Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.
- In RMV-Verkehrsmitteln kostenlose Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.
- Aber: Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang
- Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co. ist im RMV kostenlos.
- Ein Anspruch auf diese Mitnahme besteht nicht.
- Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben immer Vorrang bei der Beförderung.
- (Elektrisch betriebene) Tretroller (E-Scooter) werden wie Fahrräder behandelt.
- Verkehrsunternehmen können die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch bestimmte Züge und Busse von der Fahrradmitnahme ausschließen.
- Falträder und Tretroller gelten zusammengeklappt als Gepäckstück und dürfen in Bussen und Bahnen ohne zeitliche Einschränkung mitgenommen werden.
- Die einzelnen Fahrzeugtypen sind für eine Fahrradmitnahme unterschiedlich geeignet.
- Orientieren Sie sich beim Einsteigen an den Fahrrad-Piktogrammen, die an den Türen auf geeignete Stellplätze hinweisen.
- Sind in den Fahrzeugen alle Abstellplätze besetzt, so sind klappbare Fahrräder oder Tretroller zusammenzuklappen.
- Akkus dürfen während der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln weder vom Fahrzeug entnommen, geladen noch anderweitig (zum Beispiel als Powerbank) genutzt werden.
- Fahrgäste sind verpflichtet, sich vor Fahrtantritt über die aktuell gültigen Beförderungsbedingungen für Fahrräder und Tretroller des Verkehrsunternehmens zu informieren.
- Für die Zufahrten beziehungsweise Zuwegungen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die Straßenverkehrsordnung beziehungsweise die jeweilige Hausordnung der Geländeeigentümer.
- Bei Kapazitätsengpässen und anderen Konflikten entscheidet das Personal über die Fahrradmitnahme.
- Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und Tretrollern im RMV und die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
Elektroscooter für Senioren und Menschen mit Behinderung
Elektroscooter für Senioren und Menschen mit Behinderung dürfen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls mitgenommen werden. Genauere Informationen finden Sie unter Informationen für Fahrgäste mit Elektroscooter (E-Scooter)
Ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen für die Fahrradmitnahme beschreiben viele Lokale Nahverkehrsorganisationen und Verkehrsunternehmen die Regelungen für ihre Zuständigkeitsbereiche bzw. Fahrzeuge:
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrrad, größere Gepäckstücke oder sonstige Sachen (z. B. Schlitten, Skier, zusammengeklappte Fahrräder) in unseren Fahrzeugen mitnehmen. Nutzen Sie den dafür vorgesehenen Mehrzweckbereich.
Mitnahmeregelungen
- Die Fahrradmitnahme ist in U-, Straßen-, S-Bahnen und Regionalzügen immer möglich. Auch in Bussen können Räder transportiert werden, ausgenommen an Schultagen 6.00 bis 8.30 Uhr und 16.00 bis 18.30 Uhr sowie in Kleinbussen.
- Für Fahrräder und andere Gegenstände ist kein zusätzliches Ticket nötig.
In den Fahrzeugen
- Bringen Sie Fahrrad, Gepäck und Co. so unter, dass dieses nicht wegrollen oder umfallen kann und Fahrgäste nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Wichtig: Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen haben Vorrang. Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme. Im Einzelfall entscheidet das Personal.
In den Linienbussen im Kreis Groß-Gerau ist die Mitnahme von Fahrrädern montags bis sonntags ganztags und ohne zeitliche Einschränkung möglich. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Groß-Gerau empfiehlt wegen der beengten Platzverhältnisse jedoch, während der Hauptverkehrszeiten auf die Mitnahme eines Rades zu verzichten. In den Bussen der Linien 43, 47, 48, 69, 74, 79, 81, 83 und 87 sowie in AnrufSammelTaxis und dem On-Demand-Shuttle "SiGGi"(Kelsterbach) ist die Fahrradmitnahme leider nicht möglich.
Bedingungen für die Fahrradmitnahme im Landkreis Groß-Gerau (PDF. 290 KB)
- Cantus Verkehrsgesellschaft: Fragen und Antworten
- Deutsche Bahn: Fahrradmitnahme im Nahverkehr
- Hessische Landesbahn (HLB): Ergänzende Regelungen zu den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV (PDF)
- VIAS: Fahrradmitnahme in der Odenwald-Bahn
- VIAS: Fahrradmitnahme in der RheingauLinie
- OREG - Odenwald-Regional-Gesellschaft: Fahrradmitnahme
- DADINA - Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation: Fahrrad. Wichtig für Radler
- HEAG mobilo: Fahrradmitnahme
- Stadtwerke Marburg: Fahrradmitnahmeregelung in unseren Bussen
- Stadtwerke Rüsselsheim: FAQ Verkehrsbetriebe - "Wann darf ich ein Fahrrad im Bus mitnehmen?"
Die Mainzer Mobilität und die ESWE Verkehrsgesellschaft haben ergänzende Bestimmungen zur Fahrradmitnahme im § 3 ihrer Beförderungsbedingungen:
Abstellflächen im Fahrzeug
- Regionalzüge: In den Mehrzweckabteilen finden Sie neben den Klappsitzen Gurte zum sicheren Befestigen der Räder.
- S-Bahnen: Orientieren Sie sich bitte an den Fahrrad-Piktogrammen, die an den Einstiegstüren auf geeignete Stellplätze hinweisen.
- U-Bahnen: Bitte nutzen Sie die Mehrzweckbereiche.
- Straßenbahnen: Bitte nutzen Sie die Mehrzweckbereiche.
- Busse und Züge ohne Mehrzweckbereich: Hier ist die Mitnahme nur in Ausnahmefällen möglich.
Weitere Infos
Wie Sie mit dem Fahrrad am besten auf den Bahnsteig und in den Zug gelangen, erfahren Sie mit Hilfe unserer Infos zu Fahrzeugen, Bahnhöfen und Haltestellen.