen
- Jahreskarten-Abonnements und Jahreskarten ohne automatische Verlängerung: Vertrag kann vor Ablauf gekündigt werden. Bei Kündigung in der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
- CleverCard: Vertrag kann vor Ablauf gekündigt werden. Bei Kündigung in der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/08 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
- Monats- und Wochenkarten: Ihre Gültigkeit darf noch nicht komplett abgelaufen sein.
- Schülerticket Hessen: Vertrag kann bei Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot vor Ablauf ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen.
- Tageskarten und Gruppentageskarten: Sie müssen vor dem Gültigkeitstag (aufgedrucktes Datum) zurückgegeben werden.
- Einzelfahrkarten: Eine Erstattung, Stornierung oder ein Umtausch ist in der Regel nicht möglich, da Einzelfahrkarten nur zum sofortigen Fahrtantritt gelten.
Sonstiges
- Details zur Fahrkartenrückgabe in § 9 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen.
- Fahrpreisentschädigungen/Erstattungen auch im Rahmen der Garantien & Fahrgastrechte möglich.
- Die Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen im RMV finden Sie unter Ansprechpartner vor Ort.