Rückgabe von RMV-Fahrkarten

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  • Anteilige Rückerstattung des Fahrpreises
  • Geringe Bearbeitungsgebühr
  • Vorzeitige Beendigung von Jahresverträgen

Verschiedene RMV-Fahrkartenarten können zurückgegeben werden – unabhängig von Ansprüchen aus gesetzlichen Rechten oder freiwilligen Garantien.

Generell gilt:

  • Eine Erstattung erfolgt nur für die Zeit nach Rückgabe der Karte.
  • Vom Erstattungsbetrag werden 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr sowie eventuell eine Überweisungsgebühr abgezogen.
  • Das Verkehrsunternehmen, welches die Fahrkarte ausgestellt hat, ist der richtige Ansprechpartner für die Rückgabe.

Voraussetzungen

  • Jahreskarten-Abonnements und Jahreskarten ohne automatische Verlängerung: Vertrag kann vor Ablauf gekündigt werden. Bei Kündigung in der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt.
  • CleverCard: Vertrag kann vor Ablauf gekündigt werden. Bei Kündigung in der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/08 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Nutzungsmonat 1/12 des gezahlten Jahreskartenpreises in Rechnung gestellt. 
  • Monats- und Wochenkarten: Ihre Gültigkeit darf noch nicht komplett abgelaufen sein.
  • Schülerticket Hessen: Vertrag kann bei Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot vor Ablauf ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen.
  • Tageskarten und Gruppentageskarten: Sie müssen vor dem Gültigkeitstag (aufgedrucktes Datum) zurückgegeben werden.
  • Einzelfahrkarten: Eine Erstattung, Stornierung oder ein Umtausch ist in der Regel nicht möglich, da Einzelfahrkarten nur zum sofortigen Fahrtantritt gelten.

Sonstiges