Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte

Piktogramm Information
  • Die Beförderung von Schwerbehinderten richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung.
  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke beziehungsweise dem entsprechenden Aufdruck der Fahrberechtigung fahren kostenlos
  • Wenn im Ausweis vermerkt, fährt auch eine Begleitperson kostenlos

Tarifdetails

Anschlussfahrkarte

nein

Mitnahme weiterer Person möglich

nein, außer nachgewiesenem Begleiter

Übertragbarkeit 

nein

1.-Klasse-Nutzung

ja, wenn im Schwerbehindertenausweis Eintrag 1. Klasse, sonst mit Zuschlag

Übergangstarif

ja

AnrufSammelTaxi (AST), Expressbus etc.

ja, teilweise mit Zuschlag (1 Zuschlag pro Person und Fahrt)

IC-/EC-Nutzung

nein

  • Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch das "B" im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann kostenlos mitfahren, wenn der Schwerbehinderte keine gültige Fahrtberechtigung hat, also selbst bezahlen muss. Die Begleitperson darf in der Wagenklasse mitfahren, für die der Schwerbehinderte eine gültige Fahrtberechtigung besitzt.
  • Schwerbehindertenausweise sind nur im Original gültig!

Schwerbehinderte über 14 Jahre, die bei der Handhabung des Schwerbehindertenausweises erkennbare Schwierigkeiten haben, dürfen Kopien bzw. laminierte Kopien des Schwerbehindertenausweises bei der Kontrolle vorlegen. Bei Kindern über 14 Jahre (einschließlich) ist eine Kopie des Ausweises  – ggf. auch laminiert – zulässig.

Ausgabestellen

Schwerbehindertenausweise mit entsprechender Freifahrtberechtigung oder Beiblätter und Wertmarken werden vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.

Sonstiges