Rechnungen für Vorsteuerabzug
Steuerrechtlich gelten Fahrkarten als Rechnung.
Tarifdetails
Die von den im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen herausgegebenen Fahrkarten gelten nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen als Rechnung. Beim eTicket wird mit Zustellung der Chipkarte ein separater Rechnungsbeleg erstellt.
Für die Berechnung gilt der Steuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).